# taz.de -- Stickoxid-Belastung ignoriert: Gericht verlangt Fahrverbote
> Der Hamburger Senat hat nicht genug gegen die Luftverschmutzung getan,
> muss nun seinen Reinhalteplan nachbessern und zur Not Verbotszonen
> einrichten.
IMG Bild: Reicht nach Ansicht des Gerichts nicht aus: Fahrverbot in der Hamburger Stresemannstraße
Hamburg taz | Der rot-grüne Senat kommt wohl nicht um die Einrichtung von
Fahrverbotszonen für Dieselfahrzeuge herum. Das geht aus der
veröffentlichten Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts zum
Luftreinhalteplan hervor. Der Senat, so das Gericht, müsse zur Begrenzung
des Stickstoffdioxid-(NO2-)Ausstoßes weitere Straßen für Dieselfahrzeuge
sperren und dabei auch Fahrverbotszonen in Betracht ziehen.
Im Zuge der vorangegangenen Fortschreibung des Luftreinhalteplans hatte der
Senat Teile der Stresemannstraße und der Max-Brauer-Allee [1][für besonders
umweltschädliche Pkw und Lastwagen gesperrt]. Dazu kamen weitere Projekte
wie die Förderung des Bus- und Bahnverkehrs sowie des Radfahrens.
Ende November urteilte das Gericht, dass das nicht ausreiche und
verdonnerte den Senat dazu, seinen Luftreinhalteplan erneut – zum
inzwischen dritten Mal – nachzubessern. Wie das Gericht jetzt ausführte,
hatte der Senat beim zweiten Anlauf rechtswidrig darauf verzichtet, die
Habichtstraße, den Högerdamm, die Spalding- und die Nordkanalstraße für
bestimmte Dieselfahrzeuge zu sperren. Das wäre, wie das Gericht
formulierte, „das nach den Prognosen geeignetste Mittel zur Senkung der
NO2-Belastung“ gewesen.
Das Gericht wies darauf hin, dass der Senat schon vor zehn Jahren den
Stickoxid-Ausstoß hätte heruntergefahren haben müssen – nach einer
zehnjährigen Übergangsfrist. Ausweichverkehr durch die neuen Fahrverbote
sei nötigenfalls durch Fahrverbotszonen zu begegnen. Außerdem müsse der
Senat Maßnahmen in petto haben, für den Fall, dass sich die Luftbelastung
trotzdem verschlimmere.
## BUND verlangt Verzicht auf Revision
„Es ist traurig, dass für den notwendigen Schutz der Anwohner_innen erst
Gerichtsurteile erforderlich sind“, sagte Stephan Jersch,
Bürgerschaftsabgeordneter der Linken. Der Umweltverband BUND, der das
Urteil erstritten hatte, verlangte vom Senat, auf eine Revision zu
verzichten: „Wir gehen davon aus, dass der Senat endlich die Sach- und
Rechtslage akzeptiert und schnell für bessere Luft sorgt.“
Der Senat wies darauf hin, dass die Luft bereits besser geworden sei. Der
Luftreinhalteplan und namentlich die Fahrverbote hätten gewirkt. Das Urteil
werde „sorgfältig bewertet“.
18 Jan 2020
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DIR Gernot Knödler
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