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       # taz.de -- Jugendheim in Brandenburg: In der pädagogischen Einöde
       
       > Erinnerung an DDR-Werkhöfe: Erneut gibt es Hinweise auf ein Heim, in dem
       > Kinder und Jugendliche offenar nach überholten Methoden gedrillt werden.
       
   IMG Bild: Blick von außen auf das Gelände des „Projekts Wolfswinkel“
       
       Berlin/Hamburg/Eisenhüttenstadt/Storkow taz | Schon wieder Brandenburg: Der
       taz liegen [1][erneut] Anhaltspunkte dafür vor, dass es in einem
       sogenannten intensivpädagogischen Kinderheim zu problematischen
       Erziehungsmethoden kommt. Sie betreffen eine Einrichtung des freien Trägers
       Kinderhäuser Oder-Neiße e. V. mit dem Namen „Projekt Wolfswinkel“. Das
       abgeschiedene ehemalige DDR-Feriendorf liegt am Großen Storkower See im
       Landkreis Oder-Spree – knapp 50 Kilometer von Berlin entfernt. Nach dem
       Konzept der Einrichtung, das der taz vorliegt, kommt es dort zu einer Art
       Zwangssport und zu Kollektivstrafen. Das Brandenburger Jugendministerium
       bestreitet das.
       
       Untergebracht sind in Storkow-Wolfswinkel seit 2007 männliche Jugendliche
       im Alter von 12 bis 18 Jahren für einen Zeitraum von mindestens zwei
       Jahren. Bis zu neun Jungen nimmt das Heim auf. Laut seiner Website richtet
       sich das Projekt an „Trebegänger“ – ein antiquiertes Wort für jugendliche
       Ausreißer –, die durch „sozial- und (fremd-)selbstschädigendes Verhalten“
       auffielen und „Regeln und Grenzen von Gemeinschaften“ verweigerten. In
       Wolfswinkel sollen sie „resozialisiert“ werden.
       
       Auf das Heim in Storkow machte uns ein Leser aufmerksam, der eine
       Bildungsmaßnahme in der Einrichtung durchgeführt und mit den Jugendlichen
       dort Kontakt hatte. Dabei seien ihm die isolierte Lage und der rüde
       Umgangston negativ aufgefallen. Zwei Jugendliche hätten ihm gesagt, dass
       sie aus der Einrichtung herauswollten. Er habe sich daraufhin seit April
       2018 immer wieder beim Jugendamt und bei der Heimaufsicht beschwert.
       
       Die in einem der taz vorliegenden Konzept der Einrichtung aus dem Jahr 2018
       beschriebenen Methoden erinnern an amerikanische Boot Camps. Sport und
       körperliche Ertüchtigung seien ein Grundpfeiler, „um Korrektur delinquenten
       Verhaltens zu erreichen“, heißt es darin. Dazu zähle Kampfsport, der sich
       „zur Steigerung der Willensqualitäten, der Disziplin und Moral“ eigne und
       den Jugendlichen die unter anderem die „Erduldung von Schmerzen“ beibringen
       soll. Weitere Ziele sind das „Verkraften von Niederlagen“ und das
       „Akzeptieren von Leistungsstärkeren“: „Der Jugendliche lernt unter
       Belastungsschmerzen, an die Grenze seiner Physis und Psyche [Fehler im
       Original], kontrolliert weiter sein Training bzw. seinen Wettkampf
       erfolgreich zu beenden. Dabei kann es am Anfang zu unkontrollierten
       Wutausbrüchen kommen.“
       
       Beschrieben wird auch eine streng reglementierte Aufnahmephase. Für die
       erste Woche heißt es da: „Der neu im Projekt angekommene Junge muss sich
       vollständig auf das Leben in der Gemeinschaft einlassen. Er verfügt in
       dieser Zeit nur über geringes privates Eigentum und einfache Bekleidung,
       sein Wohnumfeld ist auf das Nötigste beschränkt, ungelenkte und spontan
       selbst gestaltete freie Zeit steht nahezu nicht zur Verfügung.“
       
       Laut Konzept stellt das Leben in der Gruppe ein „strenges und
       disziplinierendes System zur Stützung sozial erwünschter Verhaltensweisen
       dar“. Beschrieben sind Sanktionen und eingeschränkter Ausgang, Handys sind
       verboten, nach draußen telefoniert werden darf nur sonntags – all das werde
       in einem Vertrag festgehalten, bei dem die Jugendlichen auch unterschreiben
       müssen, dass sie „Sanktionen der Gemeinschaft akzeptieren“.
       
