# taz.de -- Abkommen zu Biodiversität: Neue Ziele für Artenschutz
> Die UNO hat einen neuen Vertragsentwurf für den Schutz der Biodiversität
> vorgelegt. Wie dem alten Abkommen fehlt es ihm an Durchschlagskraft.
IMG Bild: Hat ein internationales Forscherteam im Pazifik entdeckt: Eine bislang unbekannte Schlangenstern-Art
Mindestens zehn Prozent der artenreichen Flächen der Welt sollen bis 2030
streng geschützt werden; invasive Arten sollen kontrolliert und
zurückgedrängt und die Verschmutzung durch Nährstoffüberschüsse, Biozide
und Plastikmüll um die Hälfte reduziert werden. Das sind drei von zwanzig
Zielen aus [1][dem ersten Entwurf für ein neues Abkommen zum Schutz der
Biodiversität], der am Montag auf der Homepage der Konvention über
biologische Vielfalt veröffentlicht worden ist. Das alte Abkommen läuft in
diesem Jahr aus.
Auf ihrem großen Artenschutz-Gipfeltreffen im Oktober wollen die Vereinten
Nationen beschließen, wie die Menschheit den biologischen Reichtum der Welt
in den nächsten Jahren besser schützen und gerechter verteilen kann. Als
Gesprächsgrundlage dazu dient der nun veröffentlichte „Zero Draft“. Der
Text habe ihn an verschiedenen Stellen „positiv überrascht“, kommentiert
Friedrich Wulf von der Schweizer Naturschutzorganisation Pro Natura, an
einem entscheidenden Punkt sei er aber sehr enttäuschend.
Positiv bewertet Wulf den „partizipativen und rechtsbasierten Ansatz“, den
die Autoren des Entwurfs gewählt hätten. So seien die Rechte der indigenen
Bevölkerung und von lokalen Gemeinschaften bei der Umsetzung des Abkommens
zu berücksichtigten und ihre Teilhabe sicherzustellen. Auch sei gut, dass
der Entwurf klarstelle, dass der Erhalt der Biodiversität nicht nur die
Umweltministerien angehe, sondern die gesamte Regierung sowie die
Gesellschaft.
Neue Strategien, wie sich die formulierten Ziele auch umsetzen lassen,
enthält der Vertragsentwurf allerdings nicht. Darin sieht Wulf das
entscheidende Manko. „Die Ziele waren ja schon im auslaufenden Abkommen gut
und richtig“, sagt der Naturschutzexperte, „nur sind sie eben nicht
umgesetzt worden“. Weil der Text keine verpflichtenden Prüfungen oder
Sanktionen vorsehe, drohe ihm das gleiche Schicksal.
Für Nicola Uhde vom Bund für Umwelt und Naturschutz hätte noch klarer
benannt werden müssen, was den Verlust der Biodiversität verursache.
„Unsere Art zu wirtschaften ist das größte Problem“, sagt Uhde, „und das
müssen wir lösen“.
13 Jan 2020
## LINKS
DIR [1] https://www.cbd.int/doc/c/efb0/1f84/a892b98d2982a829962b6371/wg2020-02-03-en.pdf
## AUTOREN
DIR Heike Holdinghausen
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