# taz.de -- AfD-Gruppe störte in KZ-Gedenkstätte: Geldstrafe rechtskräftig
> Als im Juli 2018 AfD-Anhänger die KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen
> besuchten, verharmloste ein Gast die Nazi-Verbrechen. Er muss nun 4.000
> Euro zahlen.
IMG Bild: Ein Teil der Besuchergruppe von Weidel hatte die Tour in der Gedenkstätte massiv gestört
Oranienburg epd | Wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe in der
KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen muss ein 69-jähriger Mann aus der
Bodenseeregion 4.000 Euro Geldstrafe zahlen. Der Einspruch gegen den
Strafbefehl sei zurückgenommen worden, teilte das Amtsgericht Oranienburg
am Dienstag mit. Die Geldstrafe sei damit rechtskräftig, eine
Hauptverhandlung werde es nicht geben. (AZ: 18 Cs 114/19)
Der Mann war im Juli 2018 mit einer AfD-Besuchergruppe in Sachsenhausen und
hatte dabei [1][die Existenz von Gaskammern unter dem NS-Regime
angezweifelt]. Die Gruppe war auf Einladung von
AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel in der Region und wurde
[2][wegen massiver Störungen der Gedenkstätte verwiesen].
Der Prozess gegen den Mann war am 8. Oktober zunächst geplatzt, weil der
Angeklagte nicht erschienen war und eine ordentliche Ladung nicht
nachgewiesen werden konnte. Am Folgetag sei dann bei Gericht eine
Mitteilung mit Datum vom 30. September über eine schwere Erkrankung des
Angeklagten sowie dessen Reise- und Verhandlungsunfähigkeit eingegangen.
Damit stehe auch fest, dass der Mann die Ladung zu dem Gerichtstermin
rechtzeitig erhalten habe, betonte das Gericht. Die Zustellungsurkunde war
nicht beim Gericht eingegangen. Deshalb konnte bei der Verhandlung am 8.
Oktober keine Entscheidung getroffen werden.
Im Konzentrationslager Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 mehr als
200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende von ihnen wurden ermordet oder
starben auf andere Weise. 1942 wurde in Sachsenhausen eine
Vernichtungsanlage mit Krematorium, Genickschussanlage und später
eingebauter Gaskammer errichtet.
16 Oct 2019
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