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       # taz.de -- EuGH-Urteil zu Ungarns NGO-Gesetz: Dauerkunde Orbán
       
       > Der Europäische Gerichtshof urteilt, dass das ungarische NGO-Gesetz gegen
       > EU-Recht verstößt. Doch was folgt daraus für Viktor Orbán?
       
   IMG Bild: Immer national: Orbán mit Mundschutz
       
       Die Geschichte juristischer Auseinandersetzungen zwischen Ungarn und dem
       Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist um ein Kapitel reicher. Diesmal ist es
       das [1][NGO-Gesetz], das – Überraschung! – gegen EU-Recht verstößt. Dabei
       hatte sich Regierungschef [2][Viktor Orbán], der unablässig an vorderster
       Front gegen Andersdenkende, Geflüchtete und seinen erklärten Erzfeind, den
       US-Milliardär George Soros kämpft, alles so schön vorgestellt. Nach dem
       Motto: Von Russland lernen heißt siegen lernen.
       
       Denn Kremlchef Wladimir Putin hat vorgemacht, wie man
       Nichtregierungsorganisationen, die aus dem „dekadenten Westen“ finanzielle
       Unterstützung erhalten, stigmatisiert und kriminalisiert. Mit dem
       willkommenen Nebeneffekt, mithilfe fadenscheiniger Prozesse
       zivilgesellschaftliches Engagement zu blockieren oder, noch besser, ganz
       zum Erliegen zu bringen.
       
       Doch im [3][Fall Ungarn] ist nun leider Luxemburg davor. Fraglich ist, ob
       das Orbań beeindrucken wird. Schließlich ist er beim EuGH Stammkunde.
       Erinnert sei nur an Budapests Vorstoß, unbequeme Richter:innen,
       Staatsanwält:innen und Notar:innen in die Rente zu zwingen. Das scheiterte
       ebenfalls, so wie auch in Polen. Das gleiche Schicksal widerfuhr auch dem
       Vorhaben, sich der Aufnahme von Geflüchteten komplett zu verweigern. Der
       Internierung geflüchteter Menschen unter menschenunwürdigen Bedingungen in
       sogenannten Transitzonen schob der EuGH ebenfalls einen Riegel vor.
       Auswirkungen all dieser Entscheidungen sind bislang nicht überliefert.
       
       Wie dreist Orbán agiert, zeigte sich erst in der vergangenen Woche wieder.
       Publikumswirksam wurden seine Corona-bedingten Sondervollmachten
       aufgehoben. Im gleichen Atemzug wurden die gesetzlichen Grundlagen dafür
       gelegt, unter dem Deckmantel eines „Gesundheitsnotstandes“ weiter
       durchregieren zu können.
       
       Wie sich die Arbeit von NGOs in Ungarn künftig gestaltet, wird sich zeigen.
       Doch was Orbán und den EuGH angeht, ist eins sicher: Fortsetzung folgt.
       
       18 Jun 2020
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Barbara Oertel
       
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