URI: 
       # taz.de -- Entscheidung zur Privatsphäre im Netz: Echtes Vergessenwerden ist Illusion
       
       > Der Europäische Gerichtshof zwingt Google, bestimmte Daten von Franzosen
       > in der EU nicht zu zeigen. Doch globales Link-Entfernen ist keine Lösung.
       
   IMG Bild: Konzern mit Elefantengedächtnis: Google
       
       Auf den ersten Blick erscheint es mehr als merkwürdig, wenn eine
       grenzenlose Kommunikationsplattform wie das Web von juristischer Seite in
       die Schranken gewiesen wird. So auch im Fall der Entscheidung des
       Europäischen Gerichtshofs, der den Suchmaschinenanbieter Google dazu
       zwingt, bestimmte Informationen französischer Bürger*innen nicht mehr
       anzuzeigen. Und zwar nur auf den europäischen Versionen der Suchmaschine.
       Aber nicht weltweit.
       
       Dabei steht das Internet wie keine andere Plattform für Teilhabe an
       Informationen, die global verfügbar sein sollen. Doch zugleich schützt
       [1][die EU-Datenschutzgrundverordnung] stärker als je zuvor die
       Persönlichkeitsrechte des Einzelnen, über den Daten digital verfügbar sind.
       Die EU-Richter machen mit ihrer aktuellen Entscheidung wieder einmal
       deutlich, wie schmal der Grat zwischen Privatsphäre und Meinungsbildung
       ist. Genau deshalb gilt es abzuwägen, wenn es um die Veröffentlichung
       privater Details geht.
       
       Wer Verbindungen in einschlägige extremistische Szenen hatte, fanatischen
       Sektenführern anhing oder gar mit dem Vorwurf sexueller Übergriffe
       konfrontiert war, will natürlich nicht, dass diese Informationen zeitlich
       unbegrenzt nachzulesen sind. Der Aufschrei Einzelner nach dem endgültigen
       Löschen solcher heikler Details ist also verständlich.
       
       Allerdings ist das globale Entfernen von fraglichen Links keine Lösung. Zu
       groß ist die Gefahr, dass autoritäre Regime sich solche Rechtsgrundlagen
       zunutze machen. Auf diese Weise könnten Berichte von Oppositionellen ganz
       leicht verschwinden. Oder auch Missstände, verursacht von Unternehmen,
       wären so für die meisten Internetnutzer*innen nicht mehr auffindbar. Damit
       sind nicht Verleumdungen oder Falschmeldungen gemeint, sondern Berichte
       über Repression oder Korruption. Fakt bleibt aber, dass auch gelöschte
       Links mit ein paar Tricks wieder aufzufinden sind. Ein echtes
       Vergessenwerden im Netz ist schlicht nicht möglich.
       
       25 Sep 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /taz-Serie-Datenschutz-in-der-EU/!5506516
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Tanja Tricarico
       
       ## TAGS
       
   DIR Google
   DIR Datenschutz
   DIR Recht auf Vergessen
   DIR EuGH
   DIR Bundesgerichtshof
   DIR Internet
   DIR Bundesverfassungsgericht
   DIR Vorratsdatenspeicherung
   DIR Datenschutzgrundverordnung
   DIR Recht auf Vergessen
   DIR Datenschutz
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Urteil des BGH zu Suchmaschinen: Google muss nicht vergessen
       
       Kritische Berichte muss die Suchmachine auch nach Jahren nicht auslisten,
       urteilt der Bundesgerichtshof. Zumindest nicht, wenn sie stimmen.
       
   DIR Erinnerung und Vergessen im Netz: Ausgrabungen im digitalen Raum
       
       Unmengen an Daten werden produziert, gespeichert – und vergessen. Wird das
       alles archiviert? Ein Blick auf künftige Archäologie.
       
   DIR Urteil zum Vergessenwerden im Internet: Chance auf einen Neuanfang
       
       Auch Straftäter können grundsätzlich das „Recht auf Vergessenwerden“ im
       Netz beanspruchen. Offen ist noch, was konkret von Medien verlangt wird.
       
   DIR Bundesverwaltungsgericht zu Datenschutz: Gnadenfrist für Vorratsspeicherung
       
       Die anlasslose Speicherung aller Telefon- und Internet-Verkehrsdaten muss
       vom EuGH geprüft werden. So lange bleibt das Gesetz ausgesetzt.
       
   DIR taz-Serie Datenschutz in der EU: Widersprechen, löschen, umziehen
       
       Ab dem 25. Mai haben alle 500 Millionen Europäer*innen mehr Online-Rechte.
       Das steht drin im neuen EU-Datenschutzgesetz.
       
   DIR Recht auf Vergessen: Peter T. versucht zu verschwinden
       
       Ein Mörder will seinen Namen aus online verfügbaren „Spiegel“-Berichten
       streichen lassen. Nun entscheidet das Verfassungsgericht.
       
   DIR Entwurf zum EU-Datenschutzgesetz: Ein bisschen geschützter
       
       Ein Recht auf Vergessenwerden und eine Altersgrenze für soziale Netzwerke –
       das neue Gesetz soll endlich moderne Standards berücksichtigen.