URI: 
       # taz.de -- Einstufung der AfD als Prüffall: AfD scheitert mit Klage
       
       > Die AfD Thüringen wollte verhindern, dass sie öffentlich als „Prüffall“
       > eingestuft wird. Das Thüringer Verfassungsgericht wies die Klage ab.
       
       Weimar taz | Es war ein Novum. [1][Im September 2018 erklärte] Stephan
       Kramer, der Präsident des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, die
       dortige AfD zum „Prüffall“. Ab jetzt würden systematisch Informationen über
       die Rechtsaußen-Partei gesammelt, um zu prüfen, ob sie sich nur taktisch
       vom Rechtsextremismus abgrenze oder bereits rechtsextremistisch geprägt
       sei.
       
       Die Thüringer AfD unter dem Landesvorsitzenden Björn Höcke [2][klagte
       sofort gegen die Einstufung als „Prüffall“] und gegen deren öffentliche
       Bekanntmachung. Da aus ihrer Sicht der Rechtsweg für solche Klagen noch
       nicht geklärt war, klagte sie sowohl vor dem Thüringer
       Verfassungsgerichtshof als auch vor dem Verwaltungsgericht Weimar.
       
       Der Thüringer Verfassungsgerichtshof befasste sich als Erster mit dem Fall
       und wies nun – nach einem Jahr – die Klage der AfD als unzulässig zurück.
       Das Landesamt für Verfassungsschutz sei kein Verfassungsorgan, sondern eine
       normale Behörde. Für Klagen gegen Einstufungen und Äußerungen des Amtes sei
       deshalb das Verwaltungsgericht Weimar zuständig. Die Thüringer
       Verfassungsrichter fällten also keine Entscheidung in der Sache.
       
       Wann das Verwaltungsgericht Weimar über die Klage der AfD entscheiden wird,
       ist noch unklar. Die AfD hat keinen Eilantrag gestellt.
       
       ## Thüringer Verfassungsschutz beobachtet AfD weiter
       
       Zwischenzeitlich hatte im Januar 2019 auch das Bundesamt für
       [3][Verfassungsschutz die AfD öffentlich zum „Prüffall“] erklärt. Auch
       dagegen klagte die Partei und hatte im Februar 2019 mit einem Eilantrag
       beim Verwaltungsgericht Köln Erfolg. Die Einstufung als „Prüffall“ sei ein
       belastender Eingriff in die Rechte der AfD, für die es im Gesetz keine
       Rechtsgrundlage gebe. Der Verfassungsschutz dürfe zwar mitteilen, wenn eine
       Partei beobachtet wird oder wenn sie als „Verdachtsfall“ gilt. Die
       Einstufung als „Prüffall“ müsse dagegen intern bleiben.
       
       Der Kölner Eilbeschluss ist rechtskräftig. Das Bundesamt für
       Verfassungsschutz hatte dagegen kein Rechtsmittel eingelegt.
       
       Der Kölner Beschluss bindet allerdings nicht das Thüringer Landesamt für
       Verfassungsschutz. Dessen Präsident Stephan Kramer hofft, dass das Weimerer
       Verwaltungsgericht anders entscheidet als die Kollegen in Köln. Die
       Formulierungen im Thüringer Verfassungsschutzgesetz seien andere als im
       Bundesgesetz. Allerdings fehlt auch im Thüringer Gesetz eine ausdrückliche
       Befugnis zur öffentlichen Einstufung einer Organisation als „Prüffall“.
       Kramer verzichtet derzeit auch auf eine Wiederholung solcher Äußerungen,
       „aus Respekt vor dem Weimarer Gerichtsverfahren“, wie er sagt.
       
       Voriges Jahr hatte Kramer angekündigt, dass die Prüfung der AfD sechs bis
       zwölf Monate dauern werde. Inzwischen nennt er keine Fristen mehr. „Wir
       werden die Entscheidung, wie die AfD einzustufen ist, nicht alleine
       treffen, sondern im Verbund der Verfassungsschutzbehörden von Bund und
       Ländern.“ Deshalb dauere das Verfahren etwas länger.
       
       Derzeit sind auf Bundesebene nur der AfD-Rechtsaußen-“Flügel“ von Björn
       Höcke sowie die Jugendorganisation „Junge Alternative“ als „Verdachtsfall“
       eingestuft.
       
       20 Nov 2019
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /AfD-in-Thueringen/!5533801
   DIR [2] /AfD-Thueringen-gegen-Verfassungsschutz/!5558231
   DIR [3] /AfD-im-Blick-des-Verfassungsschutzes/!5565986
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
       ## TAGS
       
   DIR Schwerpunkt AfD
   DIR Rechtsextremismus
   DIR Verfassungsschutz
   DIR Stephan Kramer
   DIR Schwerpunkt AfD
   DIR Recht auf Vergessen
   DIR Schwerpunkt AfD
   DIR Thüringer Landtag
   DIR Schwerpunkt AfD
   DIR Junge Alternative (AfD)
   DIR Schwerpunkt AfD
   DIR Junge Alternative (AfD)
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR AfD-Bundesparteitag in Braunschweig: Antisemit will Chef werden
       
       In der Rechtsaußenpartei kreist das KandidatInnenkarussell. Jetzt hat auch
       Wolfgang Gedeon seine Bewerbung eingereicht.
       
   DIR Urteil des Verfassungsgerichts: Recht auf Vergessen gestärkt
       
       Die Verfassungsbeschwerde eines 1982 verurteilten Mörders war erfolgreich.
       Sein Name muss zukünftig aus Online-Artikeln gelöscht werden.
       
   DIR Neues Parlament in Thüringen: Auf Bewährung
       
       Die Linke Birgit Keller ist neue Landtagspräsidentin von Thüringen – mit
       Stimmen aus CDU und FDP. Das Parlament rückt zusammen gegen die AfD.
       
   DIR Neue Landtagspräsidentin in Thüringen: Gesellschaftliche Brückenbauerin
       
       In Erfurt wurde am Dienstag zum bundesweit ersten Mal eine
       Linken-Politikerin zur Landtagspräsidentin gewählt. Wer ist Birgit Keller?
       
   DIR AfD-Politiker Stephan Protschka: HistorikerInnen fordern Rücktritt
       
       Stephan Protschka hat einen umstrittenen Gedenkstein in Polen
       mitfinanziert. ProfessorInnen fordern in einem offenen Brief deshalb seinen
       Rücktritt.
       
   DIR Dienstaufsichtsbeschwerde der AfD: AfD gegen Verfassungsschutzchef
       
       Thomas Haldenwang, Chef des Verfassungsschutzes, hatte die AfD öffentlich
       als „Prüffall“ bezeichnet. Dagegen reicht die Partei jetzt Beschwerde ein.
       
   DIR Verwaltungsgericht zur AfD: Bezeichnung „Prüffall“ ist nicht okay
       
       Das Kölner Verwaltungsgericht entscheidet: Der Verfassungsschutz darf die
       AfD nicht einen „Prüffall“ nennen. Das ist ein Erfolg für die Partei.
       
   DIR Streit um „Prüffall“-Bezeichnung: AfD verklagt Verfassungsschutz
       
       Die Partei will untersagen lassen, dass die Behörde sie öffentlich
       „Prüffall“ nennen darf. Der Verfassungsschutz kommentiert das Vorgehen
       nicht.