URI: 
       # taz.de -- Gibt's noch Ausländervereine?: Die Polizei findet's auch blöd
       
       > Ausländervereine können leichter verboten werden. Ermittel werden sie nur
       > nach den Namen der Vorstandsmitglieder.
       
   IMG Bild: Schulz und Schneider? Unverdächtig
       
       Sind Sie eigentlich ein Ausländerverein?“ Eine solche Anfrage war der
       Kreuzberger Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant*innen
       (KuB) vor einiger Zeit in den Briefkasten geflattert, Absender: das
       Landeskriminalamt (LKA). Dass die KuB nicht unter den entsprechenden
       Paragrafen 14 des Vereinsgesetzes fällt, war schnell geklärt. Die
       Beratungsstelle ärgert sich trotzdem noch.
       
       Auf telefonische Nachfrage habe man ihnen mitgeteilt, die Anfrage beruhe
       darauf, dass die Namen der Vorstandsmitglieder „fremd“ klängen. „Diese
       Gesetzgebung ist struktureller Rassismus. Als relativ großer Verein können
       wir uns dagegen wehren, aber es ist nicht klar, welche anderen Vereine das
       LKA noch mit ähnlichen Anfragen kontaktiert hat“, sagt ein KuB-Sprecher.
       
       Zwar heißt es im Grundgesetz: Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und
       Gesellschaften zu bilden. Und das tun sehr viele hier lebende Menschen ja
       auch. Allerdings nicht nur Personen, die einen deutschen Pass besitzen, und
       denen wollten die Gesetzgeber*innen dieses Recht einerseits nicht
       verwehren, aber gleichzeitig etwas genauer hinschauen. So kommt es, dass
       „Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer“
       sind, rechtlich als „Ausländervereine“ angemeldet werden müssen – und als
       solche leichter verboten werden können.
       
       ## 883 „Ausländervereine“ in Berlin
       
       Auch der Migrationsrat kritisiert dies als rassistische Behandlung von
       Migrant*innen und fordert, die Kategorie „Ausländervereine“ und deren
       Schlechterstellung umgehend abzuschaffen. Beim LKA sind laut Polizei 883
       Berliner Vereine als „Ausländervereine“ geführt. Aber auch Polizeisprecher
       Thilo Cablitz hat mit dem Wort so seine Probleme: „Das ist wirklich ein
       miserabler Begriff, ich benutze ihn jetzt nur, weil er so im Gesetz steht“,
       sagt er gegenüber der taz.
       
       Das LKA werde außerdem nur nach Hinweisen vom zuständigen Amtsgericht tätig
       und würde dann sehr niedrigschwellig prüfen. Wenn ein Verein auf Nachfrage
       erklärte, er sei kein Ausländerverein, dann genüge ihnen das in der Regel.
       „Wir würden eine solche Anfrage niemals mit dem Namen oder mit dem
       Geburtsort von Vorstands- oder Vereinsmitgliedern begründen, da sind wir
       höllisch vorsichtig“, sagt Cablitz.
       
       Die KuB dagegen sieht bei solchen Nachfragen einen Zusammenhang zu der
       Aberkennung von Gemeinnützigkeit, wie zuletzt beim VVN: „Wir haben den
       Eindruck, dass Behörden hier versuchen, über das Vereinsrecht gegen
       kritische Stimmen vorzugehen.“ Denn die KuB gibt es bereits seit 36 Jahren.
       Nach ihren Angaben war es aber das erste Mal, dass das LKA sie gefragt hat,
       ob sie ein „Ausländerverein“ seien.
       
       29 Nov 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Uta Schleiermacher
       
       ## TAGS
       
   DIR Schwerpunkt Rassismus
   DIR Diskriminierung
   DIR Ausländer
   DIR Vereine
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA