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       # taz.de -- Massenklage gegen VW wegen Diesel: Mega-Verfahren wird fortgesetzt
       
       > Am Montag beginnt der zweite Verhandlungstag im Großverfahren gegen
       > Volkswagen wegen des Dieselbetrugs. Ein Vergleich ist nicht in Sicht.
       
   IMG Bild: Mitarbeiterparkplatz vor dem Verwaltungshochhaus des VW Werkes
       
       Berlin taz | Auch vor dem zweiten Verhandlungstag im Verfahren um die
       [1][Musterfeststellungsklage] des Bundesverbands der Verbraucherzentralen
       gegen den Autobauer Volkswagen ist kein Vergleich zwischen beiden Seiten in
       Sicht. Die Verbraucherschützer wollen vom [2][Oberlandesgericht
       Braunschweig] feststellen lassen, dass VW im Zuge der Abgasmanipulationen
       an Dieselmotoren „vorsätzlich und sittenwidrig“ betrogen hat und den
       KundInnen Schadenersatz zusteht. VW bestreitet, dass den KäuferInnen ein
       Schaden entstanden ist. Am Montag wird es vor Gericht unter anderem um die
       Frage gehen, ob die geltend gemachten Ansprüche begründet sind.
       
       Ende September hat vor dem Oberlandesgericht Braunschweig das bislang
       größte Verfahren um manipulierte Dieselfahrzeuge begonnen. Bei der
       Musterfeststellungsklage führte eine Partei stellvertretend den Prozess, im
       Erfolgsfall gilt das Urteil für alle Personen, die sich in das
       entsprechende Register beim Bundesjustizministerium eingetragen haben. In
       diesem Fall gibt es 468.000 Einträge. Allerdings müssen die AutokäuferInnen
       ihre Ansprüche individuell einklagen.
       
       Das könnte ihnen erspart werden, wenn sich VW und die
       VerbraucherschützerInnen auf einen Vergleich einigen. Dem Autobauer würden
       dadurch enorme Gerichtskosten erspart bleiben. Die [3][Verbraucherschützer
       sind offen für einen Vergleich]. Volkswagen sei bislang nicht an den
       Verband herangetreten, sagte Sebastian Reiling vom Bundesverband.
       Allerdings sei noch immer unklar, wie viele der 468.000 Einträge im
       Klageregister valide sind. Möglicherweise gibt es Doppelungen, auch könnten
       sich AutohalterInnen in das Register eingetragen haben, für deren Fahrzeuge
       die Klage nicht gilt. Erst wenn alle Eintragungen ausgewertet sind, könne
       der wirtschaftliche Wert eines Vergleichs bestimmt werden, sagte er.
       
       Kommt es nicht zu einem Vergleich, wird das Verfahren wahrscheinlich bis
       vor den Bundesgerichtshof gehen. Bislang ist die Rechtsprechung in Bezug
       auf die Abgasmanipulationen nicht eindeutig. Volkswagen verweist auf
       etliche Oberlandesgerichte, die zugunsten des Autobauers entschieden haben.
       Die VerbraucherschützerInnen dagegen sehen die Gerichte eher auf Seiten der
       DieselkäuferInnen. Außerdem weisen sie darauf hin, dass VW Vergleiche
       schließt, um höchstrichterliche Urteile mit Grundsatzcharakter zu
       verhindern.
       
       18 Nov 2019
       
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