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       # taz.de -- Abtreibung und Paragraf 219a: Kein Ende in Sicht
       
       > Sie ist das Gesicht des Kampfes gegen Paragraf 219a. Gewonnen hat sie ihn
       > noch nicht: Im Dezember muss die Ärztin Kristina Hänel wieder vor
       > Gericht.
       
   IMG Bild: Sie gibt nicht auf – Ärztin Kristina Hänel im Kampf gegen den umstrittenen Paragrafen 219a
       
       Berlin taz | Die Ärztin [1][Kristina Hänel] muss am 12. Dezember wieder vor
       Gericht erscheinen. Das teilte das Gießener Landgericht am Dienstag mit.
       Sie soll gegen Paragraf 219a Strafgesetzbuch verstoßen haben. Dieser
       verbietet „Werbung“ für den Abbruch der Schwangerschaft. Was Hänel
       vorgeworfen wird: Auf ihrer Webseite informiert die Gießener Ärztin
       ungewollt Schwangere darüber, dass und mit welchen Methoden sie
       Abtreibungen durchführt.
       
       Nach Paragraf 219a gilt das bereits als „Werbung“ für
       Schwangerschaftsabbrüche. Die Verurteilung Hänels hatte im November 2017
       für Empörung gesorgt, Aktivist*innen, aber auch Grüne, Linke, FDP und SPD
       hatten die Abschaffung oder mindestens weitgehende Reform des Paragrafen
       gefordert – die Union dagegen auf seinem Fortbestehen beharrt. Die Große
       Koalition einigte sich schließlich auf einen Kompromiss: Seit einer
       [2][Reform des Paragrafen Anfang des Jahres] dürfen Ärzt*innen darüber
       informieren, dass sie Abbrüche vornehmen. Weiterführende Informationen
       bleiben aber verboten.
       
       Deshalb hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden, dass das
       [3][Landgericht erneut verhandeln muss]. Dort war Hänel kurz vor der
       Reform, im Oktober 2018, in zweiter Instanz verurteilt worden. Dieses
       Urteil hatte das OLG aufgehoben, weil im deutschen Strafrecht der Grundsatz
       gilt, dass im Fall einer geänderten Rechtslage für den oder die Angeklagte
       das mildere Gesetz anzuwenden ist. Im Fall Hänel sei demnach der nach
       Erlass des Urteils geänderte Paragraf anzuwenden, schrieb das OLG in einer
       Pressemitteilung.
       
       Einen Freispruch kann Hänel im Dezember nicht erwarten: Sie dürfte nun zwar
       darüber informieren, dass sie Abbrüche durchführt. Nach wie vor erklärt
       Hänel aber [4][auf ihrer Webseite], welche Varianten des Abbruchs in ihrer
       Praxis möglich sind, wie diese ablaufen und welche Komplikationen möglich
       sind. Daran wolle sie auch nichts ändern, sagte sie der taz.
       
       „Ich werde Betroffenen diese wichtige Information nicht vorenthalten. Es
       ist meine Pflicht, aufzuklären“, sagte Hänel der taz. Sie erwartet eine
       erneute Verurteilung. „Der Prozess ist nur ein weiterer Schritt auf meinem
       Weg zum Bundesverfassungsgericht“, sagte Hänel.
       
       19 Nov 2019
       
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   DIR [1] /Kristina-Haenel/!t5465353
   DIR [2] /Abstimmung-im-Bundestag/!5575168
   DIR [3] /Paragraf-219a-vor-dem-Oberlandesgericht/!5605274
   DIR [4] http://www.kristinahaenel.de/docs/Schwangerschaftsabbruch.pdf
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Dinah Riese
       
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