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       # taz.de -- Bundestag verschärft das Waffenrecht: Waffe erst nach Überprüfung
       
       > Waffenkäufer werden künftig vom Verfassungsschutz überprüft. Die Länder
       > können Verbotszonen an belebten Plätzen einrichten.
       
   IMG Bild: Muss das wirklich sein? Ob jemand eine Waffe braucht, wird alle fünf Jahre überprüft
       
       Berlin taz | Das Waffenrecht wird verschärft. Wer künftig eine Waffe
       erwerben möchte, muss sich einer Prüfung durch den Verfassungsschutz
       unterziehen. Mitglieder von verfassungsfeindlichen Organisationen können
       als „unzuverlässig“ eingestuft und entwaffnet werden. Der Bundestag
       verabschiedete am Freitag den entsprechenden Gesetzesentwurf. Innenminister
       Horst Seehofer (CSU) freute sich, „die Sicherheit in unserem Land weiter
       erhöhen“ zu können.
       
       Das Gesetz dient zunächst zur Umsetzung der im Jahr 2017 geänderten
       EU-Feuerwaffenrichtlinie. Durch diese Richtlinie soll die illegale
       Beschaffung und Nutzung von Schusswaffen für terroristische und kriminelle
       Zwecke erschwert werden.
       
       Neben der Prüfung durch den Verfassungsschutz prüfen Behörden zudem alle
       fünf Jahre, ob weiterhin ein Bedürfnis für den Besitz von Waffen vorliegt.
       Nach erheblicher Kritik aus den Reihen von Schützenverbänden wird diese
       Prüfung weniger streng ausfallen. Sportschützen müssen nach zehn Jahren
       nicht mehr nachweisen, dass sie eine Waffe brauchen. Es genügt der
       Nachweis, dass der Schütze Mitglied in einem Schießsportverein ist.
       
       Walter Wolpert, Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes, begrüßt das
       Entgegenkommen: „Die Sportschützen können zufrieden sein. Der
       Bedürfnisnachweis ist praktikabel und umsetzbar.“
       
       ## Schützenverband bemängelt Unklarheiten
       
       Um der EU-Richtlinie für Schusswaffen gerecht zu werden, wird zudem das
       nationale Waffenregister ausgebaut. Künftig soll der gesamte Lebenszyklus
       einer Waffe, von der Herstellung bis zur Vernichtung, behördlich
       nachverfolgbar sein. Damit wird die [1][Rückverfolgung von Waffen] zu ihrem
       Besitzer erleichtert.
       
       Eine weitere Verschärfung betrifft die Größe der Magazine. Dem Gesetzestext
       zufolge sollen künftig „bestimmte große Magazine“ verboten werden. Die
       Koalitionsparteien wollen so die Nutzung großer Magazine bei
       Terroranschlägen verhindern.
       
       Wolpert vom Schützenbund moniert Unklarheiten: „Dem Schützen fällt es
       schwer, die Magazine entsprechend zuzuordnen. Auch Experten können kaum
       einschätzen, welche Magazine nun verboten sind und welche nicht“, so
       Wolpert zur taz.
       
       Mit dem neuen Gesetz werden die Bundesländer ebenfalls ermächtigt, an
       belebten öffentlichen Orten sowie in Bildungseinrichtungen Waffen- und
       Messerverbotszonen einzurichten – ein Kann, kein Muss. Die AfD-Fraktion
       sieht hier dennoch die Freiheit der Bürger eingeschränkt und votierte gegen
       den Gesetzentwurf.
       
       Auch die FDP stimmte dagegen. „Wer sich in rechtsextremen Vereinen
       engagiert, der darf keinen Zugang zu Schusswaffen haben“, stimmt der
       FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle der Bundesregierung zu. Es gebe aber
       nun einen Generalverdacht gegen legalen Waffenbesitz. Kuhle bezweifelte
       außerdem die Wirksamkeit von Waffenverbotszonen. Linke und Grüne enthielten
       sich im Plenum.
       
       13 Dec 2019
       
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