       Aufmerken lässt auch dieser Satz: „Bei Regelverletzungen gilt: einer für
       alle – alle für einen. Regel- und Normverletzungen werden in und durch die
       Gemeinschaft sportlich ausgetragen.“ Das erinnert an Kollektivstrafen, wie
       sie von strengen Boot Camps bekannt und selbst bei der Bundeswehr verboten
       sind. Als „Regel“ gilt: „Alle Tageszeiten und -aktivitäten werden
       eingehalten.“ Die sind eng getaktet: Der Tag beginnt um 6.15 Uhr mit
       „Wecken“, 6.20 Uhr „Frühsport/Waldlauf“, 7 Uhr „Duschen/Zimmerordnung“,
       erst nach dem Putzen gibt es um 7.45 Uhr „Gemeinsames Frühstück“.
       
       Wie Regelbrüche „sportlich“ von der Gruppe ausgetragen werden sollen, führt
       das Konzept nicht aus. Forschungsberichte zu Boot-Camp-Pädagogik
       beschreiben Pflichtsportübungen, bei denen das Nichteinhalten einer
       Tageszeit mit 30 Liegestützen geahndet wird. Als 2015 die
       Friesenhof-Mädchenheime in Schleswig-Holstein geschlossen wurden,
       [2][berichtete eine frühere Bewohnerin der taz] von Strafsport. Wenn ein
       Kind sich unangepasst verhielt, hätten auch die anderen Sport machen
       müssen, sogar nachts. Das erzeugt sozialen Druck für den Einzelnen.
       
       Der taz liegen zwei Versionen des Konzepts vom „Projekt Wolfswinkel“ vor,
       die sich ähneln. Eine ist auf den August 2008 datiert, eine andere neuere
       Fassung ist ohne Datum, war aber bis in den September 2018 hinein auf der
       Website der Einrichtung herunterzuladen. Die ältere Fassung hat 12, die
       jüngere 15 Seiten. Die Konzepte dürften also mindestens zehn Jahre lang
       gültig gewesen sein.
       
       Das ist auch für Berlin nicht uninteressant: Am Stichtag 31. Dezember 2018
       befanden sich über 1.200 Berliner Jugendliche in Brandenburger
       Einrichtungen, wie die Senatsverwaltung für Bildung von Sandra Scheeres
       (SPD) mitteilt. Ob Berliner Heimkinder auch in Wolfswinkel landeten, wird
       laut Senatsverwaltung nicht zentral erfasst.
       
       Holger Ziegler, Professor für Soziale Arbeit an der Uni Bielefeld,
       beurteilt das Konzept des Projektes Wolfswinkel als „nicht nur irgendwie
       problematisch, sondern schlechterdings widerwärtig“. Die Methoden seien
       entwürdigend, ent-autonomisierend und körperverletzend. Die beschriebenen
       Methoden ähnelten überwunden geglaubten Erziehungskonzepten und trügen in
       der Eingangsphase Züge von Initiationsriten von Sekten: „Wenn mir jemand
       gesagt hätte, dass dies aus einer Konzeption eines Jugendwerkhofes der DDR
       sei, hätte ich das – bis auf den fehlenden Verweis auf eine sozialistische
       Persönlichkeit – geglaubt.“
       
       Es sei desaströs, dass dergleichen in der Kinder- und Jugendhilfe offenbar
       nachgefragt werde. Ziegler geht von einer Kindeswohlgefährdung in der
       Einrichtung aus. „Ich habe erhebliche Zweifel an der Funktionsfähigkeit der
       zuständigen Behörden. Das Konzept ist ethisch und fachlich
       unverantwortlich. Das ist kein Fall für eine fachliche Debatte, sondern den
       Staatsanwalt.“ Eine Betriebserlaubnis auf Grundlage dieser Konzeption sei
       eine grobe Aufsichtspflichtverletzung: „Es handelt sich um ein eindeutiges
       Disziplinprogramm, das ‚Boot Camps‘ kopiert und bisweilen in der Tradition
       schwarzer Pädagogik noch überbietet.“
       
       Zwei weitere Expert*innen, denen wir das Konzept gezeigt haben, sind ebenso
       geschockt. Tilman Lutz, Professor für Soziale Arbeit an der Evangelischen
       Hochschule Hamburg, sagt: „Das Konzept atmet den Geist von Dressur,
       Depersonalisierung und Entwürdigung – entsprechend der Logik totaler
       Institutionen.“ Die jungen Menschen würden „als zuzurichtende defizitäre
       Erziehungsobjekte präpariert“, ihr Verhalten solle mit repressiven Mitteln
       korrigiert werden – „das fördert nur kurzfristige Anpassung innerhalb
       dieses Settings.“
       
