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       # taz.de -- Falschparker: BVG darf endlich selbst abschleppen
       
       > Eineinhalb Jahre nach Beschluss des Mobilitätsgesetzes soll es ab Montag
       > möglich sein, zugeparkte Busspuren schnell frei zu räumen.
       
   IMG Bild: Ab Montag darf auch die BVG, was bislang nur die Polizei darf: Falschparker abschleppen lassen
       
       Die BVG soll Busspuren nun endlich selbst frei machen dürfen. Am Montag
       gehe es nachts los, sagte ein Sprecher der Verkehrsbetriebe am Donnerstag
       der taz. Acht Abschleppfahrzeuge, zwei große und sechs kleine, sollen dabei
       im Einsatz sein. Bislang musste die BVG erst auf die Polizei warten, damit
       die das Abschleppen anordne. Die neue Regelung ist durch das
       Mobilitätsgesetz möglich. Das hatte das Abgeordnetenhaus zwar schon im
       Sommer 2018 beschlossen. Bis Ende November aber fehlte laut BVG die nötige
       Gebührenordnung.
       
       Betroffen sind Autos, die widerrechtlich auf Busspuren und
       Straßenbahngleisen stehen, aber auch an Haltestellen. „Wir werden erstmals
       nachts abschleppen“, sagte BVG-Sprecher Jannes Schwentu. „Das hat den
       Vorteil, dass morgens im Berufsverkehr die Busspuren wirklich frei sind.“
       Aus den zu Beginn 8 Fahrzeugen können nach seinen Worten auch 10 werden –
       „wenn wir sehen, dass das zu viele sind, verkaufen wir wieder welche.“ Die
       Fahrzeuge hätten die Verkehrsbetriebe größtenteils gebraucht erstanden.
       
       Für ein abgeschlepptes Fahrzeug berechnet die BVG den Haltern eine Gebühr
       von 208 Euro. Ist es kein Pkw, sondern ein Auto über 3,5 Tonnen Gewicht,
       der klassische Kleinlieferwagen etwa, kostet es 650 Euro. Zwei der
       BVG-Abschleppwagen können auch solche größeren Autos transportieren.
       
       Schon im Frühjahr 2019 hatte die BVG angekündigt, dass es mit dem
       Abschleppen in eigener Regie bald losgehen solle – weit mehr als ein halbes
       Jahr nach Beschluss des Mobilitätsgesetzes. Damals hieß es, eine nötige
       veränderte Verwaltungsvorschrift habe noch gefehlt. Dabei ging es darum,
       der BVG jene hoheitlichen Rechte zum Abschleppen zu übertragen, die zuvor
       nur die Polizei hatte. Nun nannte die BVG die fehlende Gebührenordnung als
       Grund für die weitere Verzögerung um mehr als sieben Monate.
       
       „Mir ist das rätselhaft“, hatte der CDU-Verkehrsexperte Oliver Friederici
       schon 2018 zu dem langwierigen Verfahren gesagt. „Ich verstehe das weiter
       nicht“, sagte er auch am Donnerstag gegenüber der taz – Bus-Beschleunigung
       durch freie Spuren liege doch im ureigenen Interesse der rot-rot-grünen
       Landesregierung.
       
       2 Jan 2020
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Stefan Alberti
       
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