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       # taz.de -- Geheime Gespräche mit Journalisten: Vertraulichkeit kann korrumpieren
       
       > Bundesbehörden müssen Journalisten mitteilen, wenn sie Hintergrundrunden
       > organisieren. Dieses Urteil nutzt der Transparenz und der Presse.
       
   IMG Bild: Hat den BND verklagt und teilweise Recht bekommen: Der Journalist Jost Müller-Neuhof
       
       Journalisten dürfen künftig grundsätzlich erfahren, wenn Bundesbehörden mit
       anderen Journalisten vertrauliche Hintergrundrunden organisieren. Das hat
       nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu Hintergrundgesprächen des
       Bundesnachrichtendienstes beschlossen. [1][Das Urteil] ist aber auch auf
       Bundesministerien oder das Kanzleramt übertragbar.
       
       [2][Der BND] hatte die Herausgabe der Informationen verweigert und sich auf
       ein Geheimhaltungsinteresse berufen. Zudem stünde das informationelle
       Selbstbestimmungsrecht der eingeladenen Journalisten der Erteilung der
       gewünschten Auskünfte im Weg.
       
       Die Entscheidung der Leipziger Richter ist begrüßenswert. Auch die
       Kontrolle staatlicher Informationspolitik ist eine wichtige Aufgabe der
       Presse. Es ist eben nicht egal, ob ein Ministerium einen Gesetzentwurf in
       einer öffentlichen Pressekonferenz vorstellt oder in einem
       [3][Hintergrundgespräch mit ausgewählten Journalisten.] Zumindest nach
       außen kann der Eindruck entstehen, dass nur solche Journalisten eingeladen
       werden, die die Regierung und den Staat nicht allzu sehr kritisieren.
       
       Deshalb nützt es auch der Presse, wenn Hintergrundespräche künftig
       transparanter sind. Und es würde der Presse nicht schaden, wenn es als
       Folge des Urteils künftig weniger Hintergrundgespräche gäbe. Soweit
       Informationen vermittelt werden, die nicht geheimhaltungsbedürftig sind,
       stehen genügend andere Formen der Pressearbeit zur Verfügung.
       
       Andererseits ist die Form des Hintergrundgesprächs nicht überflüssig, wie
       manche meinen. Es gibt durchaus Themen, die an sich zwar nicht geheim sind,
       bei denen es aber nachvollziehbar ist, wenn sie nur „unter 3“ (also nicht
       zitierbar) mitgeteilt werden. Im Hintergrund kann eine Ministerin auch
       Themen kommentieren, für die ein anderes Ressort federführend ist. Oder sie
       kann Einschätzungen mitteilen, die außen- oder innenpolitisch für
       Empfindlichkeiten sorgen würden. Für solche Themen sollte es weiter
       vertrauliche Hintergründe geben. Daran besteht ein echtes journalistisches
       Interesse.
       
       19 Sep 2019
       
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