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       # taz.de -- Konflikt zwischen Syrien und der Türkei: Arbeitsteilung unter Autokraten
       
       > Statt die Aufmerksamkeit auf Erdoğans Verbrechen in Nordsyrien zu lenken,
       > spekulieren manche in der EU lieber über die Nato-Beistandspflicht.
       
   IMG Bild: Soldaten der Freien Syrischen Armee trainieren Anfang Oktober für ihren Einsatz
       
       Als „außerirdisch“ hat Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn beim
       Brüsseler Treffen mit seinen EU-AmtskollegInnen selbst die Vorstellung
       bezeichnet, die Nato könnte über den Beistandsartikel 5 ihres Vertrags in
       einen Krieg ihres Mitgliedes Türkei mit Syrien hineingezogen werden. Warum
       Asselborn als Erster und bislang Einziger über ein solches Szenario
       überhaupt öffentlich spekuliert, bleibt sein Geheimnis. Denn es ist in der
       Tat völlig unrealistisch.
       
       Die Türkei verstößt [1][mit ihrem völkerrechtswidrigen Krieg gegen die
       kurdischen StaatsbürgerInnen Syriens] auf syrischem Territorium nicht nur
       gegen die Charta der Vereinten Nationen, sondern auch gegen den
       Nato-Vertrag. Die syrische Regierung von Präsident Assad darf zur Abwehr
       der völkerrechtswidrigen Invasion der Türkei und zum Schutz ihrer
       kurdischen StaatsbürgerInnen unter Berufung auf das
       Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UNO-Charta legitimerweise
       militärische Mittel einsetzen.
       
       Sie dürfte sogar andere Länder um militärischen Beistand bitten. Das wäre –
       außer vielleicht in der wilden Fantasie des türkischen Präsident Erdoğan –
       kein bewaffneter Angriff Syriens auf das Nato-Mitglied Türkei, der die
       Voraussetzungen der Beistandspflicht nach Artikel 5 des Nato-Vertrags
       erfüllen würde. Selbst dann nicht, wenn [2][die syrischen Streitkräfte bei
       der Abwehr der Invasion] militärische Ziele auf türkischem Territorium
       beschießen oder dieses Territorium zeitweise betreten würden.
       
       Nach einer ersten Phase der militärischen Selbstverteidigung müsste die
       Regierung Assad nach den Regeln des Völkerrechts dann den
       UNO-Sicherheitsrat um Beistand anrufen. So weit wird es allerdings mit
       größter Wahrscheinlichkeit nicht kommen. Die syrischen Streitkräfte werden
       voraussichtlich nicht einmal aktiv gegen die ihnen überlegenen türkischen
       Invasionstruppen vorgehen, um diese in die Türkei zurückzudrängen, sondern
       sich auf den Versuch beschränken, den weiteren Vormarsch dieser Truppen zu
       stoppen
       
       ## Die Vertreibung der kurdischen Bevölkerung
       
       Zudem werden Assads Soldaten bestrebt sein, zunächst diejenigen Gebiete
       unter ihre Kontrolle bringen, aus denen die Kurden seit Beginn der
       türkischen Invasion bereits vertrieben wurden oder geflohen sind. Es würde
       nicht überraschen, wenn die türkischen Invasionstruppen weitere, derzeit
       von ihnen besetzte Gebiete zu einem späteren Zeitpunkt an die syrischen
       Streitkräfte übergeben würden.
       
       Auf diese Weise sorgen Erdoğan und Assad – ob abgesprochen oder nicht –
       arbeitsteilig für die [3][weitgehende Vertreibung der kurdischen
       Bevölkerung aus Nordsyrien] und für das Ende ihrer demokratischen
       Selbstverwaltung. Das wird die extremistischen Kräfte unter den KurdInnen
       in der Türkei, im Irak und auch in der Diaspora in den EU-Staaten stärken.
       
       Asselborn hätte die mediale Aufmerksamkeit beim EU-Außenministertreffen
       besser nutzen sollen, um auf diese dramatischen Folgen der Verbrechen des
       Nato-Mitglieds Türkei aufmerksam zu machen, anstatt über eine
       Beistandspflicht der Allianz für diese Verbrechen zu spekulieren.
       
       15 Oct 2019
       
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