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       # taz.de -- Klimapaket im Bundesrat: Einspruch nur beim Geld
       
       > Die Länder winken einen Großteil des Pakets durch. Aufgehalten wird die
       > Preissenkung bei der Bahn und die Förderung neuer Heizungen.
       
   IMG Bild: Müssen sich wohl länger gedulden, bis es billiger wird: Bahnfahrer*innen und Fernpendler*innen
       
       Berlin taz | Ungeachtet massiver [1][Proteste] haben wichtige Teile des
       Klimaschutzpakets der Bundesregierung am Freitag die letzte
       parlamentarische Hürde genommen: Beim Gesetz zur Einführung des nationalen
       Emissionshandels für die Bereiche Verkehr und Wohnen, beim
       Klimaschutzgesetz, das verbindliche jährliche CO2-Ziele für alle Sektoren
       festlegt, und beim Gesetz zur Erhöhung der Flugticketabgabe verzichtete die
       Länderkammer darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Diese können nun
       in Kraft treten.
       
       Vor allem am Emissionshandelsgesetz hatte es zuvor noch einmal scharfe
       Kritik gegeben. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann
       kritisierte den vorgesehenen Preis von zunächst 10 Euro pro Tonne CO2 als
       völlig unzureichend. „Wir brauchen ein Preisschild, das stimmt und das
       nicht übersehen wird“, forderte der Grünenpolitiker mit Verweis auf weitaus
       höhere Preise in anderen Ländern. Zudem warnte er, dass der Emissionshandel
       durch einen „Konstruktionsfehler“ möglicherweise verfassungswidrig sei.
       Dass ein Kauf und Verkauf von Emissionsrechten mit einem Festpreis
       verfassungsrechtlich riskant sei, hatten mehrere Juristen bereits bei der
       [2][Expertenanhörung] im Bundestag erklärt.
       
       Mit seiner Kritik am Emissionshandel stand Kretschmann aber ziemlich
       allein. Nur Schleswig-Holsteins CDU-Ministerpräsident Daniel Günther
       verlangte ebenfalls Änderungen. „Zehn Euro als Einstiegspreis ist einfach
       viel zu niedrig“, sagte er. „Das wird keine Lenkungswirkung entfalten.“
       Sein Parteikollege Armin Laschet aus Nordrhein-Westfalen verteidigte das
       Gesetz dagegen als „großen Schritt auf dem Weg zum Klimaschutz in
       Deutschland“. Von der SPD meldete sich niemand zu Wort.
       
       Zunächst gestoppt hat der Bundesrat dagegen ein Gesetz zu steuerlichen
       Aspekten des Klimaschutzpakets. Dazu gehören mit der [3][Senkung der
       Mehrwertsteuer] für Bahntickets im Fernverkehr von 19 auf 7 Prozent und der
       steuerlichen Förderungen von energetischer Gebäudesanierung und neuen
       Heizungen auch zwei Neuregelungen, die eigentlich unstrittig sind. Dass
       diese wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten können, ist damit
       unwahrscheinlich. Auch die geplante Erhöhung der Pendlerpauschale für
       Fahrten über 20 Kilometer gehörte zu diesem Gesetz, für das die Länder nun
       den Vermittlungsausschuss anriefen.
       
       Diese Entscheidung fiel einstimmig, doch die Gründe für die Ablehnung sind
       unterschiedlich. Während Grüne und Linke auch inhaltliche Änderungen
       durchsetzen und etwa die Erhöhung der Pendlerpauschale in der geplanten
       Form ablehnen, geht es vielen anderen Länder-Vertreter*innen vor allem um
       eine andere Verteilung von Kosten und Einnahmen.
       
       Denn weil Mehrwert- und Einkommensteuer zum Teil an die Länder fließen,
       sinken deren Einnahmen durch die geplanten Entlastungen beim Bahnfahren,
       Sanieren und Pendeln. Die Mehreinnahmen durch Emissionshandel und
       Luftverkehrssteuer gehen dagegen komplett an den Bund. Dieses
       „Ungleichgewicht“ müsse behoben werden forderte Niedersachsens
       CDU-Finanzminister Reinhold Hilbers. Die Länder hoffen, bis zur nächsten
       Bundesratssitzung am 20. Dezember zu einer Einigung mit dem Bund zu kommen.
       
       29 Nov 2019
       
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