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       # taz.de -- Arbeitnehmerrechte und Corona: Eltern sollen Urlaub nehmen
       
       > Ausgerechnet der Kommunale Arbeitgeberverband Niedersachsen weist
       > draufhin, dass Eltern für die Kinderbetreuung Urlaub nehmen müssen.
       
   IMG Bild: Muss sie Urlaub nehmen, um ihre Kinder zu betreuen? Verwaltungsangestellte
       
       Minden taz | Da hat sich jemand unbeliebt gemacht: Als Ende der vergangenen
       Woche in Niedersachsen die Nachricht von den flächendeckenden Schul- und
       Kitaschließungen die Runde machte, flatterte vielen
       Personalverantwortlichen gleichzeitig ein Rundschreiben des Kommunalen
       Arbeitgeberverbandes (KAV) auf den Schreibtisch. Der Inhalt: Eine Belehrung
       darüber, dass in dieser Situation kein Anspruch auf bezahlte
       Arbeitsbefreiung besteht. „Die Beschäftigten sind auf die Inanspruchnahme
       ihres Erholungsurlaubes zu verweisen.“
       
       Für Ver.di ist das ein Grund zur Empörung: „KAV lässt Beschäftigte bei
       Betreuungsproblemen im Regen stehen“, schrieb die Gewerkschaft. Der KAV ist
       nicht irgendein Arbeitgeberverband. Er vertritt die Arbeitgeberseite von
       Verwaltungen, Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Stiftungen, die in den
       Kommunen, Landkreisen und Regionen öffentliche Aufgaben erfüllen.
       
       Und die Mitteilung des KAV kam zu einer Zeit, als auf Bundes- und
       Landesebene schon längst an Arbeitgeber appelliert wurde, großzügig zu sein
       und gemeinsam mit den Beschäftigten kreative Lösungen zu finden.
       
       Der Verfasser des Rundschreibens, Hauptgeschäftsführer Michael
       Bosse-Arbogast fühlt sich von Ver.di zu Unrecht in den Senkel gestellt: Die
       Auskunft sei erstellt worden, bevor die flächendeckenden Schließungen
       verkündet wurden – und gebe nun einmal die geltende Rechtslage wieder, weil
       der Tarifvertrag Lohnfortzahlungen für einen solchen Fall nicht vorsehe,
       verteidigt er sich.
       
       ## Ein neues Gesetz muss her
       
       Das ist ein Problem, an dem an vielen Stellen fieberhaft gearbeitet wird.
       Die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat auf
       Bundesebene mittlerweile einen Rahmenbeschluss vorgelegt, der es den
       kommunalen Arbeitgebern im Einzelfall ermöglichen soll, Beschäftigte
       bezahlt freizustellen.
       
       Bedingung ist, dass das Kind unter zwölf Jahre alt ist, nicht anders
       betreut werden kann und dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. Auch
       für Tarifbeschäftigte und Beamte des Bundes wurden durch das
       Bundesinnenministerium entsprechende Regelungen geschaffen.Für
       privatwirtschaftlich Beschäftigte wird noch nach einer Lösung gesucht.
       Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Wirtschaftsminister Peter
       Altmaier (CDU) hatten am Mittwoch mit den Sozialpartnern darüber beraten.
       Voraussichtlich am Montag wird das Bundeskabinett ein Gesetz beschließen,
       das im Fall von Schul- und Kitaschließungen den Arbeitgebern gestattet,
       Lohnfortzahlungen auszuweiten. Die Firmen sollen sich das Geld dann später
       vom Staat zurückholen können, meldet die Deutsche Presse Agentur.Der
       Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte dieses „Krisenelterngeld“ und
       forderte eine zügige Einführung. Eltern, die sich wegen geschlossener
       Schulen und Kitas zu Hause um ihren Nachwuchs kümmern und nicht zur Arbeit
       gehen können, müssten stärker unterstützt werden, sagte Niedersachsens
       DGB-Landeschef Mehrdad Payandeh.
       
       20 Mar 2020
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Nadine Conti
       
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