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       # taz.de -- Mietenstopp in Berlin: Deckeln bleibt in der Diskussion
       
       > Das bayerische Urteil gegen den Mietendeckel ist aus Sicht der Linken
       > nicht übertragbar. In Berlin sei der Deckel Teil eines Gesamtkonzepts.
       
   IMG Bild: Das Mietendeckel-Gesetz von Lompscher (Linke) soll nicht durchs bayerische Urteil gefährdet sein
       
       Berlin taz | Das Mietendeckel-Urteil aus Bayern, dass eine dortige
       Volksinitiative keinen Mietenstopp fordern darf, ist zweifelsohne ein
       Rückschlag für den rot-rot-grünen Senat. Dennoch ist Berlins
       Landesregierung überzeugt, dass der Berliner Mietendeckel letztlich durch
       das Bundesverfassungsgericht bestätigt wird. Gegen das im Februar in Kraft
       getretene Gesetz klagen derzeit CDU und FDP. Der Senat hofft auf eine
       Grundsatzentscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht.
       
       Hauptstreitpunkt: Hat eine Landesregierung die Kompetenz ins
       (Bundes-)Mietrecht einzugreifen? Nein, ein Mietendeckel sei „offensichtlich
       unvereinbar“ mit der Gesetzgebungskompetenz der Länder, urteilten die
       Verfassungsrechtler:innen. Doch, sagt Senatorin Katrin Lompscher
       (Linke), das Urteil sei nicht übertragbar.
       
       Ein [1][Blogeintrag von Halina Wawzyniak], Fraktionsgeschäftsführerin der
       Linken im Abgeordnetenhaus, gibt nun Aufschluss darüber, wie die
       Argumentation der Linken dabei aussehen könnte. Die Rechtswissenschaftlerin
       bezieht sich dabei direkt auf das [2][47-seitige Urteil]. Zunächst stünde
       im Urteil, dass es sich nur auf das für Bayern vorgeschlagene Gesetz
       bezieht.
       
       Darüber hinaus stünde zudem die Mietpreisbremse im Bund nicht im
       Widerspruch zu einem landesrechtlichen Mietendeckel. Das hatte die Mehrheit
       der Verfassungsrechtler:innen aber im Urteil geltend gemacht. Gesetze wie
       der Berliner Mietendeckel konterkarierten keine Bundesmaßnahmen, sondern
       ergänzten sie auf lokaler Ebene, heißt es im Blogeintrag.
       
       ## Urteil enthält Sondervotum
       
       Zum anderen habe es der Volksinitiative an einem Gesamtkonzept gefehlt, in
       das der Mietenstopp eingebettet sein müsste, um in Landeskompetenz zu
       liegen. Dies aber sei in Berlin gegeben, argumentiert Wawzyniak.
       
       In ihrem Blogeintrag bezieht sich die Linke auch auf ein Sondervotum im
       Urteil. Drei von neun Verfassungsrichter:innen schätzten die Lage nämlich
       genau andersherum ein, als das Urteil letztlich ausfiel. Ihnen zufolge
       hätte ein Land durchaus Kompetenzen für einen Mietenstopp im Sinne des
       Volksbegehrens gehabt.
       
       17 Jul 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://blog.wawzyniak.de/unterhalb-der-leitsaetze-wird-es-spannend/
   DIR [2] https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/32-ix-20-entscheidung.pdf
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gareth Joswig
       
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