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       # taz.de -- Rechtsstreit um Berliner Mietendeckel: Karlsruhe verwirft Eilantrag
       
       > Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag verworfen – aus formalen
       > Gründen. Die juristische Auseinandersetzung wird weitergehen.
       
   IMG Bild: Da war der Jubel groß: Die SPD-Abgeordneten Saleh und Radziwill vor der Mietendeckel-Abstimmung
       
       Berlin dpa/taz | Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag von
       Vermietern gegen den [1][Berliner Mietendeckel] als unzulässig verworfen.
       Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei verfrüht, entschied
       die 3. Kammer des Ersten Senats in einem am Freitag veröffentlichten
       Beschluss (1BvQ 12/20).
       
       Ein Eilantrag gegen ein Gesetz vor dessen Verkündung setze voraus, dass der
       Inhalt feststehe und die Verkündung unmittelbar bevorstehe. Zwar habe das
       Abgeordnetenhaus von Berlin das Gesetz zum Mietendeckel in zweiter Lesung
       beschlossen. Möglich sei aber noch eine dritte Lesung auf Verlangen des
       Präsidenten des Abgeordnetenhauses oder des Senats. Es sei nicht
       vorgetragen worden oder ersichtlich, dass diese keine dritte Lesung
       verlangt hätten.
       
       Berlin führt als erstes Bundesland einen Mietendeckel ein. Das
       Abgeordnetenhaus hatte das Gesetz Ende Januar mit rot-rot-grüner Mehrheit
       gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die
       Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre nicht steigen dürfen.
       
       Natürlich ist damit die rechtliche Auseinandersetzung um den Mietendeckel
       nicht beendet. Es wird mit weiteren Klagen auch vor dem
       Bundesverfassungsgericht gerechnet. Die Fraktionen von CDU und FDP in
       Berlin haben eine [2][solche bereits angekündigt]. Auch von Rot-Rot-Grün
       ist eine rasche juristische Klärung durchaus erwünscht, wie die zuständige
       Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) stets betont hat.
       
       14 Feb 2020
       
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