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       # taz.de -- Rechtslage nach Thüringen-Wahl: Unbefristet im Amt
       
       > In Thüringen lotet Rot-Rot-Grün am Mittwoch aus, wie es trotz unklarer
       > Mehrheiten im Landtag weitergeht. Die Verfassung bietet mehrere Optionen.
       
   IMG Bild: Hat eine schwierige Regierungsbildung vor sich: Thüringens Ministerpäsident Bodo Ramelow
       
       Berlin taz | In Thüringen beraten die rot-rot-grünen Regierungsparteien am
       Mittwochmorgen über ihr weiteres Vorgehen nach der Landtagswahl. Ihre
       Landtagsmehrheit haben Linke, SPD und Grüne bei der Wahl am Sonntag
       verloren. Im Raum steht aber, dass sie in Form einer Minderheitsregierung
       weitermachen. Rechtlich gibt es dafür zwei Wege.
       
       Die bisherige Regierung kann zum einen geschäftsführend im Amt bleiben.
       Thüringens Landesverfassung sieht im Gegensatz zu denen einiger anderer
       Bundesländer keine Frist vor, innerhalb der der neue Landtag einen neuen
       Ministerpräsidenten oder eine neue Ministerpräsidentin wählen muss. Um
       Gesetze oder den Landeshaushalt verabschieden zu könnte, müsste die
       Regierungskoalition aber jeweils Stimmen aus der Opposition organisieren.
       
       Zum anderen kann sich Ramelow vom Landtag im dritten Wahlgang zum
       Ministerpräsidenten wählen lassen. Laut Landesverfassung reicht ihm dann
       eine einfache Mehrheit – und die hätte er durch die Stimmen der Linken, SPD
       und Grünen wohl sicher. Der Vorteil: Seine Regierung wäre durch den Landtag
       neu legitimiert. Der Nachteil auch hier: Für Gesetze und den Haushalt
       müsste er sich ebenfalls um wechselnde Mehrheiten bemühen.
       
       Rechnerisch denkbar, im Moment aber politisch [1][nicht sehr
       wahrscheinlich] ist auch, dass Rot-Rot-Grün die FDP mit ins Boot holt oder
       die Linkspartei eine Koalition mit der CDU bildet. In beiden Fällen hätte
       Ramelow im Landtag eine absolute Mehrheit, könnte sich also ganz normal im
       ersten Wahlgang zum Regierungschef wählen lassen.
       
       Sollten sich alle Optionen zerschlagen, sind natürlich auch Neuwahlen
       möglich. Auch hierfür gibt es zwei Wege: Erstens könnte der Landtag von
       sich aus mit zwei Dritteln der Stimmen beschließen, sich aufzulösen. Diese
       Hürde würde übersprungen, wenn zum Beispiel alle Abgeordneten der Linken,
       SPD und Grünen und mindestens 18 Abgeordneten der Opposition dafürstimmen.
       Innerhalb von 70 Tagen fänden die Neuwahlen dann statt.
       
       Zweitens kann der Ministerpräsident die Vertrauensfrage stellen. Wenn dann
       nicht die absolute Mehrheit der Abgeordneten dafürstimmt, dass er
       weiterregiert, hat der Landtag drei Wochen Zeit, um einen Nachfolger oder
       eine Nachfolgerin zu wählen. Macht er das nicht, gibt es ebenfalls
       Neuwahlen.
       
       30 Oct 2019
       
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