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       # taz.de -- Reaktion auf Corona-Falschmeldungen: Pistorius will Fake News verbieten
       
       > Niedersachsens Innenminister will das Strafrecht verschärfen, um Panik zu
       > verhindern. Das unterstützt die Bundesjustizministerin allerdings nicht.
       
   IMG Bild: Bald nicht mehr nötig, da Panikmache verboten? Leere Regale in einem Supermarkt in Berlin
       
       FREIBURG taz | Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) fordert
       Sanktionen gegen die Verbreitung von [1][Fake News] im Zusammenhang mit der
       [2][Coronavirus-Pandemie]. Die Bundesregierung solle aktiv werden, drängte
       Pistorius jetzt auf spiegel.de.
       
       Falschinformationen könnten zu Panik führen oder lebensgefährliches
       Verhalten fördern, so Pistorius. „Es muss verboten werden, öffentlich
       unwahre Behauptungen über die Versorgungslage der Bevölkerung, die
       medizinische Versorgung oder Ursache, Ansteckungswege, Diagnose und
       Therapie von Covid-19 zu verbreiten.“
       
       Die Regierung solle prüfen, ob Verbote jetzt schon auf das
       Infektionsschutzgesetz gestützt werden können, so Pistorius. Falls nicht,
       solle „schnellstmöglich“ das Strafgesetzbuch oder das
       Ordnungswidrigkeitengesetz geändert werden.
       
       Bisher sind Lügen und Falschinformation in Deutschland nur ausnahmsweise
       verboten. So ist es als Verleumdung strafbar, wenn jemand ehrenrührige
       Unwahrheiten über andere Personen verbreitet. Und wenn jemand mit Lügen zum
       Hass gegen gesellschaftliche Gruppen, zum Beispiel Flüchtlinge, anstachelt,
       kann das als Volksverhetzung verfolgt werden.
       
       ## Erwiesen falsche Aussagen gibt es wenige
       
       Wer einen anderen mit Lügen täuscht, um dadurch einen Vermögensvorteil zu
       erlangen, begeht einen Betrug. Auch Lügen über vermeintliche Notlagen
       werden strafrechtlich sanktioniert. So ist der Missbrauch von Notrufen
       ebenso strafbar wie das Vortäuschen von Straftaten.
       
       Bloße Fake-News sind in Deutschland dagegen nicht verboten. Und es wäre
       auch schwer, mit Blick auf die Epidemie entsprechende Verbote wirksam zu
       formulieren. Denn nicht viele Informationen sind so eindeutig, wie etwa die
       Zahl der zu einem bestimmten Zeitpunkt bekannten Corona-Toten.
       
       Vieles ist noch nicht ausreichend erforscht, etwa wo das Virus herkommt und
       wie es auf bestimmte Medikamente reagiert. Erwiesen falsche Aussagen gibt
       es deshalb wenige. Bereits Aussagen über die Zukunft, etwa über mögliche
       Laden-Schließungen oder Rationierungen von Lebensmitteln, sind schon keine
       Tatsachenbehauptungen, sondern eher Prognosen.
       
       In Österreich gab es bis 2016 eine Strafvorschrift gegen Fake News. Wer
       absichtlich ein nachweislich falsches Gerücht verbreitet, das geeignet ist,
       die Öffentlichkeit zu beunruhigen und die öffentliche Ordnung zu gefähren,
       musste mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten rechnen.
       Die Strafnorm wurde 2016 aber wieder abgeschafft, weil es in 20 Jahren
       keine einzige Verurteilung gab.
       
       Auch Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), die für Strafrecht und
       Ordnungswidrigkeiten zuständig ist, unterstützte den Vorstoß ihres
       Parteifreunds Pistorius nicht. Sie hält es für sinnvoller, wenn
       Netzwerkbetreiber wie Facebook und Youtube aktiv werden. „Sie müssen
       vertrauenswürdige und relevante Informationen klar priorisieren, Fake News
       schnell erkennen und löschen und Accounts blockieren, die diese
       verbreiten“, sagte die Ministerin.
       
       Gesetzlich verpflichtet sind die Netzwerke dazu freilich nicht. Die
       Löschpflicht aus dem 2017 eingeführten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
       betrifft nur strafbare Aussagen, zum Beispiel Verleumdungen oder
       Volksverhetzungen. Wenn die Netzwerke bloße Falschinformationen löschen,
       machen sie dies freiwillig.
       
       17 Mar 2020
       
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