# taz.de -- Flüchtlinge in Deutschland: Gerichte korrigieren Bamf-Bescheide
> Über 4.000 afghanische Flüchtlinge dürfen bleiben, obwohl das Bamf ihren
> Antrag abgelehnt hatte. Die Gesamtzahl der Asylsuchenden steigt mäßig.
IMG Bild: Gerichte haben erneut zahlreiche Entscheidungen des Bamf korrigiert
In den ersten sechs Monaten des Jahres 2019 haben deutsche Gerichte 4.485
afghanischen Flüchtlingen einen Schutzstatus zugesprochen – und damit in
deutlich mehr Fällen positiv entschieden als das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (Bamf). Das Bamf hatte im gleichen Zeitraum nur 2.667
Flüchtlingen aus Afghanistan ein Bleiberecht erteilt; die Entscheidungen
der Gerichte beziehen sich dabei auch auf Verfahren vor dem Jahr 2019. Das
ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der
Linksfraktion, die der taz vorliegt. Die Linke fordert regelmäßig aktuelle
Asylstatistiken bei der Bundesregierung an.
Erneut haben die Gerichte damit in zahlreichen Fällen Entscheidungen des
Bamf zum Vorteil von Flüchtlingen berichtigt. Neben [1][Menschen aus
Afghanistan] sind vor allem auch Syrer immer wieder davon betroffen. Ulla
Jelpke, innenpolitische Sprecherin der linken Bundestagsfraktion,
bezeichnet die aktuellen Zahlen als „Indiz für eine mangelhafte Prüfungs-
und Entscheidungspraxis des Bamf“. Es sei „dringend ein Kurswechsel
erforderlich“.
Wegen der instabilen Sicherheitslage in Afghanistan verlangen Grüne und
Linke seit Längerem, Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen. In den
meisten Fällen hatten Gerichte die Bamf-Entscheidungen korrigiert, weil
ihnen in Afghanistan eine „erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben und
Freiheit“ gedroht hätte.
Zum Stichtag 30. Juni 2019 haben in diesem Jahr bisher 37.241 Asylsuchende
einen Schutzstatus erhalten. Im Gesamten befinden sich laut den Angaben der
Bundesregierung derzeit rund 1,68 Millionen Flüchtlinge mit
Flüchtlingsstatus, laufendem Asylverfahren oder Duldung in Deutschland.
## Nur 25.671 abgelehnte Asylsuchende „ausreisepflichtig“
Die Daten stammen aus dem Ausländerzentralregister. Laut dem AZR sind
derzeit 246.737 Personen in Deutschland „ausreisepflichtig“; diese Zahl
umfasst aber neben Flüchtlingen zum Beispiel auch Personen, deren Visum
abgelaufen ist und der Begriff bedeutet auch nicht, dass die als
„ausreisepflichtig“ erfassten Flüchtlinge [2][automatisch abgeschoben
werden können]. Nur 25.671 abgelehnte Asylsuchende sind „ausreisepflichtig“
und verfügen auch über keine Duldung.
191.117 der sogenannten „Ausreisepflichtigen“ verfügen über eine Duldung.
Laut Auswertung der Links-Fraktion dürfen derzeit in 17 Prozent der Fälle
aus familiären oder medizinischen Gründen gar keine Abschiebung erfolgen,
obwohl der Asylbescheid abgelehnt wurde. Die Linkspartei kritisiert auch,
wie das Ausländerzentralregister die Begründungen der Duldungen erfasst.
Die aktuelle Auskunft der Regierung ergibt, dass die Behörden geduldete
Flüchtlinge nicht nach dem wichtigsten Duldungsgrund speichern. Bei etwa 42
Prozent sind laut Speichergrund fehlende Papiere der Grund. Weil aber
mehrere Merkmale angegeben werden können, heißt das nicht automatisch, dass
die Abschiebung tatsächlich wegen fehlenden Dokumenten ausgesetzt ist.
Hinweis: In der ersten Version dieses Artikels wurde die Anzahl der
Asylsuchenden, die einen Schutzstatus erhalten haben, mit der Anzahl der
Flüchtlinge, die in diesem Jahr neu nach Deutschland gekommen sind,
verwechselt. Darum war es auch falsch, diese Zahl in Verhältnis mit der von
der Bundesregierung bestimmten „Obergrenze“ zu setzen. Die Fehler wurden
korrigiert.
26 Sep 2019
## LINKS
DIR [1] /Abschiebung-nach-Afghanistan/!5596657
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## AUTOREN
DIR Simon Schramm
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