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       # taz.de -- Keine Abtreibungen mehr in Flensburg: Der Glaube ist nicht das Problem
       
       > In einem neuen kirchlichen Krankenhaus soll es keine Abtreibungen mehr
       > geben. Aber es sind längst nicht nur konfessionelle Träger, die so
       > handeln.
       
   IMG Bild: Verantwortlich für solche Zustände ist nicht der Glaube, sondern das deutsche Abtreibungsrecht
       
       Zwei kirchliche Träger planen ein ökumenisches Krankenhaus und weigern
       sich, dort weiter Abtreibungen durchzuführen. Es wäre aber verlogen, sich
       jetzt über konfessionelle Kliniken aufzuregen. Denn sie sind nicht die
       Einzigen, die so handeln.
       
       Unikliniken sehen sich außerstande, neben den Spätabbrüchen von behinderten
       Kindern die ganz normalen Abtreibungen durchzuführen. Und zahlreiche
       Kliniken in privater oder städtischer Trägerschaft machen
       Schwangerschaftsabbrüche nach ihren ganz eigenen Regeln.
       
       Manche verweigern einer Frau den Schwangerschaftsabbruch, wenn dies bereits
       ihr zweiter ist. Sehr viele wollen nur bis zur 10. Schwangerschaftswoche
       operieren, obwohl es bis zur 14. erlaubt wäre. Das dann ausschließlich in
       Vollnarkose und nicht unbedingt mit der schonenderen Absaugmethode, weil
       der Chef nur Ausschabung gelernt hat
       
       Und zwischendurch fällt der Eingriff aus, weil es gerade niemanden in der
       Gynäkologie gibt, der will. Oder einen leitenden Arzt, der es verbietet,
       wie vor drei Jahren im wendländischen Dannenberg. Darüber [1][hatte sich
       die niedersächsische Gesundheitsministerin empört] – aber dazu geschwiegen,
       dass in ihrem Bundesland Frauen bis zu 150 Kilometer für den Eingriff
       fahren müssen.
       
       ## Schwangerschaftsabbrüche sind keine Kassenleistung
       
       Verantwortlich für solche Zustände ist nicht der Glaube, sondern [2][das
       deutsche Abtreibungsrecht]. Das erlaubt nicht nur dem oder der einzelnen
       Ärzt*in, Abtreibungen aus Gewissensgründen abzulehnen, sondern bietet
       Kliniken einen Freifahrtschein, nach Gutdünken zu handeln.
       Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland eine Straftat, daher keine
       Kassenleistung, weswegen die Kliniken auch nicht dazu verpflichtet werden
       können.
       
       Das führt dazu, dass [3][bundesweit die Zahl der Praxen und Kliniken
       sinkt], die Abbrüche durchführen. Wer ein Interesse daran hat, dass Frauen
       gut und wohnortnah versorgt werden, wenn sie ein Kind nicht bekommen
       wollen, muss das Gesetz ändern, sprich den Paragrafen 218 abschaffen. Der
       Vorschlag der Bundesregierung, die Mediziner*innenausbildung zu
       verbessern, greift zu kurz.
       
       5 Nov 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Wahl-in-Niedersachsen/!5450993
   DIR [2] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218.html
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       ## AUTOREN
       
   DIR Eiken Bruhn
       
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