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       # taz.de -- Prozess wegen „Nazi“: Das andere N-Wort
       
       > In Syke steht jemand vor Gericht, weil er einen AfD-Politiker als „Nazi“
       > bezeichnet haben soll. Fakt oder Beleidigung?
       
   IMG Bild: Nicht dass sich noch jemand beleidigt fühlt!
       
       Hamburg taz | John Wayne kann sich nicht mehr wehren, Franz-Josef Strauß
       auch nicht: Beide sind lange tot. Aber der [1][Cowboy- und
       Soldatendarsteller] und [2][der Berufsbayer] haben noch etwas gemeinsam:
       Beide sind schon als Nazis bezeichnet worden. Womit sie zwar auch nicht die
       ersten waren, denen das passiert ist. Aber prominente Beispiele sind sie
       geworden für die graue Vorzeit eines Phänomens, das dann mit dem Internet
       erst so richtig populär wurde – ziemlich bald, nachdem es überhaupt
       losgegangen war mit dessen privater Nutzung.
       
       1990 formulierte der Anwalt und Autor Mike Godwin, [3][was dann als
       „Godwin’s Law“ Bekanntheit erlangte]: Bei jeder Online-Diskussion ist es
       nur eine Frage der Zeit, bis irgendwer irgendwem einen Nazi-Vergleich um
       die Ohren haut. Wie gesagt: Als Godwin das formulierte, gab es weder
       Twitter noch Online-Kommentarspalten noch die AfD.
       
       Ob [4][Frank Magnitz] sich gern mit Franz-Josef Strauß vergleicht? Oder
       doch noch eine wenig lieber mit John Wayne? In Syke beschäftigt sich am
       kommenden Dienstag jedenfalls [5][das Amtsgericht] mit dem Bremer
       AfD-Politiker; genauer damit, dass der als „Nazi“ bezeichnet worden sei –
       und das eine Beleidigung darstelle. Nach Auskunft der Verteidigung erkennt
       die anklagende Staatsanwaltschaft Verden sogar eine „Formalbeleidigung“,
       und das ist der Knackpunkt.
       
       Darunter verstehen Jurist*innen nämlich eine Äußerung so schwerwiegend,
       so sehr die Ehre verletzend, dass nicht mal mehr die grundgesetzliche
       Meinungsfreiheit sie noch schützt. Dass Jurist*innen diese Konstruktion
       besonders gern bemühen, wenn es um Ihresgleichen geht, ja: um sie selbst:
       Das ist natürlich nur ein unbestätigtes Gerücht.
       
       Wegen dieser besonderen Schwere [6][verlangt aber etwa das
       Bundesverfassungsgericht] für den Vorwurf der Formalbeleidigungen – wie
       auch den der Schmähkritik – „strenge Maßstäbe anzuwenden“. Ob die Verdener
       Anklage das getan hat oder das Gericht sie vom Hof jagt, streng bildlich
       gesprochen? Müssen wir künftig Zurückhaltung üben, wenn wir über
       verurteilte Holocaustleugner sprechen – oder gleich über, ahem, Hitler?
       
       18 Jan 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.youtube.com/watch?v=t8LhosLmWGo
   DIR [2] https://www.youtube.com/watch?v=GQLsIl3Cjc4
   DIR [3] https://de.wikipedia.org/wiki/Godwin%E2%80%99s_law
   DIR [4] /!5616609
   DIR [5] https://amtsgericht-syke.niedersachsen.de/startseite/
   DIR [6] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-048.html
       
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