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       # taz.de -- Urteil zu Kindesmissbrauch in Lügde: Hohe Haftstrafen für Angeklagte
       
       > Im Prozess um massenhaften sexuellen Kindesmissbrauch auf einem
       > Campingplatz in Lügde hat das Gericht lange Gefängnisstrafen verhängt.
       
   IMG Bild: Der 56-jährige Angeklagte Andreas V. erhielt eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren (Archivfoto)
       
       13 Jahre Haft für Andreas V., Mario S. muss für 12 Jahre ins Gefängnis. Im
       Anschluss an die Haft erwartet die beiden Hauptangeklagten im sogenannten
       Lügde-Prozess eine Sicherungsverwahrung. Damit kommen die beiden Täter de
       facto nie wieder in Freiheit.
       
       Mit diesem Urteil, das Richterin Anke Grudda am Donnerstag im Landgericht
       Detmold verkündete, geht der Prozess um den wohl bislang drastischsten Fall
       sexueller Gewalt an Kindern zu Ende. Zehn Wochen lang hatte das Gericht
       verhandelt, beiden Männern wird hundertfacher sexueller Missbrauch auf
       einem Campingplatz in Lügde-Elbrinxen vorgeworfen. [1][Manche Kinder] waren
       zum Tatzeitpunkt gerade mal drei Jahre alt.
       
       Mit ihrem Urteil folgt Richterin Grudda zu großen Teilen dem Plädoyer der
       Staatsanwalt. Die Staatsanwaltschaft forderte für Andreas V. 14 Jahre mit
       anschließender Sicherungsverwahrung, für Mario S. 12 Jahre und sechs Monate
       plus Sicherungsverwahrung.
       
       In den vergangenen Wochen hatte das Gericht über 30 Zeugen angehört,
       darunter vor allem Opfer, aber auch Eltern, andere Angehörige und
       Betreuungspersonen in Jugendhilfeeinrichtungen.
       
       [2][Mitte Juli wurde bereits ein dritter Angeklagter] wegen Anstiftung und
       Beihilfe zum Missbrauch zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
       Heiko V. war an den Taten auf dem Campingplatz nicht direkt beteiligt, hat
       aber in einigen Fällen im Internet zugeschaut. Zudem besaß er über 30.000
       Dateien mit kinderpornografischem Material. Dieses Urteil war vielfach auf
       Unmut gestoßen, einigen Nebenkläger*innen und Teile der Öffentlichkeit
       empfanden es als zu mild. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt,
       sie hatte zwei Jahre und neun Monate Haft gefordert. Diese Höhe der
       Freiheitsstrafe kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
       
       ## Offenkundiges Behördenversagen
       
       Alle drei Täter haben zu Prozessbeginn die Taten gestanden. [3][Das
       offenkundige Behördenversagen] spielte im Prozess keine Rolle. Im Laufe der
       Ermittlungen wurde offenbar, dass die Polizei in der Vergangenheit Anzeigen
       von Eltern nicht nachging. Ermittlungen wurden verschleppt, Beweismaterial
       verschwand oder wurde nicht vollständig ausgewertet, elektronische Akten
       wurden manipuliert. Als das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen den
       Ermittler*innen in Lippe Hilfe schicken wollte, lehnten diese ab. Auch das
       Jugendamt Hameln-Pyrmont, Niedersachsen, war involviert. Es hatte dem
       arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger Andreas V. eine Pflegetochter vermittelt,
       obwohl das Jugendamt Lippe davor gewarnt hatte.
       
       Der Fall Lügde hat ein politisches Nachspiel. Der Düsseldorfer Landtag
       hatte im Juni einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt.
       Das Parlamentsgremium soll das Vorgehen der Ermittlungsbehörden, der
       Jugendämter und der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Fall Lügde
       durchleuchten.
       
       5 Sep 2019
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Simone Schmollack
       
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