# taz.de -- Keine Abtreibungen mehr in Flensburg: Der Glaube ist nicht das Problem
> In einem neuen kirchlichen Krankenhaus soll es keine Abtreibungen mehr
> geben. Aber es sind längst nicht nur konfessionelle Träger, die so
> handeln.
IMG Bild: Verantwortlich für solche Zustände ist nicht der Glaube, sondern das deutsche Abtreibungsrecht
Zwei kirchliche Träger planen ein ökumenisches Krankenhaus und weigern
sich, dort weiter Abtreibungen durchzuführen. Es wäre aber verlogen, sich
jetzt über konfessionelle Kliniken aufzuregen. Denn sie sind nicht die
Einzigen, die so handeln.
Unikliniken sehen sich außerstande, neben den Spätabbrüchen von behinderten
Kindern die ganz normalen Abtreibungen durchzuführen. Und zahlreiche
Kliniken in privater oder städtischer Trägerschaft machen
Schwangerschaftsabbrüche nach ihren ganz eigenen Regeln.
Manche verweigern einer Frau den Schwangerschaftsabbruch, wenn dies bereits
ihr zweiter ist. Sehr viele wollen nur bis zur 10. Schwangerschaftswoche
operieren, obwohl es bis zur 14. erlaubt wäre. Das dann ausschließlich in
Vollnarkose und nicht unbedingt mit der schonenderen Absaugmethode, weil
der Chef nur Ausschabung gelernt hat
Und zwischendurch fällt der Eingriff aus, weil es gerade niemanden in der
Gynäkologie gibt, der will. Oder einen leitenden Arzt, der es verbietet,
wie vor drei Jahren im wendländischen Dannenberg. Darüber [1][hatte sich
die niedersächsische Gesundheitsministerin empört] – aber dazu geschwiegen,
dass in ihrem Bundesland Frauen bis zu 150 Kilometer für den Eingriff
fahren müssen.
## Schwangerschaftsabbrüche sind keine Kassenleistung
Verantwortlich für solche Zustände ist nicht der Glaube, sondern [2][das
deutsche Abtreibungsrecht]. Das erlaubt nicht nur dem oder der einzelnen
Ärzt*in, Abtreibungen aus Gewissensgründen abzulehnen, sondern bietet
Kliniken einen Freifahrtschein, nach Gutdünken zu handeln.
Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland eine Straftat, daher keine
Kassenleistung, weswegen die Kliniken auch nicht dazu verpflichtet werden
können.
Das führt dazu, dass [3][bundesweit die Zahl der Praxen und Kliniken
sinkt], die Abbrüche durchführen. Wer ein Interesse daran hat, dass Frauen
gut und wohnortnah versorgt werden, wenn sie ein Kind nicht bekommen
wollen, muss das Gesetz ändern, sprich den Paragrafen 218 abschaffen. Der
Vorschlag der Bundesregierung, die Mediziner*innenausbildung zu
verbessern, greift zu kurz.
5 Nov 2019
## LINKS
DIR [1] /Wahl-in-Niedersachsen/!5450993
DIR [2] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218.html
DIR [3] /Immer-weniger-Aerztinnen/!5487589
## AUTOREN
DIR Eiken Bruhn
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