       Besonders bedrückend spiegele sich das Menschenbild der Einrichtung in dem
       Satz wider, dass die Jugendlichen „sich selbst als Verursacher fremd- und
       leidindizierter alltäglicher Lebenszustände“ erleben sollen. Es fehle die
       konstruktive Auseinandersetzung mit spezifischen Konflikten und
       Problemlagen der Lebensumstände der jungen Menschen. Denn obwohl im Konzept
       auch davon die Rede sei, die Jugendlichen so anzunehmen, wie sie sind,
       bleibe unklar, wie das geschehen solle. Lutz teilt Holger Zieglers
       Einschätzung, dass keine Betriebserlaubnis hätte erteilt werden dürfen.
       
       Hannelore Häbel lehrt als Professorin an der Evangelischen Hochschule
       Ludwigsburg Jugendhilfe- und Familienrecht. Die Pädagogin und Juristin
       erkennt insbesondere in der Eingangsstufe einen entwürdigenden Umgang mit
       Kindern und Jugendlichen: „‚Einfache Bekleidung‘, ‚geringes privates
       Eigentum‘, nahezu keine freie Zeit, grundsätzlich keine
       Rückzugsmöglichkeiten sind meines Erachtens Indizien für kränkende und
       herabsetzende Umgangsweisen. Sie fallen nach meiner Einschätzung als
       psychische Gewalt unter das in §1631 BGB gesetzlich verankerte Gewaltverbot
       in der Erziehung.“
       
       Vertreter der Einrichtung selbst wollten sich nicht äußern. Claus Petzold,
       Leiter des privaten Trägers Kinderhäuser Oder-Neiße e. V., und Kathrin
       Rauer, Leiterin des „Projekts Wolfswinkel“, waren zwar zu einem informellen
       Gespräch in Eisenhüttenstadt bereit, wo die Verwaltung des Trägers sitzt.
       Fragen zur praktischen Umsetzung des Konzepts in Storkow-Wolfswinkel wollte
       der Verein aber nicht beantworten. Auch einen Besuch in der Einrichtung
       oder ein Gespräch mit Jugendlichen wurden nicht erlaubt.
       
       Wir wollten uns trotzdem ein Bild verschaffen. Die Einrichtung Wolfswinkel
       ist eine gute Stunde mit dem Auto von Berlins Stadtzentrum entfernt. Auf
       der Vorderseite des Geländes gibt es von einem Waldweg aus nicht viel zu
       sehen: Hinter einer zersprungenen Fensterscheibe an einem der grauen
       Bungalows hängen Tiffany-Glasdeko – eine trist wirkende Disney-Figur – und
       eine Gardine.
       
       Auf der Rückseite am Seeufer geht ein Spazierweg vorbei. Hier steht ein
       rostiges Metalltor offen. Kein Schild weist darauf hin, dass es sich um ein
       Jugendheim handelt. Von dort aus sehen wir einen abgenutzten Bolzplatz und
       die schlichten Bungalows. Als wir durch das Tor auf das Grundstück gehen
       wollen, hören wir einen lauten Schrei: „Wird’s bald!“, brüllt ein Mann aus
       einem der Bungalows und dann noch etwas, das schwer zu verstehen ist. Eine
       Tür knallt.
       
       Ein Mann steht vor dem Bungalow und telefoniert. Als er uns entdeckt, ruft
       er einen Kollegen aus den Inneren nach draußen. Der schließt die Tür des
       Bungalows und geht schnellen Schrittes auf uns zu. Wir fragen ihn, ob wir
       hier zur Straße durchgehen dürfen. Er verneint: „Das hier ist
       Privatgelände, zu Hause machen Sie doch so was auch nicht.“ Was das denn
       hier für ein Gelände sei, fragen wir. Eine Antwort bleibt aus. Der Mann ist
       muskulös, er wirkt wütend. Wir gehen lieber wieder zurück.
       
       Haasenburg, Jänschwalde, Storkow-Wolfswinkel? 
       
