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       # taz.de -- BGH bestätigt Urteil zu Messerattacke: Freiheitsstrafe für Alaa S.
       
       > Der Bundesgerichtshof sieht keine Rechtsfehler bei der Verurteilung des
       > Syrers wegen tödlicher Messerattacke 2018. Der Fall führte damals zu
       > Randale.
       
   IMG Bild: Alles wieder in Ordnung in Chemnitz?
       
       Freiburg taz | Der Bundesgerichtshof bestätigte die [1][Verurteilung des
       25-jährigen Syrers Alaa S]. zu neuneinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen
       Totschlags. Er soll vor zwei Jahren beim Chemnitzer Stadtfest mit einem
       Mittäter den Tischler Daniel H. erstochen haben. Das Urteil ist damit
       rechtskräftig. Die Tat im August 2018 hatte [2][in Chemnitz für tagelange
       Krawalle gesorgt]. Empörte Bürger und organisierte Rechtsextremisten
       demonstrierten gemeinsam, Ausländer wurden angepöbelt und angegriffen.
       
       Im Prozess vor dem Landgericht Chemnitz bezeichnete sich Alaa S. als
       unschuldig. Täter sei der untergetauchte Farhad R. Die Verteidiger
       mutmaßten, der Prozess gegen S. diene nur dazu, die Stimmung in der Stadt
       zu beruhigen. Doch das Landgericht hielt die Schuld des damals 25-jährigen
       Alaa S. für eindeutig erwiesen. Dieser habe im Streit mit Daniel H. von
       vorn zugestochen, Farhad R. von hinten. Das Gericht stützte sich vor allem
       auf die Aussage eines Döner-Verkäufers, der kurz nach der Tat von
       Stichbewegungen bei Alaa S. berichtet hatte.
       
       Der BGH betonte, dass die Beweiswürdigung Sache des Landgerichts sei. Der
       BGH habe keine Rechtsfehler festgestellt. So sei es nachvollziehbar, dass
       das Landgericht spätere relativierende Aussagen des Döner-Verkäufers
       ignorierte, schließlich sei auf diesen Druck ausgeübt worden. Die
       Chemnitzer Richter seien auch nicht verpflichtet gewesen, einen
       Fragenkatalog zu ihrer politischen Einstellung zu beantworten.
       Verteidigerin Ricarda Lang hatte von Richtern und Schöffen wissen wollen,
       ob sie AfD-Mitglied seien.
       
       Der BGH erklärte nun, dass eine Abfrage von möglichen Befangenheitsgründen
       „ins Blaue hinein“ nicht vorgesehen sei.
       
       8 May 2020
       
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