# taz.de -- Radikale Rechte gegen Verfassungsschutz: AfD klagt gegen Beobachtung
> Die Junge Alternative und „der Flügel“ sollen nicht mehr beobachtet
> werden dürfen. So will es die AfD, also geht sie vor Gericht.
IMG Bild: Björn Höcke bei einer Kundgebung in Chemnitz
Berlin taz | Die AfD geht juristisch gegen die Beobachtung durch den
Verfassungsschutz vor. Dazu hat die Partei am Montag beim
Verwaltungsgericht in Köln zwei Klageschriften eingereicht. Ihr Ziel:
Sowohl die Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ als auch die
Parteiströmung „Der Flügel“ um Björn Höcke und Andreas Kalbitz sollen nicht
mehr als sogenannte Verdachtsfälle im Bereich Rechtsextremismus geführt
werden dürfen. Laut AfD-Chef Jörg Meuthen gibt es „keine tatsächlichen
Anhaltspunkte“ für die Einstufung.
Der Verfassungsschutz hatte beide [1][vor einem Jahr nach langer Prüfung
als Verdachtsfälle eingestuft], eine Vorstufe zu einer offiziellen
Beobachtung. Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ist aber bereits
erlaubt. Die Gesamtpartei gilt als Prüffall. Die Entscheidung begründete
Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang mit zahlreichen Aussagen
verschiedener AfD-Politiker, die „mit der Garantie der Menschenwürde
unvereinbar waren“. Das betreffe sowohl völkisch-nationalistische, also
auch muslim- und minderheitenfeindliche, als auch rassistische Aussagen.
Meuthen dagegen argumentiert, der [2][„Flügel“] sei keine Organisation,
sondern allenfalls eine „vage Sammelbezeichnung für einzelne, wechselnde,
nirgendwo definierte AfD-Mitglieder von unbekannter Anzahl und Identität“.
Die Junge Alternative habe noch vor der Einstufung Maßnahmen eingeleitet,
um einer entsprechenden Behandlung durch den Verfassungsschutz
entgegenzuwirken. So sei der Landesverband Niedersachsen aufgelöst worden.
Haldenwang aber scheint sich in den vergangenen Monaten eher sicherer in
seiner Einschätzung geworden sein. Im Oktober hatte er gesagt, „der Flügel“
radikalisiere sich immer mehr. Im Frühjahr wird eine Entscheidung seines
Amts zum weiteren Vorgehen in Sachen AfD erwartet.
Die Partei wird vor Gericht von der Kölner Anwaltskanzlei Höcker vertreten,
bei der auch Haldenwangs Vorgänger Hans-Georg Maaßen tätig ist. Maaßen
hatte sich stets gegen eine Beobachtung der AfD ausgesprochen.
13 Jan 2020
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DIR Sabine am Orde
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