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       # taz.de -- Cum-Ex-Steuerskandal: Hamburg will doch Geld sehen
       
       > Der rot-grüne Senat fordert Steuererstattungen von der Warburg-Bank
       > zurück, die er sehenden Auges hatte verjähren lassen.
       
   IMG Bild: Wird jetzt mit verjährten Forderungen konfrontiert: Warburg Bank
       
       Hamburg taz | Da hat sich der Hamburger Senat wohl getäuscht: Wie am
       Mittwoch bekannt wurde, forderte er die Warburg-Bank auf, Steuern in
       dreistelliger Millionenhöhe für Cum-Ex-Geschäfte aus den Jahren 2007 bis
       2009 zu bezahlen. Pikant: Zumindest die Forderung für das Jahr 2009 hatte
       die Hamburger Finanzbehörde [1][verjähren] lassen, obwohl die Betrügerei
       mit den Cum-Ex-Geschäften längst bekannt war.
       
       Dabei wurden Aktien um den Dividenstichtag herum mit (cum) und ohne (ex)
       Kapitalertragssteuer gehandelt. Weil am Ende unklar war, wer die Steuer zu
       bezahlen hatte, konnten sich mehrere Beteiligte eine nur einmal gezahlte
       Kapitalertragssteurer erstatten lassen. Dem Staat wurden damit
       schätzungsweise zehn Milliarden Euro gestohlen.
       
       Die Hamburger Finanzbehörde, damals unter der Führung des heutigen Ersten
       Bürgermeisters Peter Tschentscher (SPD), [2][rechtfertigte ihre
       Zurückhaltung] gegenüber der taz mit grundsätzlichen Ausführungen: Sie
       dürfe einen Steuerbescheid nur auf „Basis eines belastbar ermittelten
       Sachverhalts“ erlassen. Keinesfalls dürfe sie das in der Hoffnung tun, dass
       „die zu seiner Begründung erforderlichen Sachkenntnisse in nächster Zukunft
       noch gefunden werden können“.
       
       Das widerspricht nach taz-Informationen der Praxis der Finanzämter, die
       sich bei komplizierten Fällen regelmäßig mit dem Problem der Verjährung
       konfrontiert sehen. Sie verschicken dann vorsichtshalber einen Bescheid.
       Der mutmaßliche Steuerschuldner muss zunächst nicht zahlen und die Behörde
       hat Zeit, den Fall zu prüfen.
       
       ## Gericht: Cum-Ex ist strafbar
       
       Seitdem das Landgericht Bonn vor einem Monat Cum-Ex-Geschäfte [3][für
       strafbar erklärt] hat, ist auch die Hamburger Finanzbehörde schlauer und
       hat die Steuererstattungen doch noch zurückgefordert. Sie behalte stets
       Entwicklungen der Rechtsprechung oder der Gesetzgebung im Auge, „die es
       ermöglichen können, vermeintlich verjährte Ansprüche doch noch realisieren
       zu können“, versicherte sie. Warburg will sich dagegen wehren. Gegen die
       Steuerbescheide für 2010 und 2011 hat die Bank [4][bereits Einspruch]
       erhoben.
       
       25 Apr 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Gernot Knödler
       
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