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       # taz.de -- Klimaschutzprogramm der Bundesregierung: Klima-Finanzierung steht
       
       > Das Kabinett hat ein 23-seitiges Klimaschutzprogramm beschlossen. Bis
       > daraus konkrete Gesetze werden, ist es noch ein weiter Weg.
       
   IMG Bild: Auch für die Gebäudedämmung sollen die Einnahmen aus dem CO2-Handel eingesetzt werden
       
       Berlin taz | Bisher sind es nur 23 Seiten, die die das Bundeskabinett als
       Eckpunkte zum [1][„Klimaschutzprogramm 2030“] beschlossen hat. Bis daraus
       konkrete Gesetze werden, ist es noch ein weiter Weg, bei dem sich viele
       Beteiligte einigen müssen. Schon in der Bundesregierung gibt es bisher
       keine Einigung über das weitere Vorgehen. Das ausführliche
       Maßnahmenprogramm, in dem die geplanten Vorhaben detailliert aufgeführt
       werden, wird an diesem Mittwoch wohl noch nicht vom Kabinett verabschiedet.
       Obwohl im jüngsten Entwurf bereits alle Zahlen zur CO2-Minderungswirkung
       aus dem Papier [2][gestrichen] worden waren, gibt es nach Informationen aus
       Regierungskreisen noch erhebliche Differenzen.
       
       Einigkeit besteht hingegen inzwischen über die finanziellen Auswirkungen
       des Pakets. Laut einer Kabinettsvorlage, die am Mittwoch beschlossen werden
       soll und die der taz vorliegt, sind von 2020 bis 2023 Gesamtausgaben von
       54,4 Milliarden Euro vorgesehen. Finanziert werden sollen sie ohne neue
       Schulden vor allem aus den Einnahmen des Emissionshandels: 12 Milliarden
       Euro soll der bestehende Emissionshandel für Industrie und
       Energiewirtschaft einbringen, weitere 18,8 Milliarden Euro der neu
       einzuführende CO2-Preis im Bereich Verkehr und Wärme. 10 Milliarden sollen
       aus der Rücklage des Energie- und Klimafonds entnommen werden, etwa 15
       Milliarden aus dem allgemeinen Haushalt.
       
       Anders als in den im Vorfeld erstellten Gutachten angenommen, wird aber nur
       ein kleiner Teil der Einnahmen aus dem neuen CO2-Preis gleichmäßig
       rückerstattet: Über die Senkung der EEG-Umlage beim Strompreis fließen bis
       2023 lediglich rund 5 Milliarden Euro an Haushalte, Gewerbe und Industrie
       zurück. Der Rest des Geldes wird für die Entlastung einzelner Gruppen wie
       Fernpendler oder Wohngeldbezieher sowie für die Förderung von
       Gebäudesanierung und Elektromobilität verwendet.
       
       ## Rechtliche Hürden bei der Umsetzung
       
       Schon bis zum Jahresende will die Regierung die einzelnen Vorhaben nun in
       Gesetzentwürfe gießen. Doch damit ist es nicht getan. Fest steht schon
       jetzt, dass viele Vorhaben von der EU-Kommission gebilligt werden müssen,
       weil sie als Beihilfe gelten. Zudem muss bei vielen Gesetzen, die auch
       Finanzen der Länder betreffen, der Bundesrat zustimmen – etwa bei der
       geplanten Erhöhung der Pendlerpauschale, der steuerlichen Förderung der
       Gebäudesanierung oder dem Ausbau der Lade-Infrastruktur. Ob auch die
       Einführung des CO2-Emissionshandels im Verkehrs- und Gebäudesektor
       zustimmungspflichtig ist, hängt davon ab, wie diese gesetzlich genau
       umgesetzt wird.
       
       Zu lösen sind dabei auch noch rechtliche Hürden. So könnte ein
       Emissionshandel mit Festpreis als steuerähnliche Sonderabgabe auf CO2 vor
       dem Bundesverfassungsgericht landen, warnte am Dienstag die Fachanwältin
       Ines Zenke. Auch die geplante Ausrichtung der Lkw-Maut am CO2-Ausstoß könne
       juristisch schwierig werden, wenn bereits auf den Kraftstoff eine
       CO2-Abgabe erhoben wird.
       
       1 Oct 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1673502/855f58eed07bcbbd697820b4644e83a7/2019-09-20-klimaschutzprogramm-data.pdf?download=1
   DIR [2] /Klimaschutzprogramm-der-Groko/!5627016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Malte Kreutzfeldt
       
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