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       # taz.de -- Klage wegen Hintergrundgesprächen: BND bald wohl transparenter
       
       > Ein Journalist wollte wissen, was der Nachrichtendienst ausgewählten
       > Medienvertretern im Hintergrund mitteilt. Seine Klage könnte Erfolg
       > haben.
       
   IMG Bild: Geklagt hatte Jost Müller-Neuhof, rechtspolitischer Korrespondent des Berliner „Tagesspiegel“ (l.)
       
       Leipzig taz | Der Bundesnachrichtendienst muss wohl bald über Zeit, Ort und
       Inhalt seiner [1][Hintergrundgespräche mit Journalisten] informieren. Das
       zeichnete sich am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung des
       Bundesverwaltungsgericht ab.
       
       Geklagt hatte Jost Müller-Neuhof, der rechtspolitische Korrespondent des
       Berliner Tagesspiegels. Er wollte wissen, wieviele vertrauliche
       Gesprächsrunden der deutsche Auslandsgeheimdienst mit Journalisten
       durchführt, welche Medienvertreter eingeladen waren und welche Themen dort
       behandelt wurden.
       
       Der BND verweigert diese Auskunft. Zwar verrate der BND bei solchen
       Hintergrundrunden mit jeweils rund 30 Journalisten keine Geheimnisse, so
       BND-Anwalt Wolfram Hertel. Es könne jedoch zu diplomatischen Verwicklungen
       führen, wenn der BND öffentlich als Quelle der Einschätzung von bestimmten
       Entwicklungen im Ausland bekannt wird.
       
       BND-Pressesprecher Martin Heinemann beschrieb das Interesse des
       Nachrichtendienstes an solchen Hintergrundgesprächen: „Der BND kann sich
       dort als kompetente Behörde und moderner Arbeitgeber darstellen.“
       
       ## Anfragen nicht generell ablehnen
       
       Anwalt Remo Klinger, der den Kläger vertritt, zeigte sich verwundert. „Wenn
       die Inhalte nicht vertraulich sind, warum sollen dann die Umstände der
       Vermittlung geheim bleiben?“ Auch der Vorsitzende Richter Ingo Kraft
       betonte, der BND könne Anfragen von Journalisten wie Müller-Neuhof nicht
       generell ablehnen, es müsse immer im Einzelfall abgewogen werden.
       
       Daraufhin gab der BND bekannt, dass er im Jahr 2016 und bis zur
       Klageerhebung im Frühjahr 2017 vier solche Hintergrundrunden organisiert
       hatte. Drei davon fanden im BND-Gebäude in Berlin statt, eine in Pullach.
       Die Themen der Runden wollte der Dienst aber nur „vertraulich“ mitteilen.
       Darauf ließ sich Müller-Neuhof jedoch nicht ein und verlangte ein
       Grundsatz-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
       
       Das Gericht wird seine Entscheidung am 18. September verkünden.
       
       12 Sep 2019
       
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