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       # taz.de -- Anhörung zum Mietendeckel: 18/2347 ist angekommen
       
       > Der Mietendeckel betritt erstmals das Parlament: Der
       > Stadtentwicklungsausschuss hört Sachverstand – ganz unterschiedlichen.
       
   IMG Bild: Weiterhin optimistisch: Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher
       
       Berlin taz | Selten zuvor durfte die interessierte Öffentlichkeit derart
       Anteil am Werdegang eines Gesetzes nehmen wie beim [1][Mietendeckel]. Nach
       Erörterung aller Zwischenstände der geplanten Regulierung,
       koalitionsinterner Zerreißproben und Senatsbeschlüsse, hat das
       Gesetzesvorhaben seit Mittwoch die nächste Stufe erreicht. Mit der Anhörung
       im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen ist es im parlamentarischen
       Prozess angekommen, wo es schon am Donnerstag mit der ersten Lesung im
       Abgeordnetenhaus weitergeht.
       
       18/2347 – so lautet der schnöde Name für dieses wichtigste Gesetz der
       Legislatur. Voll war es im Sitzungssaal 311. Nicht nur die zuständigen
       Parlamentarier waren vollständig anwesend, die Linke gar in halber
       Fraktionsstärke, sondern auch die zwölf geladenen ExpertInnen.
       
       Die Ausführungen der sechs RechtswissenschaftlerInnen reduzierten sich auf
       zwei wesentliche Richtungen: Drei warnten mit unterschiedlichen
       Akzentuierungen vor dem Gesetz – es werde die von der CDU angekündigte
       Normenkontrollklage vor dem Landes- oder Bundesverfassungsgericht nicht
       bestehen. Drei weitere sahen das Vorhaben überwiegend auf einem guten Weg.
       
       Die erste zentrale Streitfrage: Hat Berlin die Kompetenz, die Mieten
       öffentlich-rechtlich zu regulieren, oder hat der Bund mit der
       Mietpreisbremse bereits eine abschließende Regelung getroffen? Sehr
       eindringlich argumentierte der Richter Max Putzer im Sinne der Koalition:
       Da der Bund bei der Föderalismusreform seine Kompetenz für das
       Wohnungswesen nicht geltend gemacht habe, liege es bei den Ländern.
       
       Ob der Mietendeckel mit dem Grundgesetz vereinbar sei, war die zweite
       Gretchenfrage: Hier warnte etwa die Professorin Karola Knauthe vor dem
       „Knackpunkt Verhältnismäßigkeit“ durch einen „massiven Eingriff in das
       Eigentum der Vermieter“.
       
       ## Noch Veränderungsbedarf
       
       Dass kein Gesetz aus dem Parlament hinausgeht, wie es eingebracht wird,
       wird auch beim Mietendeckel gelten. Denn auch von den grundsätzlich
       optimistischen Juristen wie Kilian Weber, einem der Miterfinder des
       Deckels, war Kritik an einigen Ausführungen des Gesetzestextes zu
       vernehmen. Rechtsprofessor Christoph Schmid verwies auf Erfahrungen aus
       anderen Ländern, wo sich Vermeidungs- und Umgehungsstrategien gezeigt
       hätten, und kritisierte etwa, dass Neubau aus dem Gesetz ausgenommen sei,
       kernsanierte Gebäude dagegen nicht.
       
       Den [2][bisherigen] [3][Rechtsgutachten] aus den vergangenen Monaten wurden
       dabei keine wesentlichen Punkte hinzugefügt. Sven Kohlmeier, SPD, fasste
       die Resultate für sich zusammen: Der Mietendeckel sei ein „beherrschbares
       Risikoprojekt“. Ob er politisch sinnvoll ist, erörterten in der zweiten
       Runde Interessenvertreter der Immobilienwirtschaft. Während die einen
       Regulierung mit Verweis auf Neubau ablehnten, argumentierten andere mit der
       Dramatik der Lage anhand der Mietpreisentwicklung oder der gesunkenen
       Umzugsquote.
       
       11 Dec 2019
       
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   DIR Erik Peter
       
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