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       # taz.de -- Bayerisches Integrationsgesetz: Leitkultur ist nicht das Problem
       
       > Das bayerische Integrationsgesetz wurde entschärft. Der Streit darüber
       > war aber vor allem von symbolischer Bedeutung.
       
   IMG Bild: Leberkässemmel: Damit kann man leben
       
       Der Verfassungsgerichtshof in München hat dem bayerischen
       Integrationsgesetz die Zähne gezogen. [1][Eine Niederlage der CSU?] Man
       könnte auch sagen, das meist regierungskonforme Gericht hat sich der neuen
       bayerischen Atmosphäre angepasst. Auch die CSU ist 2019 nicht mehr im
       AfD-Modus.
       
       Wichtigste Wirkung des Urteils: Das Gesetz wird durch Auslegung entschärft.
       Die in der Präambel definierte bayerische „Leitkultur“ sei nur ein
       unverbindlicher Vorspann zum Gesetz und führe nicht zu unmittelbaren
       Pflichten. Auch die im Gesetz erwähnte „Integrationspflicht“ dürfe nicht
       als Pflicht zur Assimilation missverstanden werden.
       
       Wenn Kindern in Kitas „zentrale Elemente der christlich-abendländischen
       Kultur vermittelt“ werden soll, sei damit nicht die Religion gemeint,
       sondern die Werte des Humanismus, der Aufklärung und der religiösen
       Toleranz. Damit kann man leben.
       
       Einige Bestimmungen werden auch als Verstoß gegen die bayerische
       Landesverfassung gewertet, etwa dass der Rundfunk zur Vermittlung der
       Leitkultur verpflichtet werden sollte. Das nutzt vor allem der Opposition,
       die nun sagen kann, das Gesetz sei „verfassungswidrig“. Doch wie die
       Einführung des Gesetzes war auch der juristische Streit darum vor allem von
       symbolischer Bedeutung – wobei die bei Integrationsfragen natürlich wichtig
       ist.
       
       ## „Leitkultur der Vielfalt“
       
       Dass es überhaupt eine Leitkulturdiskussion gibt, ist dabei nicht das
       Problem. Hans-Jürgen Papier, der frühere Präsident des
       Bundesverfassungsgerichts, hat zu Recht festgestellt, dass wir in
       Deutschland eine „Leitkultur der Vielfalt“ haben. Dazu gehören vor allem
       die Vielfalt sichernden Garantien des Grundgesetzes wie Meinungs- und
       Religionsfreiheit und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
       Einiges davon findet sich auch im Integrationsgesetz.
       
       Das Problem am bayerischen Gesetz war aber der Ansatz, dass MigrantInnen
       durch allerlei Pflichten und Gebote erst „befähigt“ werden müssten, in
       dieser Gesellschaft zu leben. Derartiger Paternalismus steht einer
       Integration tatsächlich im Weg.
       
       4 Dec 2019
       
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