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       # taz.de -- Bibliotheksnutzer bringt Buch zurück: Ausgeliehen auf 46 Jahre
       
       > 1974 hat ein Berliner ein Buch in einer Bücherei ausgeliehen, jetzt hat
       > er es zurück gegeben. Bleibt die Frage: Wie hoch waren die Mahngebühren?
       
   IMG Bild: Haben Sie auch noch einen alten Schinken zu Hause?
       
       „Meins oder deins? Was für ’ne doofe Frage!“, diesen
       Grips-Theater-Klassiker trällerten Westberliner Kinder Anfang der 70er –
       eine ferne Zeit, in der es manchem so scheinen wollte, als würde die
       bürgerliche Bastion des Privateigentums ins Wanken geraten.
       
       Ob dies auch das, wie man heute so sagt: mindset des uns namentlich nicht
       bekannten jungen Mannes war, der anno 1974 den Band „Probleme der
       Reichsgründungszeit 1848–1879“ aus der Senatsbibliothek entlieh, um ihn für
       seine Abschlussarbeit zu exzerpieren? Wir werden es wohl nie erfahren. Was
       wir wissen: Der Nutzer hat Band 26 der „Neuen wissenschaftlichen
       Bibliothek“ aus dem Verlag Kiepenheuer & Witsch in dieser Woche der
       Zentral- und Landesbibliothek (ZLB) zurückgesandt.
       
       In tadellosem Zustand übrigens, wie die Beweisfotos der ZLB auf Twitter
       vermuten lassen. Es gab dazu auch noch einen herzlichen Brief des
       Entleihers, wie ZLB-Sprecherin Anna Jacobi bestätigt. Der Mann habe in der
       Zeitung von einem ähnlichen Fall gelesen und sich seiner eigenen
       Dauerleihgabe erinnert. Offenbar hatte er nie eine Aufforderung zur
       Rückgabe erhalten.
       
       Jetzt kehrt der Band mit Aufsätzen von einst Großen der
       HistorikerInnenzunft – Hans-Ulrich Wehler, Heinrich August Winkler – und
       Beiträgen wie „Die protektionistischen Interessen der deutschen Eisen- und
       Stahlindustrie 1873–1879“ in eine jahrzehntealte Regallücke zurück,
       irgendwo in den Beständen des ZLB-Außenmagazins, die [1][zurzeit
       coronabedingt nicht entleihbar] sind. So kann sich das Buch
       akklimatisieren, bevor es erneut entliehen (unwahrscheinlich) oder Opfer
       einer Entrümplungswelle wird (schon wahrscheinlicher).
       
       Die große Frage lautet natürlich wie immer: Was kostet’s? Gemäß der
       aktuellen Gebührenordnung werden pro Kalendertag 25 Cent Säumnisentgelt
       fällig. Auf die letzten 46 Jahre rückwirkend angewandt (wer weiß, ob das
       rechtssicher wäre), käme eine saftige Buße von rund 4.000 Euro zustande.
       
       Mit gewisser Strenge weist Sprecherin Jacobi darauf hin, dass Leihbücher
       selbstverständlich zurückzugeben sind, weil sie letztlich allen gehören
       (von wegen meins/deins). Aber auch in diesem Fall überwiegen die Freude
       über die Heimkehr des Werks und die Anerkennung später Reue: „Unsere
       Mahnstelle hat sich bedankt und verzichtet auf Gebühren.“ Ende des
       Kapitels.
       
       19 Jun 2020
       
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