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       # taz.de -- Apple versus EU-Kommission: Steuerstreit vor Gericht
       
       > Apple und die EU-Kommission haben sich vor dem EU-Gericht getroffen. Es
       > geht um Steuernachzahlungen in Milliardenhöhe – doch nicht nur.
       
   IMG Bild: Sie will, dass Apple 13 Milliarden Euro an Irland zahlt: Margrethe Vestager
       
       BERLIN taz/dpa | Im Streit zwischen Apple und der EU-Kommission wegen einer
       Steuernachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro ist es in den vergangenen
       beiden Tagen ernst geworden: Die beiden Konfliktparteien trafen sich vor
       dem EU-Gericht in Luxemburg, vor dem das Verfahren aktuell verhandelt wird.
       
       Die 13 Milliarden Euro beziehen sich auf die Jahre 2003 bis 2014. [1][Nach
       Auffassung der EU-Kommission hätte Apple für diesen Zeitraum in Irland
       Steuern zahlen müssen.] Dass Irland dieses Geld nicht eingetrieben habe,
       sei eine unzulässige staatliche Beihilfe. Denn so habe Apple weniger
       Steuern gezahlt als andere Unternehmen, so [2][die Argumentation der für
       Wettbewerbspolitik zuständigen EU-Kommissarin Margrethe Vestager].
       
       Apple hält dem entgegen: Man habe die Steuern sehr wohl gezahlt, allerdings
       in den USA und zwar in Höhe von 20 Milliarden US-Dollar. In den USA, weil
       dort die Produkte entworfen und entwickelt wurden, in Irland seien
       lediglich Logistik und Vertrieb ansässig. Das zweifelt die EU-Kommission
       an.
       
       Irland steht in dem Streit auf der Seite Apples. Denn es will seinen Ruf
       als steuerlich günstiger EU-Sitz für Unternehmen nicht gefährden. Irland
       argumentiert daher, für die Steuerberechnung sei maßgeblich, an welchem Ort
       intellektuelles Eigentum geschaffen werde.
       
       Ein Urteil wird es voraussichtlich frühestens in einigen Monaten geben und
       auch dann ist zu erwarten, dass beide Seiten in die nächste Instanz gehen.
       Denn es geht um viel, nicht nur um Geld, vor allem für die EU-Kommission.
       Kommissarin Vestager geht in mehreren weiteren
       Unternehmen-Staat-Konstellationen gegen zweifelhafte Steuerpraktiken vor.
       In zwei vergleichbar gelagerten Fällen, die ebenfalls vor dem EU-Gericht
       verhandelt wurden, sollen bereits in der kommenden Woche Urteile gefällt
       werden: Zum einen geht es um Starbucks, in den Niederlanden
       steuerpflichtig, und um eine Fiat-Tochter, hier ist Luxemburg zuständig.
       
       Für Markus Meinzer, Finanz- und Steueranalyst beim Tax Justice Network, ist
       die Konsequenz klar: „Wir brauchen als erstes Transparenz über die
       Steuerzahlungen von Konzernen.“ Steuerabsprachen wie im Fall Irland und
       Apple würden dann sofort bekannt und könnten zum Gegenstand einer
       gesellschaftlichen Debatte werden. Als nächste Stufe sei aber ein
       Mindeststeuersatz für Unternehmen notwendig.
       
       Tobias Hauschild von der Entwicklungsorganisation Oxfam setzt in dieser
       Frage Hoffnungen auf die aktuellen Verhandlungen auf G20- und OECD-Ebene.
       Dabei seien Steuersätze zwischen 12 und 18 Prozent im Gespräch. „Im
       Idealfall wären Sonderabsprachen dann gar nicht mehr möglich.“
       
       18 Sep 2019
       
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   DIR [1] /Prozess-um-Nachzahlung/!5627169
   DIR [2] https://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2923_en.htm
       
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   DIR Svenja Bergt
       
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