       2013 wurden nach Recherchen der taz drei Heime des privaten Betreibers
       Haasenburg GmbH in Brandenburg geschlossen, weil deren Methoden nicht mit
       dem Kindeswohl vereinbar waren. Auch das Versagen der Heimaufsicht wurde
       damals thematisiert. Im September berichteten Jugendliche [3][in der taz]
       erneut von schikanösen Erziehungsmethoden in einem Heim in Jänschwalde.
       
       Das der taz vorliegende Konzept der Einrichtung in Wolfswinkel wurde vom
       Jugendamt des Landkreises Oder-Spree und der dem Bildungsministerium
       unterstellten Heimaufsicht genehmigt. Wir wollen von den Behörden wissen,
       wie es zur Genehmigung kommen konnte. Das Jugendamt verweist bezüglich der
       fachlichen Bewertung auf das Ministerium.
       
       Von dort heißt es, alleiniger Maßstab für eine Betriebserlaubnis sei die
       Gewährleistung des Kindeswohls. Wie das angesichts der im Konzept
       anklingenden Methoden gewährleistet sein könne, kann das Ministerium
       zunächst nicht beantworten. Auf unsere erste Anfrage im August, inwiefern
       die Heimaufsicht das Erdulden von Schmerzen, Zwangssport und Ausgang nur in
       Begleitung für fachlich vertretbar halte, heißt es Amtsstubendeutsch: „Im
       Rahmen der Prüfung hat der Träger die erforderlichen Voraussetzungen für
       den Betrieb einer Einrichtung erfüllt.“ Eine erneute Nachfrage ignoriert
       das Ministerium zunächst.
       
       Erst als im September 2019 durch taz-Recherchen schikanöse
       Erziehungsmethoden in der Einrichtung Jänschwalde bekannt werden und die
       Heimaufsicht dort einen Aufnahmestopp verhängt, wirkt das Ministerium auch
       im Fall Storkow alarmiert. Auf erneute Nachfrage heißt es im Oktober: „Der
       Träger der Einrichtung wurde um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen
       gebeten.“ Zwangssportmaßnahmen könne man aus dem Konzept aber keine
       herauslesen. Zudem werde derzeit die Betriebserlaubnis der Einrichtung in
       Storkow überprüft beziehungsweise aktualisiert, wie es auch in anderen
       Einrichtungen aktuell geschehe, schreibt Antje Grabley, Sprecherin des
       Bildungsministeriums: „Die Heimaufsicht hält gemeinschaftliche/kollektive
       Bestrafungen für Jugendliche grundsätzlich weder für sinnvoll noch für
       zulässig.“
       
       ## „Über pädagogische Methoden sprechen“
       
       Anfang November heißt es dann plötzlich, das Konzept von 2018 sei „nicht
       aktuell“. Auch habe es am 22. Oktober eine „unangekündigte örtliche
       Prüfung“ infolge der taz-Anfragen gegeben. Dabei seien Mitarbeiter, Leitung
       und „gesondert“ Jugendliche befragt worden. Der Träger hätte sich zu allen
       Fragen geäußert. Es gebe keine Hinweise, dass in nicht vertretbarer Weise
       in die Rechte der Kinder und Jugendlichen eingegriffen worden sei. Der im
       Konzept als feste Regel festgeschriebene Sport ist aus Sicht der
       Heimaufsicht nicht zwingend: „Nach unseren bisherigen Feststellungen haben
       die Minderjährigen die Möglichkeit, ohne negative Konsequenzen für sich
       oder die Gruppe, eine sportliche Aktivität ausfallen zu lassen.“
       
       Seit wann es ein aktualisiertes Konzept gibt und was konkret geändert
       wurde, kann die Heimaufsicht auf Rückfrage nicht sagen. „Das Konzept wird
       derzeit vom Träger überarbeitet“, heißt es. Allerdings werde „aktuell diese
       Gelegenheit genutzt, auch mit dem Träger der Einrichtung in Storkow über
       sein Konzept und seine pädagogischen Methoden zu sprechen.“
       
       Da weder Einrichtung noch Heimaufsicht ein neues Konzept vorzeigen mochten,
       lässt sich nicht nachvollziehen, ob und was verändert wurde – geschweige
       denn, wie aktuell die Praxis aussieht.
       
       Hoffnung macht eine Randnotiz: Nach Schriftwechseln, die der taz vorliegen,
       war bei der Heimaufsicht für das Projekt Wolfswinkel [4][ein Sachbearbeiter
       zuständig], der auch die 2013 geschlossenen Haasenburg-Heime betreute. Er
       ging in diesem Sommer in Rente.
       
       16 Nov 2019
       
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