# taz.de -- Nazis und Kriminelle in der Bundeswehr: Extremisten raus
> Die Bundesregierung will, dass Soldaten bei schweren Verfehlungen
> schneller entlassen werden. Immer wieder werden Rechtsextreme in der
> Bundeswehr enttarnt.
IMG Bild: Schatten auf der Bundeswehr: Rechtsradikale und Extremisten sollen schneller entlassen werden
Berlin dpa/afp | Das Bundeskabinett hat mit einer Änderung des
Soldatengesetzes den Weg frei gemacht, [1][Extremisten] und Straftäter
schneller aus der Bundeswehr zu entlassen. Die Ministerrunde beschloss dazu
am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf, den Verteidigungsministerin
Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) vorgelegt hatte. Über die Verschärfung des
Gesetzes muss noch der Bundestag entscheiden.
Der beschlossene Gesetzentwurf ergänze das System der Sanktionierung
schwerwiegenden Fehlverhaltens und leiste einen wichtigen Beitrag zur
Bekämpfung von Extremismus und anderen schweren Straftaten, erklärte
Kramp-Karrenbauer. „Wer das Ansehen der Bundeswehr auf diese Weise
gefährdet, kann nicht in der Bundeswehr verbleiben“, betonte die
Ministerin.
Die Änderung soll es möglich machen, Zeitsoldaten künftig bei besonders
schweren Verfehlungen auch noch im fünften bis achten Dienstjahr fristlos
entlassen zu können – „wenn das Verbleiben im Dienstverhältnis die
militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden
würde“.
Bisher komme eine Beendigung des Dienstverhältnisses von Soldaten auf Zeit
nach dem vierten Dienstjahr „nur durch eine strafrechtliche Verurteilung
oder durch Entfernung aus dem Dienstverhältnis im Rahmen eines
gerichtlichen Disziplinarverfahrens in Betracht“, teilte das
Verteidigungsministerium mit. „Beide Verfahren bringen es mit sich, die
Soldatin oder den Soldaten noch über einen langen, häufig über mehrere
Jahre dauernden Zeitraum im Dienstverhältnis belassen zu müssen.“
## Bisher dauern Entlassungen teils Jahre
Schnellere Reaktionen sollen auch im Disziplinarrecht möglich werden.
Erklärtes Ziel ist es, die Ansprüche Beschuldigter auf ein
rechtsstaatliches und faires Verfahren zu wahren.
In den vergangenen Jahren hatten mehrere Fälle von Extremismus in der
Bundeswehr Schlagzeilen gemacht. So fand die Polizei bei einem Soldaten des
Kommandos Spezialkräfte (KSK), der bereits im Blick des Militärischen
Abschirmdienstes (MAD) war, [2][ein Waffenversteck mit Munition und
Sprengstoff im Garten].
Gegen Beschuldigte werden bei begründetem Verdacht mehrere Maßnahmen
ergriffen, darunter ein Uniformtrageverbot und ein Verbot, militärische
Liegenschaften zu betreten. Über Entlassungen entscheiden in letzter
Konsequenz die Urteile ziviler Gerichte, die dafür bisher allerdings teils
Jahre brauchen.
In das Soldatengesetz wird zudem eine Vorschrift zum kostenlosen Bahnfahren
für Soldaten in Uniform aufgenommen. Die nähere Ausgestaltung dieses
Anspruchs bleibt einer Rechtsverordnung vorbehalten.
3 Jun 2020
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