# taz.de -- Klimapaket im Bundesrat: Einspruch nur beim Geld
> Die Länder winken einen Großteil des Pakets durch. Aufgehalten wird die
> Preissenkung bei der Bahn und die Förderung neuer Heizungen.
IMG Bild: Müssen sich wohl länger gedulden, bis es billiger wird: Bahnfahrer*innen und Fernpendler*innen
Berlin taz | Ungeachtet massiver [1][Proteste] haben wichtige Teile des
Klimaschutzpakets der Bundesregierung am Freitag die letzte
parlamentarische Hürde genommen: Beim Gesetz zur Einführung des nationalen
Emissionshandels für die Bereiche Verkehr und Wohnen, beim
Klimaschutzgesetz, das verbindliche jährliche CO2-Ziele für alle Sektoren
festlegt, und beim Gesetz zur Erhöhung der Flugticketabgabe verzichtete die
Länderkammer darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Diese können nun
in Kraft treten.
Vor allem am Emissionshandelsgesetz hatte es zuvor noch einmal scharfe
Kritik gegeben. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann
kritisierte den vorgesehenen Preis von zunächst 10 Euro pro Tonne CO2 als
völlig unzureichend. „Wir brauchen ein Preisschild, das stimmt und das
nicht übersehen wird“, forderte der Grünenpolitiker mit Verweis auf weitaus
höhere Preise in anderen Ländern. Zudem warnte er, dass der Emissionshandel
durch einen „Konstruktionsfehler“ möglicherweise verfassungswidrig sei.
Dass ein Kauf und Verkauf von Emissionsrechten mit einem Festpreis
verfassungsrechtlich riskant sei, hatten mehrere Juristen bereits bei der
[2][Expertenanhörung] im Bundestag erklärt.
Mit seiner Kritik am Emissionshandel stand Kretschmann aber ziemlich
allein. Nur Schleswig-Holsteins CDU-Ministerpräsident Daniel Günther
verlangte ebenfalls Änderungen. „Zehn Euro als Einstiegspreis ist einfach
viel zu niedrig“, sagte er. „Das wird keine Lenkungswirkung entfalten.“
Sein Parteikollege Armin Laschet aus Nordrhein-Westfalen verteidigte das
Gesetz dagegen als „großen Schritt auf dem Weg zum Klimaschutz in
Deutschland“. Von der SPD meldete sich niemand zu Wort.
Zunächst gestoppt hat der Bundesrat dagegen ein Gesetz zu steuerlichen
Aspekten des Klimaschutzpakets. Dazu gehören mit der [3][Senkung der
Mehrwertsteuer] für Bahntickets im Fernverkehr von 19 auf 7 Prozent und der
steuerlichen Förderungen von energetischer Gebäudesanierung und neuen
Heizungen auch zwei Neuregelungen, die eigentlich unstrittig sind. Dass
diese wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten können, ist damit
unwahrscheinlich. Auch die geplante Erhöhung der Pendlerpauschale für
Fahrten über 20 Kilometer gehörte zu diesem Gesetz, für das die Länder nun
den Vermittlungsausschuss anriefen.
Diese Entscheidung fiel einstimmig, doch die Gründe für die Ablehnung sind
unterschiedlich. Während Grüne und Linke auch inhaltliche Änderungen
durchsetzen und etwa die Erhöhung der Pendlerpauschale in der geplanten
Form ablehnen, geht es vielen anderen Länder-Vertreter*innen vor allem um
eine andere Verteilung von Kosten und Einnahmen.
Denn weil Mehrwert- und Einkommensteuer zum Teil an die Länder fließen,
sinken deren Einnahmen durch die geplanten Entlastungen beim Bahnfahren,
Sanieren und Pendeln. Die Mehreinnahmen durch Emissionshandel und
Luftverkehrssteuer gehen dagegen komplett an den Bund. Dieses
„Ungleichgewicht“ müsse behoben werden forderte Niedersachsens
CDU-Finanzminister Reinhold Hilbers. Die Länder hoffen, bis zur nächsten
Bundesratssitzung am 20. Dezember zu einer Einigung mit dem Bund zu kommen.
29 Nov 2019
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## AUTOREN
DIR Malte Kreutzfeldt
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