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       # taz.de -- Urteile zu Corona-Shopping: Verkaufsflächen vor Gericht
       
       > In Bremen bestätigt ein Urteil die 800-m2-Grenze für den Einzelhandel. In
       > Hamburg könnte sie in dieser Woche fallen.
       
   IMG Bild: Stimmen die Abmessungen? Shoppinginteressierte warten auf Einlass
       
       Hamburg taz | Die „grundsätzliche Begrenzung“ sei „verhältnismäßig“, hat am
       Donnerstag [1][das Bremer Oberverwaltungsgericht entschieden]. Es geht
       dabei um ein [2][spezielles Stückchen deutschen Baurechts], für das sich
       lange niemand interessiert haben dürfte: die erlaubte Verkaufsfläche von
       höchstens 800 Quadratmeter im wieder anlaufenden Einzelhandel.
       
       Bei allen Blüten, die der deutsche Föderalismus [3][in Sachen Corona] so
       treibt, schien das doch eine belastbare Richtschnur: Wer maximal 800
       Quadratmeter Platz hat für die Kund*innen, darf öffnen; wer mehr hat, muss
       entsprechend etwas abteilen.
       
       Dagegen haben Unternehmen geklagt, unter anderem in Hamburg und in Bremen.
       Hier wie da sahen sich Sportartikel verkaufende Filialisten – die jeweils
       sehr viel mehr Fläche vorhalten – benachteiligt. Und sie wollten die
       entsprechenden Abschnitte in den Corona-Verordnungen der Länder [4][Bremen]
       beziehungsweise [5][Hamburg] ausgesetzt sehen.
       
       Mit unterschiedlichen Ergebnissen: In Bremen entschieddas
       Oberverwaltungsgericht (OVG) ziemlich deutlich gegen das klagende
       Unternehmen [6][Karstadt Sports]. Die Beschränkung der Verkaufsfläche sei
       dazu geeignet, Ansteckungen mit Sars-CoV-2 einzudämmen, mache es „leichter,
       die infektionsrechtlichen Vorgaben, insbesondere das Abstandsgebot, zu
       überwachen“.
       
       ## Hamburg entscheidet anders
       
       Etwas anders verlief die Sache in Hamburg für Sportscheck, sozusagen eine
       Schwesterfirma: [7][Seit Anfang März] gehören die Münchner zu Signa Retail,
       so wie Galeria Karstadt Kaufhof und also Karstadt Sports. Das Hamburger
       Verwaltungsgericht [8][gab am Dienstag einem Eilantrag statt]: Demnach
       verletzt die 800-Quadratmeter-Grenze die „Berufsfreiheit“ von Sportscheck.
       
       Die Stadt wandte sich zügig ans OVG, und das [9][erließ am Mittwochabend]
       eine Zwischenverfügung: Die Beschwerde der Stadt sei zwar „nicht von
       vornherein offensichtlich aussichtslos“, der Ausgang aber offen. Bis sich
       die Richter*innen am kommenden Mittwoch richtig äußern, gilt das
       Laden-Limit aber erst mal weiter.
       
       26 Apr 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/aktuelles/pressemitteilungen-10889
   DIR [2] https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/planen-bauen/raumordnung/einzelhandelsgrossprojekte/bverwg-ehgp.html
   DIR [3] /Schwerpunkt-Coronavirus/!t5660746
   DIR [4] https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/832/2020_04_17_GBl_Nr_0026_signed.pdf
   DIR [5] https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/
   DIR [6] https://www.karstadtsports.de/filiale-details/?storeid=a7c0b64e4cdeb0f1c231b6b147cedb8a
   DIR [7] https://www.presseportal.de/pm/16971/4535003
   DIR [8] https://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/13874166/pressemitteilung/
   DIR [9] https://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/13874212/pressemitteilung/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Alexander Diehl
       
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