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       # taz.de -- Gemeinnützigkeit der VVN-BdA: „Ein kleiner Etappensieg“
       
       > Im Streit um die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA setzt das Finanzamt eine
       > Steuernachforderung aus. Der Verband hofft nun auf eine Kehrtwende.
       
   IMG Bild: Mit der Fahne des VVN/BdA im ehemaligen Konzentrationslager Buchenwald
       
       BERLIN taz | Ist das die Wende? Im Streit über die Gemeinnützigkeit der
       Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und
       Antifaschisten (VVN-BdA) muss der Verband vorerst doch keine Steuern
       nachzahlen. Ein entsprechender Bescheid des Berliner Finanzamtes für
       Körperschaften erreichte den Verein am Mittwoch. Geschäftsführer Thomas
       Willms zeigte sich erleichtert und sprach von „einem kleine Etappensieg“.
       
       Der Verein wurde 1947 von Überlebenden des Holocausts gegründet. Ende
       November wurde dem Bundesverband überraschend die Gemeinnützigkeit
       entzogen. Da der VVN-BdA vom [1][bayrischen Verfassungsschutz als
       extremistisch geführt] werde, sei der Entzug „zwingend“, argumentierte das
       Berliner Finanzamt. Gleichzeitig sollte der Verband Steuern in
       fünfstelliger Höhe nachzahlen.
       
       Die VVN-BdA legte dagegen Widerspruch ein und verweigerte die Zahlung.
       Gleichzeitig rief die Entscheidung der Finanzbehörde eine breite
       Protestwelle hervor – [2][jüdische Gemeinden, Sozialverbände,
       Gewerkschaften und Parteien solidarisierten sich].
       
       ## Nachzahlung wäre „unbillige Härte“
       
       Nun lenkt das Finanzamt vorerst ein. Die Steuernachforderung werde „in
       vollem Umfang ausgesetzt“, heißt es in dem Schreiben an die VVN-BdA, das
       der taz vorliegt. Der Vollzug wäre angesichts des Widerspruchs des Verbands
       eine „unbillige, nicht durch öffentliche Interessen gebotene Härte“.
       
       Eberhard Reinecke, Anwalt der VVN-BdA, spricht von einem Erfolg. Die
       Entscheidung bedeute, dass der Bescheid zum Entzug der Gemeinnützigkeit
       „ernsthaft zweifelhaft“ sei. Eine finale Klärung in der Sache sei aber noch
       offen, so der Anwalt zur taz.
       
       Auch Geschäftsführer Willms betonte, es gelte, „weiter wachsam zu sein“.
       Man hoffe nun, dass das Finanzamt bereits im Einspruchsverfahren die
       Gemeinnützigkeit wieder erteile und es nicht zu einem finanzgerichtlichen
       Verfahren kommen müsse.
       
       Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bekräftigte derweil am
       Mittwoch die Einstufung der VVN-BdA als extremistisch. Diese erfolgt so
       einzig in Bayern – in keinem anderen Bundesland wird der Verband im
       Verfassungsschutzbericht aufgeführt. „Nicht jeder, der sich Antifaschist
       nennt, ist auch ein Demokrat, der mit beiden Beinen fest auf dem Boden des
       Grundgesetzes steht“, sagte Herrmann im Landtag. Linksextremisten hätten in
       der VVN-BdA „klar“ das Sagen. Es gebe „keinerlei Veranlassung“ das Berliner
       Finanzamt zu kritisieren.
       
       Auch FDP, AfD und Freie Wähler unterstützten die CSU-Position. Grüne und
       SPD indes hatten einen Dringlichkeitsantrag gestellt, die Beobachtung der
       VVN-BdA einzustellen. Die bayrische Landesregierung solle sich vielmehr
       dafür einsetzen, dass der Verband seine Gemeinnützigkeit wieder erhalte.
       Der Antrag wurde von der Landtagsmehrheit abgelehnt. Der Grünen-Abgeordnete
       Cemal Bozoglu nannte den Entzug der Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA
       „verantwortungslos“ und einen Skandal. „Dieses Vorgehen schwächt das
       dringend notwendige Engagement gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus.“
       
       11 Dec 2019
       
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