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       # taz.de -- Stickoxid-Belastung ignoriert: Gericht verlangt Fahrverbote
       
       > Der Hamburger Senat hat nicht genug gegen die Luftverschmutzung getan,
       > muss nun seinen Reinhalteplan nachbessern und zur Not Verbotszonen
       > einrichten.
       
   IMG Bild: Reicht nach Ansicht des Gerichts nicht aus: Fahrverbot in der Hamburger Stresemannstraße
       
       Hamburg taz | Der rot-grüne Senat kommt wohl nicht um die Einrichtung von
       Fahrverbotszonen für Dieselfahrzeuge herum. Das geht aus der
       veröffentlichten Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts zum
       Luftreinhalteplan hervor. Der Senat, so das Gericht, müsse zur Begrenzung
       des Stickstoffdioxid-(NO2-)Ausstoßes weitere Straßen für Dieselfahrzeuge
       sperren und dabei auch Fahrverbotszonen in Betracht ziehen.
       
       Im Zuge der vorangegangenen Fortschreibung des Luftreinhalteplans hatte der
       Senat Teile der Stresemannstraße und der Max-Brauer-Allee [1][für besonders
       umweltschädliche Pkw und Lastwagen gesperrt]. Dazu kamen weitere Projekte
       wie die Förderung des Bus- und Bahnverkehrs sowie des Radfahrens.
       
       Ende November urteilte das Gericht, dass das nicht ausreiche und
       verdonnerte den Senat dazu, seinen Luftreinhalteplan erneut – zum
       inzwischen dritten Mal – nachzubessern. Wie das Gericht jetzt ausführte,
       hatte der Senat beim zweiten Anlauf rechtswidrig darauf verzichtet, die
       Habichtstraße, den Högerdamm, die Spalding- und die Nordkanalstraße für
       bestimmte Dieselfahrzeuge zu sperren. Das wäre, wie das Gericht
       formulierte, „das nach den Prognosen geeignetste Mittel zur Senkung der
       NO2-Belastung“ gewesen.
       
       Das Gericht wies darauf hin, dass der Senat schon vor zehn Jahren den
       Stickoxid-Ausstoß hätte heruntergefahren haben müssen – nach einer
       zehnjährigen Übergangsfrist. Ausweichverkehr durch die neuen Fahrverbote
       sei nötigenfalls durch Fahrverbotszonen zu begegnen. Außerdem müsse der
       Senat Maßnahmen in petto haben, für den Fall, dass sich die Luftbelastung
       trotzdem verschlimmere.
       
       ## BUND verlangt Verzicht auf Revision
       
       „Es ist traurig, dass für den notwendigen Schutz der Anwohner_innen erst
       Gerichtsurteile erforderlich sind“, sagte Stephan Jersch,
       Bürgerschaftsabgeordneter der Linken. Der Umweltverband BUND, der das
       Urteil erstritten hatte, verlangte vom Senat, auf eine Revision zu
       verzichten: „Wir gehen davon aus, dass der Senat endlich die Sach- und
       Rechtslage akzeptiert und schnell für bessere Luft sorgt.“
       
       Der Senat wies darauf hin, dass die Luft bereits besser geworden sei. Der
       Luftreinhalteplan und namentlich die Fahrverbote hätten gewirkt. Das Urteil
       werde „sorgfältig bewertet“.
       
       18 Jan 2020
       
       ## LINKS
       
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   DIR Gernot Knödler
       
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