# taz.de -- Verfassungsklage der CDU kommt: Mietendeckel vor Gericht
> Mehr als ein Viertel der Bundestagsabgeordneten will Verfassungsklage
> gegen den Mietendeckel einreichen. Damit wäre der Weg nach Karlsruhe
> frei.
IMG Bild: Berlin goes Karlsruhe: Der Mietendeckel beschäftigt bald die Verfassungsrichter
Berlin dpa/taz | Für die von Union und FDP im Bundestag geplante
Verfassungsklage gegen den Berliner Mietendeckel zeichnet sich nach Angaben
der CDU breite Unterstützung ab. In der Unionsfraktion hätten mehr als 190
der 246 Abgeordneten das Vorhaben unterzeichnet, teilte der Berliner
CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak am Dienstag mit. Damit sei das notwendige
Quorum von 178 Unterstützern – ein Viertel aller Abgeordneten im Bundestag
– bereits erreicht.
„Das ist ein starkes Signal“, sagte Luczak, der die sogenannte abstrakte
Normenkontrollklage für seine Fraktion koordiniert. Da auch die FDP sich an
der Klage beteiligen wolle, werde diese am Ende wohl von mehr als 250
Bundestagsabgeordneten unterstützt. „Den Antrag beim
Bundesverfassungsgericht werden wir noch deutlich vor der Sommerpause
stellen“, kündigte Luczak an. „Wir wollen das von Rot-Rot-Grün in Berlin
verursachte wohnungspolitische Chaos schnellstmöglich beseitigen und für
alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen.“
Der vom Abgeordnetenhaus beschlossene, bundesweit bisher einmalige
Mietendeckel tritt nach Veröffentlichung im Gesetzblatt voraussichtlich an
diesem Sonntag in Kraft. Die Mieten für rund 1,5 Millionen vor 2014
fertiggestellte Wohnungen werden dann [1][für fünf Jahre gesetzlich
eingefroren]. CDU und FDP gehen davon aus, dass das Land keine
Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich hat, und wollen das vom
Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Auch auf Landesebene haben
beide Parteien Verfassungsklage angekündigt.
Einen ersten Eilantrag von Vermietern gegen den Deckel hatte Karlsruhe in
der Vorwoche aus formalen Gründen verworfen, weil das Gesetz offiziell noch
nicht in Kraft getreten ist.
Falls das Gesetz gekippt wird, könnten Vermieter möglicherweise nicht
gezahlte – weil nach Mietendeckel überhöhte – Mieten zurückfordern. Der
Mieterverein hatte seinen Mitgliedern bereits wiedergeholt geraten, für
diesen Fall die eingesparte Miete beiseitezulegen. Das rate man aber
grundsätzlich in mietrechtlichen Auseinandersetzungen.
Ob der Mietendeckel verfassungsgemäß ist oder nicht, hat auch bereits
mehrere Gutachter beschäftigt. Zuletzt stützte [2][ein Rechtsgutachten im
Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung] die Position des rot-rot-grünen
Senats, der die Kompetenz für die Mietengestaltung beim Land sieht. Für den
Immobilienverband GdW hatte der Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier
zuvor genau das widerlegt. Nun müssen die obersten Richter in Karlsruhe
entscheiden.
18 Feb 2020
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