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       # taz.de -- Schwangerschaftsabbruch in Corona-Zeit: Beratung aus der Ferne
       
       > Wegen der Corona-Pandemie soll die Pflichtberatung vor einer Abtreibung
       > nun auch telefonisch möglich sein. Damit sind aber nicht alle Probleme
       > gelöst.
       
   IMG Bild: Beratung muss aktuell auch ohne persönlichen Kontakt möglich sein
       
       Berlin taz | Wer in Deutschland ungewollt schwanger ist, wird beim Zugang
       zu Schwangerschaftsabbrüchen ohnehin mit Hürden konfrontiert. Etwa mit der
       obligatorischen Pflichtberatung bei einer staatlich anerkannten Stelle. In
       Zeiten einer Pandemie wie Corona, wo alle Abstand halten und
       zwischenmenschliche Kontakte tunlichst vermeiden sollen, wird das noch
       schwieriger. Nun handelt die Bundesfrauenministerin und stellt klar: Die
       Beratung soll derzeit auch ohne persönlichen Kontakt möglich sein.
       
       Auf [1][Instagram berichtete Bundesministerin Franziska Giffey] (SPD) von
       einer Telefonschalte mit den Gleichstellungs- und Frauenminister*innen der
       Länder am Mittwoch. Dort sei vereinbart worden,
       „Schwangerschaftskonfliktberatung online und per Telefon ermöglichen und
       Beratungsbescheinigung zur Fristwahrung per Email oder Post versenden ohne
       persönliches Erscheinen der Schwangeren“.
       
       Zuvor hatten schon mehrere Länder dieses Vorgehen zugesagt, darunter
       Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg, Baden-Württemberg und Thüringen. Sie
       bleiben aber hinter Forderungen wie der von Linken-Bundestagsabgeordneter
       Cornelia Möhring zurück, die für die Zeit der Corona-Krise eine [2][völlige
       Aussetzung der Beratungspflicht gefordert] hatte.
       
       Auch adressiert Giffey in ihrem Post das Problem der [3][grundlegenden
       Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen] nicht: In Deutschland sind
       Abbrüche verboten, innerhalb der ersten 12 Wochen aber straffrei, wenn
       zuvor die Pflichtberatung stattgefunden hat und die ungewollt Schwangere
       eine Wartefrist von drei Tagen hat verstreichen lassen.
       
       ## „Medizinisch notwendig“
       
       Durch Einschränkungen in den Beratungsstellen, die verordneten Quarantänen,
       Ausgangsbeschränkungen und Reisebeschränkungen in Nachbarländer könne diese
       Frist nun gefährdet sein, warnten Anfang der Woche in einem gemeinsamen
       Papier die Netzwerke Doctors for Choice und Pro Choice, der Arbeitskreis
       Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft und die
       Deutsche Gesellschaft für Familienplanung Pro Familia.
       
       Auch besteht die Gefahr, dass Kliniken Schwangerschaftsabbrüche während der
       Pandemie nicht mehr durchführen, wenn sie diese nicht zu den notwenigen
       Operationen zählen. Und in Deutschland führen ohnehin nur rund 1.200
       Ärzt*innen Abbrüche durch.
       
       „Dass Beratungstermine für ungewollt schwangere Frauen während des
       Corona-Shutdowns ab sofort online wahrgenommen werden können ist gut und
       absolut notwendig“, sagte Katja Suding, stellvertretende Vorsitzende der
       FDP-Bundestagsfraktion, der taz. Garantiert werden müsse zudem „unbedingt,
       dass Schwangerschaftsabbrüche in den Praxen und Kliniken als notwendige
       medizinische Leistungen anerkannt werden und damit auch in der derzeitigen
       Situation durchgeführt werden“, so Suding. Es müsse verhindert werden, dass
       Frauen „versuchen, sich selbst zu helfen und dabei Gesundheit und Leben
       riskieren“.
       
       Auch die Grünen-Bundestagsabgeordneten Ulle Schauws und Kirsten
       Kappert-Gonther erklärten: „Der Zugang zu sicheren
       Schwangerschaftsabbrüchen ist medizinisch notwendig.“ Diese seien „nicht
       aufschiebbar, auch in Zeiten des Coronavirus nicht“. „Das Schlimmste wäre
       ein Rückfall zu in der Not selbst durchgeführten Abbrüchen ohne
       medizinischen Beistand“ sagte Kappert-Gonther. „Wer das verhindern will,
       muss jetzt Vorkehrungen treffen.“
       
       Wie die Bundesfrauenministerin in ihren Post mitteilte, haben sie und die
       Länderkolleg*innen mit Blick auf die Corona-Pandemie auch die Schaffung
       eines „sozialen Schutzschirms“ für die [4][Frauenhaus- und
       Frauenberatungsinfrastruktur] sowie den Ausbau der Frauenhauskapazitäten
       „durch die kurzfristige Anmietung von Hotels und Ferienwohnungen durch
       Länder und Kommunen“ vereinbart. Gleiches gilt für Leitlinien an die
       Länder, Maßnahmen zu ergreifen, um [5][Obdachlosigkeit von Sexarbeitenden]
       zu vermeiden.
       
       26 Mar 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.instagram.com/p/B-K1rZii7MW/
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   DIR [4] /Frauenhaeuser-in-der-Corona-Krise/!5668969
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   DIR Dinah Riese
       
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