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       # taz.de -- Kundgebungen am 1. Mai in Hamburg: Naziverbot entspannt die Lage
       
       > Das Verwaltungsgericht bestätigt das Versammlungsverbot von
       > Rechtsextremen in Harburg am 1. Mai. Viele andere Kundgebungen sind noch
       > in der Schwebe.
       
   IMG Bild: Schon 2008 hatten Rechte am 1. Mai in Hamburg demonstriert. Hier zu sehen: der Gegenprotest
       
       Hamburg taz | Bei der Versammlungsbehörde dürfte am Mittwochnachmittag ein
       Aufatmen zu hören gewesen sein. Denn die Vorbereitungen für den 1. Mai
       hingen im Wesentlichen von dieser Gerichtsentscheidung ab: Der
       Bundesverband der Splitterpartei „Die Rechte“ um den Szenekader Christian
       Worch hatte geklagt, da die Versammlungsbehörde einen Aufmarsch in Harburg
       unter Hinweis auf den Infektionsschutz verboten hatte.
       
       Am Nachmittag twitterte Innensenator Andy Grote (SPD) dann:
       „Verwaltungsgericht bestätigt Untersagung der Versammlungsbehörde.“ Für
       Rechtsextremisten gelte: „Stay at Home“.
       
       Worch selbst hat die Entscheidung hingegen gar nicht abgewartet und fährt
       lieber zweigleisig. Parallel hat er eine Veranstaltung in [1][Bremen]
       angemeldet. Das bestätigte die Bremer Innenbehörde, konnte aber keine
       genauere Aussage machen. Die Anmeldung müsse geprüft werden.
       
       ## 47 Anmeldungen
       
       Die Hamburger Polizei hatte wegen der Kundgebung der Rechten mit massiven
       Gegenprotesten gerechnet. „Wir sind auf alles vorbereitet“, sagt
       Polizeisprecher Holger Vehren. Das Gerichtsurteil dürfte zwar die Lage auf
       den Straßen am 1. Mai entspannen, die Lage in der Versammlungsbehörde ist
       aber nach wie vor angespannt.
       
       Die kommt mit der Bearbeitung der insgesamt 47 Anmeldungen kaum hinterher,
       33 Prüfungen laufen noch. „Eine Situation in dieser Form hatten wir noch
       nie“, sagt Vehren. Jede Anmeldung müsse als Einzelfall mit der
       Gesundheitsbehörde geprüft werden.
       
       Aus diesem Grund wurde auch die Kundgebung des [2][anarchistischen
       Bündnisses „Schwarz-roter erster Mai“] am Herbert-Wehner-Platz in Harburg
       mit 25 Teilnehmer*innen wieder untersagt. Grundsätzlich seien
       Veranstaltungen dieser Größe „infektionsschutzrechtlich vertretbar“, heißt
       es, die Behörde schreibt aber weiter: „Es erscheint jedoch aus hiesiger
       Sicht unrealistisch, dass tatsächlich lediglich 25 Personen an Ihrer
       Versammlung teilnehmen werden.“
       
       Grund dafür sei der Aufruf der Veranstalter*innen, trotz der Beschränkung
       auf 25 Personen nach Harburg zu kommen. Dies hatte wiederum [3][die taz in
       einem Artikel zitiert]. Das Bündnis hat gegen das Verbot einen Eilantrag
       beim Gericht eingereicht.
       
       ## Infektionsschutz als Vorwand
       
       Wolfgang Lettow wartet noch auf eine Entscheidung der Behörde. Der linke
       Aktivist hatte im Namen des Bündnisses „1. Mai 2020 Hamburg“ eine Demo mit
       200 Teilnehmer*innen durch die Schanze angemeldet, jedoch nach Gesprächen
       mit der Behörde eingelenkt und aus der Demo eine Kundgebung am U-Bahnhof
       Feldstraße mit 25 Personen gemacht.
       
       „Wir haben kein Interesse an einer Ausbreitung der Pandemie, aber ich habe
       den Eindruck, dass der Infektionsschutz als Vorwand genommen wird“, sagt
       Lettow. Es sei wichtig, dass die Beschneidung der Versammlungsfreiheit
       diskutiert werde.
       
       29 Apr 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /!p4652/
   DIR [2] https://twitter.com/AnarchyInHH
   DIR [3] /Demos-in-Hamburg-am-1-Mai/!5678447/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Juliane Preiß
       
       ## TAGS
       
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