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       # taz.de -- BND-Gesetz verstößt gegen Grundrechte: So darf der BND nicht überwachen
       
       > Seit 2017 muss sich der BND an Regeln halten, wenn er weltweit
       > Datenströme durchforstet. Jetzt urteilt Karlsruhe: Die Vorschriften sind
       > unzureichend.
       
   IMG Bild: Klare Ansage vom Bundesverfassungsgericht: Das Gesetz muss überarbeitet werden
       
       Karlsruhe dpa | Die anlasslose Massenüberwachung des
       Bundesnachrichtendienstes (BND) im Ausland verstößt in ihrer jetzigen
       Ausgestaltung gegen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht gab am
       Dienstag einer [1][Verfassungsbeschwerde] der Menschenrechtsorganisation
       Reporter ohne Grenzen und mehrerer ausländischer Journalisten gegen das
       Ende 2016 reformierte BND-Gesetz statt. Es muss nun bis spätestens Ende
       2021 überarbeitet werden. (Az. 1 BvR 2835/17)
       
       Die derzeitige Regelung sei aus formalen und inhaltlichen Gründen
       verfassungswidrig, sagte der künftige Gerichtspräsident Stephan Harbarth
       bei der Verkündung. Es sei aber möglich, das Gesetz verfassungskonform
       auszugestalten. In ihrem Urteil halten die Richter zum ersten Mal fest,
       dass der deutsche Staat das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit auch
       im Ausland wahren muss.
       
       Konkret geht es um die Vorschriften für die sogenannte strategische
       Fernmeldeaufklärung im Ausland. Dabei durchforstet der BND ohne konkreten
       Verdacht große Datenströme auf interessante Informationen. Deutsche Bürger
       dürfen nicht auf diese Weise überwacht werden. Der BND versucht deshalb,
       ihre Kommunikation vor der inhaltlichen Auswertung auszusortieren. Die
       gewonnenen Daten werden auch für ausländische Partnerdienste ausgewertet
       oder an diese weitergegeben.
       
       Seit Anfang 2017 gibt es im reformierten BND-Gesetz dafür zum ersten Mal
       eine rechtliche Grundlage. Menschen- und Bürgerrechtler halten diese aber
       für völlig unzureichend. Es gebe viele Schlupflöcher, Daten von Deutschen
       würden nicht verlässlich gelöscht. So laufe letztlich jeder Gefahr, zu
       Unrecht ausgespäht zu werden.
       
       Die klagenden Journalisten befürchten, [2][wegen ihrer Arbeit ins Netz der
       weltweiten BND-Überwachung zu geraten]. Hinter der Verfassungsbeschwerde
       stehen außerdem die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und weitere
       Medienorganisationen.
       
       19 May 2020
       
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