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       # taz.de -- Klagen ehemaliger Heimkinder: Lange Verfahren sind die Ausnahme
       
       > Seit 2000 haben ehemalige Heimkinder fünf Anträge auf Opferentschädigung
       > bei Bremer Gerichten gestellten. Nur einmal wurde der Klage stattgegeben.
       
   IMG Bild: Wer in erster Instanz scheitert und Revision einlegt, landet beim Landessozialgericht
       
       Bremen taz | Fünf Anträge auf Entschädigung nach dem
       Opferentschädigungsgesetz (OEG) sind seit 2000 von ehemaligen Heimkindern
       an Bremer Gerichten gestellt worden. Das geht aus einer Antwort des Senats
       auf eine Anfrage der Linken hervor. „In den 50er- und 60er-Jahren wurden
       mehrere Hunderttausend Kinder in Heime und Psychiatrien eingewiesen“, heißt
       es in der Anfrage. „In vielen der damaligen Heime waren seelische und
       körperliche Misshandlungen an der Tagesordnung.“
       
       Anlass für die Anfrage war [1][der „schockierende Fall“ von D.], sagte Jan
       Restat, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Linksfraktion, der taz. Seit
       neun Jahren kämpft D. um Anerkennung für den Missbrauch, der ihm vor vielen
       Jahrzehnten als Heimkind angetan wurde. Sein Verfahren vor dem Bremer
       Sozialgericht dauert an.
       
       In Bremen können Anträge nach dem OEG nur gestellt werden, wenn die
       Gewalttat hier stattgefunden hat. [2][Die Senatsantwort] benennt die zwei
       einzig bekannten Fälle; in beiden wurde die Klage abgewiesen. Vor dem
       Sozialgericht können weitere, abgelehnte Klagen landen, wenn die
       Kläger*innen inzwischen in Bremen wohnen. Einer der insgesamt drei Klagen
       wurde stattgegeben, eine vorzeitig zurückgezogen.
       
       Ein Verfahren gegen das Land Nordrhein-Westfalen läuft noch – seit sechs
       Jahren. „Bedenkt man, dass jedem Gerichtsverfahren ein Antragsverfahren von
       zwei bis drei Jahren beim Versorgungsamt vorausging, dann liegen die
       Verfahrenszeiten zwischen sechs und neun Jahren“, so Restat. „Dies ist für
       die Betroffenen sehr belastend.“
       
       Die anderen vom Senat genannten Verfahren dauerten zwei bis vier Jahre;
       hinzu kommen das Antragsverfahren beim Bremer Amt für Versorgung und
       Integration und eine etwaige Behandlung in zweiter Instanz.
       
       Entgegen der Sorge der Linksfraktion endete kein Gerichtsverfahren
       vorzeitig durch den Tod der Klagenden. Die Befürchtung beruhte auf den
       Erfahrungen von D., die dieser bei seiner ehrenamtlichen Arbeit im Verein
       ehemaliger Heimkinder gemacht hat.
       
       „Wir sind mit der Beantwortung unserer Anfrage zufrieden“, sagt Jan Restat.
       Dass es in Bremen bisher aber nur ein einziges positives Urteil zugunsten
       der Antragsstellenden gab, zeige, wie schwer es ist, über das OEG einen
       Ausgleich für die Misshandlungen in staatlich beauftragen Institutionen zu
       bekommen.
       
       20 Nov 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Entschaedigung-ehemaliger-Heimkinder/!5635928
   DIR [2] https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2019-11-13_Drs-20-164_5ffeb.pdf
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Alina Götz
       
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