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       # taz.de -- Etikettenpflicht für Siedlungsprodukte: Die konsumkritische „Israelkritik“
       
       > Der Europäische Gerichtshof behandelt Produkte aus dem Westjordanland
       > anders als solche aus Tibet oder von der Krim. Israelboykotteure freut's.
       
   IMG Bild: Nie wieder „Kauft nicht bei Juden“: Das Bündnis gegen Antisemitismus demonstriert in Göttingen
       
       Dass die Europäische Union einen Knacks mit Israel hat, ist hinlänglich
       bekannt. Ein ums andere Mal verabschiedet das Staatenbündnis einseitige
       Resolutionen und Richtlinien zulasten des einzigen jüdischen Staates der
       Welt. In diese Woche wurde die antiisraelische Politik der Europäischen
       Union höchstrichterlich bestätigt.
       
       Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Dienstag, dass eine
       Kennzeichnung der Waren aus israelischen Siedlungen im Westjordanland
       [1][nicht nur möglich, sondern sogar verpflichtend sei.] Für andere
       Territorialkonflikte gilt dies mal wieder nicht: Beispielsweise müssen
       Produkte aus dem von China besetzten Tibet nicht speziell gekennzeichnet
       werden.
       
       Es handelt sich um eine lupenreine Sonderbehandlung. [2][In der
       Antisemitismusforschung spricht man von „Doppelten Standards“], wenn Israel
       nach anderen Maßstäben behandelt wird als andere. Ein Paradebeispiel. So
       gern sich die Europäische Union als Exportweltmeister von Moral und Ethik
       inszeniert, handelt sie doch selbst unmoralisch, wenn die Gangart gegenüber
       dem jüdischen und demokratischen Staat härter ist als gegenüber tendenziell
       autoritären Staaten wie China.
       
       Das Gericht in Luxemburg betonte, die Herkunftskennzeichnung solle dazu
       beitragen, dass Verbraucher eine „fundierte Wahl“ treffen können. Dazu
       gehörten „ethische Erwägungen oder solche, die die Wahrung des Völkerrechts
       betreffen“. „Israelkritik“ mittels Konsumentscheidung also. Die
       antisemitischen Israelboykotteure von BDS (Boycott, Divestment and
       Sanctions) werden’s der Europäischen Justitia danken, dass ihr ausgerechnet
       dann die Augenbinde verrutscht, wenn über Israel geurteilt wird.
       
       Der Generalanwalt des Europäischen Gerichts meint, dass Verbraucher wissen
       sollten, woher genau Waren kommen, und schreckt, wie auch die [3][vom
       Bundestag als antisemitisch eingestufte BDS-Kampagne,] nicht vor dem
       Vergleich mit Südafrika zur Zeit der Apartheid zurück. Das ist nicht nur
       eine hemmungslose Dämonisierung und Stigmatisierung Israels, sondern auch
       eine ignorante Verharmlosung des staatlichen Rassismus im damaligen
       Südafrika.
       
       Besonders tragisch ist das Urteil für [4][palästinensische
       Arbeitnehmer*innen], die in israelischen Siedlungen oft zu besseren
       Arbeitsbedingungen als in palästinensischen Betrieben vergleichsweise gutes
       Geld verdienen. Hätte ein Boykott Erfolg, müssten sie um die Einkommen
       ihrer Familien bangen.
       
       Anmerkung: In einer früheren Version dieses Textes stand, dass Waren von
       der durch Russland besetzten Krim nicht gekennzeichnet werden müssen. Das
       ist zwar richtig, aber hinfällig: Es besteht in der Europäischen Union ein
       Importverbot für Waren von der Krim. Wir bitten den Fehler zu
       entschuldigen.
       
       15 Nov 2019
       
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   DIR [1] /Von-Israel-besetzte-Gebiete/!5637101
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   DIR [3] /Antrag-zu-BDS-Kampagne/!5595802
   DIR [4] /Etikettenpflicht-fuer-Siedlungsprodukte/!5641307
       
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       hilflos.