# taz.de -- Massenklage gegen VW wegen Diesel: Mega-Verfahren wird fortgesetzt
> Am Montag beginnt der zweite Verhandlungstag im Großverfahren gegen
> Volkswagen wegen des Dieselbetrugs. Ein Vergleich ist nicht in Sicht.
IMG Bild: Mitarbeiterparkplatz vor dem Verwaltungshochhaus des VW Werkes
Berlin taz | Auch vor dem zweiten Verhandlungstag im Verfahren um die
[1][Musterfeststellungsklage] des Bundesverbands der Verbraucherzentralen
gegen den Autobauer Volkswagen ist kein Vergleich zwischen beiden Seiten in
Sicht. Die Verbraucherschützer wollen vom [2][Oberlandesgericht
Braunschweig] feststellen lassen, dass VW im Zuge der Abgasmanipulationen
an Dieselmotoren „vorsätzlich und sittenwidrig“ betrogen hat und den
KundInnen Schadenersatz zusteht. VW bestreitet, dass den KäuferInnen ein
Schaden entstanden ist. Am Montag wird es vor Gericht unter anderem um die
Frage gehen, ob die geltend gemachten Ansprüche begründet sind.
Ende September hat vor dem Oberlandesgericht Braunschweig das bislang
größte Verfahren um manipulierte Dieselfahrzeuge begonnen. Bei der
Musterfeststellungsklage führte eine Partei stellvertretend den Prozess, im
Erfolgsfall gilt das Urteil für alle Personen, die sich in das
entsprechende Register beim Bundesjustizministerium eingetragen haben. In
diesem Fall gibt es 468.000 Einträge. Allerdings müssen die AutokäuferInnen
ihre Ansprüche individuell einklagen.
Das könnte ihnen erspart werden, wenn sich VW und die
VerbraucherschützerInnen auf einen Vergleich einigen. Dem Autobauer würden
dadurch enorme Gerichtskosten erspart bleiben. Die [3][Verbraucherschützer
sind offen für einen Vergleich]. Volkswagen sei bislang nicht an den
Verband herangetreten, sagte Sebastian Reiling vom Bundesverband.
Allerdings sei noch immer unklar, wie viele der 468.000 Einträge im
Klageregister valide sind. Möglicherweise gibt es Doppelungen, auch könnten
sich AutohalterInnen in das Register eingetragen haben, für deren Fahrzeuge
die Klage nicht gilt. Erst wenn alle Eintragungen ausgewertet sind, könne
der wirtschaftliche Wert eines Vergleichs bestimmt werden, sagte er.
Kommt es nicht zu einem Vergleich, wird das Verfahren wahrscheinlich bis
vor den Bundesgerichtshof gehen. Bislang ist die Rechtsprechung in Bezug
auf die Abgasmanipulationen nicht eindeutig. Volkswagen verweist auf
etliche Oberlandesgerichte, die zugunsten des Autobauers entschieden haben.
Die VerbraucherschützerInnen dagegen sehen die Gerichte eher auf Seiten der
DieselkäuferInnen. Außerdem weisen sie darauf hin, dass VW Vergleiche
schließt, um höchstrichterliche Urteile mit Grundsatzcharakter zu
verhindern.
18 Nov 2019
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## AUTOREN
DIR Anja Krüger
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