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       # taz.de -- Verfahren gegen Linksunten eingestellt: Das Verbot muss gekippt werden
       
       > Elf Strafverfahren sind eingestellt. Der nächste Schritt muss sein, das
       > Verbot der linksradikalen Plattform zu kippen. Sonst droht ein
       > Präzendenzfall.
       
   IMG Bild: Nächster Stopp Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht muss das Indymedia-Verbot kippen
       
       Auf den ersten Blick wirkte die Nachricht bahnbrechender als sie ist: elf
       Strafverfahren in [1][der Sache „Linksunten.Indymedia-Verbot“] wurden
       eingestellt. Das ist ohne Zweifel eine gute Nachricht, sogar eine sehr
       gute, aber nicht die entscheidende in der ganzen Angelegenheit. Denn über
       das Verbot der linksradikalen Internetplattform, welches das
       Innenministerium im August 2017 ausgesprochen hat, ist noch nicht
       entschieden.
       
       Die Strafverfahren, die nun eingestellt wurden, richteten sich gegen
       Unbekannt und gegen drei Freiburger*innen, bei denen im Zuge des Verbots
       Razzien durchgeführt worden waren. Der Verdacht lautete auf Bildung einer
       kriminellen Vereinigung und Verstöße gegen das Vereinsgesetz. Linksunten
       wurde als Verein bezeichnet, ein Verbot ist hierbei besser zu verkaufen als
       bei einem Presseorgan.
       
       Nun hat die Karlsruher Staatsanwaltschaft eingeräumt, dass gegen die
       Beschuldigten nicht genug vorliegt. Eine klare Vorstellung davon, wer zum
       vermeintlichen Verein gehören soll, haben offenbar weder das
       Innenministerium noch die Staatsanwaltschaft.
       
       Und die bei den Razzien beschlagnahmten Speichermedien sind auch nach zwei
       Jahren in der Asservatenkammer noch verschlüsselt.
       
       Das zeigt auch, dass das Verbot mit der heißen Nadel gestrickt war. Es war
       ein populistischer Akt des Innenministeriums im Bundestagswahlkampf 2017.
       
       Der nächste logische Schritt wäre jetzt, sich das Verbot vorzunehmen – und
       zu kippen. Das muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig machen, dort
       ist die Klage dagegen anhängig. Den Richter*innen muss klar sein, dass sie
       einen Präzedenzfall schaffen, wenn sie das Verbot aufrechterhalten. Ein
       unliebsames Webportal, ein Blog, ein linkes Zentrum, eine
       Nachbarschafts-Initiative wäre künftig dann vielleicht schneller als
       verfassungsfeindlicher Verein eingestuft, als man denkt.
       
       Anstatt jetzt weiter gegen potenzielle Vereinsmitglieder oder
       Sympathisant*innen des Portals zu ermitteln, wäre eine Entschuldigung
       seitens des Innenministeriums angebracht. Nicht nur gegenüber den
       mutmaßlichen Betreiber*innen, sondern gegenüber der Öffentlichkeit. In
       Zeiten, in denen Journalismus und die Glaubwürdigkeit von Journalisten oft
       einen schweren Stand haben, muss es oberste Priorität sein, die Presse- und
       Meinungsvielfalt zu schützen.
       
       20 Aug 2019
       
       ## LINKS
       
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   DIR Katharina Schipkowski
       
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