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       # taz.de -- Anklage gegen Flüchtlings-Aktivisten: 300 Euro für Xenion
       
       > Über 5 Jahre nach Räumung des Oranienplatzes sollte ein
       > Flüchtlingsaktivist vor Gericht. Nun wurde das Verfahren gegen Bußgeld
       > eingestellt.
       
   IMG Bild: Das Flüchtlingscamp auf dem Oranienplatz im November 2013
       
       So viel Andrang ist selten im Amtsgericht Tiergarten: Mehr als 40
       UnterstützerInnen aus der linken Szene, die grüne Bundestagsabgeordnete
       Canan Bayram und der Berliner Abgeordnete Hakan Taş waren gekommen, um den
       früheren Oranienplatz-Aktivisten Adam Baher zu seinem Prozess zu begleiten.
       Viel geboten bekamen sie nicht: Das Verfahren wurde nach wenigen Minuten
       wegen Geringfügigkeit unter Auflagen eingestellt. Baher muss 300 Euro an
       die psychosoziale Beratungsstelle für Geflüchtete Xenion zahlen.
       
       Der Sudanese, der 2012 nach Berlin kam und kürzlich einen Antrag auf
       Einbürgerung gestellt hat, zeigte sich erleichtert. „Aber das Problem der
       Kriminalisierung von Flüchtlingsprotesten gibt es überall in Europa.
       Darüber müssen wir mehr reden, nicht nur über die Katastrophe im
       Mittelmeer.“
       
       Baher war am Tag der Räumung des Protestcamps am Oranienplatz, am 8. April
       2014, sowie ein Jahr später erneut am selben Ort festgenommen worden – nach
       Angaben des Netzwerks Oplatz.net mit Gewalt und ohne dass die Polizisten
       ihm einen Grund genannt hätten. Für ihn und seine Unterstützer ist klar,
       dass mit der – überraschend späten – Anklage Leute wie er mundtot gemacht
       werden sollen.
       
       Zuvor hatte die Richterin darauf hingewiesen, dass zumindest der erste
       Vorfall inzwischen ohnehin verjährt sein könnte. Sie schien auch die Angabe
       der Staatsanwaltschaft, man habe Baher lange nicht finden können, nicht
       überzeugend zu finden. „Sie waren doch die ganze Zeit über hier in Berlin
       gemeldet, oder?“, fragte sie erstaunt.
       
       Sobald das Bußgeld, das der Linke Taş „ein bisschen ärgerlich“ nannte,
       bezahlt ist, wird das Verfahren eingestellt, es gilt dann nicht als
       Vorstrafe. Damit stehe es auch Bahers kürzlich beantragter Einbürgerung
       nicht im Wege, betonte Bayram: [1][„Trotzdem Entschuldigung, dass dich die
       Bundesrepublik wieder enttäuscht hat, Adam!“]
       
       19 Nov 2019
       
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