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       # taz.de -- Kritik öko-orientierter Bauern an Reform: Für Düngeregeln
       
       > Das Umweltministerium warnt: Wenn Deutschland die Düngeveordnung nicht so
       > verschärft wie geplant, müssen Strafzahlungen an die EU getätigt werden.
       
   IMG Bild: Ein Landwirt verteilt mit seinem Traktor Gülle auf einem Feld
       
       Berlin taz | Das Bundesumweltministerium hat Kritik der ökologisch
       orientierten Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) an den
       geplanten Düngelregeln zum Schutz des Wassers zurückgewiesen. „Die
       EU-Kommission hat mit großem Nachdruck klargestellt, dass es zu keinen
       Abschwächungen der Maßnahmenvorschläge, so wie sie jetzt dem Bundesrat
       vorliegen, kommen darf“, teilte das von Svenja Schulze (SPD) geleitete
       Ministerium der taz mit. Sonst werde die Kommission nach eigenen Angaben
       erneut den Europäischen Gerichtshof anrufen und Strafzahlungen gegen
       Deutschland wegen zu hoher Nitratwerte beantragen.
       
       Das Agrarministerium wollte zwar nicht explizit auf die Kritik der AbL an
       der Reform der Düngeverordnung eingehen, verteidigte aber den Entwurf der
       Bundesregierung ebenfalls.
       
       Die AbL hatte kritisiert, [1][die Reform würde auch Höfen schaden, die die
       Umwelt nicht mit zu viel Dünger belasten]. Die Stimme der AbL hat in der
       Umweltbewegung bei Agrarfragen großes Gewicht.
       
       Nitrat etwa aus Gülle ist potenziell gesundheitsschädlich und verschmutzt
       das Grundwasser, aus dem das meiste Trinkwasser gewonnen wird. Außerdem
       trägt zu viel Dünger zum Artensterben und zum Klimawandel bei. Deshalb
       plant die Bundesregierung, die Düngung vor allem in besonders belasteten
       Gebieten stärker zu begrenzen. Dort müssten die Bauern 20 Prozent weniger
       düngen als bislang erlaubt.
       
       Die geplante Düngeverordnung verlange, die belasteten Gebiete genauer zu
       bestimmen als bislang, argumentierte das Umweltministerium. Auszunehmen
       sind laut Agrarministerium Gebiete von Grundwasserkörpern, die weder über
       dem Nitrat-Grenzwert liegen noch eine erhöhte Konzentration in Verbindung
       mit einem steigenden Trend aufweisen. Das habe „eine stärkere Orientierung
       an dem Verursacherprinzip“ zur Folge, so das Umweltressort: „Dennoch ändert
       diese Vorgehensweise nichts daran, dass auch künftig einzelne Landwirte in
       roten Gebieten von den dort geltenden Düngebeschränkungen betroffen sein
       können, obwohl nicht sie selbst, sondern andere Landwirte Hauptverursacher
       für die Belastung des mit Nitrat belasteten Grundwassers sind.“
       
       16 Mar 2020
       
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