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       # taz.de -- Rechtsstreit um Campen beim G20-Gipfel: Der Gipfel des Zeltens
       
       > Das Verbot des Protestcamps beim G20-Gipfel sei rechtswidrig gewesen,
       > meint Attac. Das Hamburger Vewaltungsgericht sieht das anders.
       
   IMG Bild: Schlafen als Politikum: Protest gegen das Campverbot beim G20-Gipfel
       
       Hamburg taz | Warum sollte es drei Jahre nach dem G20-Gipfel immer noch
       wichtig sein, gerichtlich zu klären, ob das Verbot des Protestcamps im
       Volkspark rechtswidrig war? Dirk Friedrichs von Attac hat daran keine
       Zweifel: „Ein solcher Angriff auf politische Grundrechte wie im Jahr 2017
       in Hamburg darf sich nicht wiederholen“, sagt er. Am Mittwoch stand er
       deshalb zusammen mit seinen Mitkläger*innen vor dem Verwaltungsgericht. Auf
       der anderen Seite: Die Stadt Hamburg, vertreten durch die Innenbehörde und
       das Bezirksamt Altona.
       
       Der Verein Comm, Attac Deutschland und der Vorsitzende der Altonaer
       Bezirksfraktion der Linken, Robert Jarowoy, hatten gemeinsam geklagt. Sie
       forderten das Verwaltungsgericht auf festzustellen, dass das Verbot, ein
       Protestcamp im Altonaer Volkspark einzurichten, rechtswidrig war. Auch die
       späteren Zugangs- und Gepäckkontrollen bei den G20-Gegner*innen sowie eine
       Höchstanzahl an Zelten und Waschgelegenheiten, hätte es nicht geben dürfen,
       meinen die Kläger*innen. Die Klage hatten sie bereits im Januar 2018
       eingereicht.
       
       [1][Ist schlafen politisch?] Das war eine der zentralen Fragen, um die sich
       die beiden Parteien stritten. Denn wenn es als politische Versammlung gilt,
       genießt es den besonderen Schutz des Artikels 8 im Grundgesetz, der
       Versammlungsfreiheit. „Im Camp wurde Meinungsbildung betrieben und über das
       Protestgeschehen informiert“, argumentierten die Vertreter*innen von Attac
       und Comm.
       
       ## Das Gericht wies die Klage ab
       
       Deren Anwältin Ulrike Donat fügte hinzu: „Selbst wenn dort nur geschlafen
       worden wäre, hätte das eine symbolische Bedeutung und fällt damit unter das
       Versammlungsrecht.“ Man müsse die Proteste als Ganzes betrachten, das
       Zeltlager sei elementarer Bestandteil davon gewesen. Die Innenbehörde
       hingegen wollte das Camp eher als Service für Protestierende verstehen –
       die G20-Gegner*innen hätten demnach auch auf Hotels ausweichen können.
       
       Der Richter deutete an, das Camp nicht als reinen Schlafort zu verstehen,
       wollte aber abwägen, wie groß der Anteil des Versammelns gewesen sei und zu
       welchem Anteil es lediglich ums Schlafen gegangen sei. Am Mittwochabend kam
       die Schlappe für Attac: Das Gericht wies die Klage ab. Eine Begründung soll
       erst Ende Juli erfolgen. Attac und Comm kündigten an, in Berufung zu gehen.
       
       „Dieses Urteil darf so nicht stehen bleiben“, sagte Attac-Sprecher
       Friedrichs. „Wer Trump, Putin, Erdoğan und Co einlädt, muss in einer
       Demokratie Proteste dagegen ermöglichen. Dazu gehören auch Orte zum Essen
       und Schlafen.“ Doch die Stadt hätte im Gegenteil alles versucht, um den
       Protest klein zu halten.
       
       [2][Der Streit um die Camps vor den Gipfeltagen] hatte den Beginn des
       erbitterten Kampfs um Grundrechte, Deutungsmacht und
       Sicherheitsbeschränkungen wegen G20 markiert. Die Anmelder*innen hatten das
       Camp zuerst nicht bei der Versammlungsbehörde angemeldet, sondern versucht,
       eine Sondergenehmigung zur Nutzung von Grünflächen beim Bezirksamt zu
       beantragen. Doch das lehnte ab. Daraufhin meldeten sie eine
       Dauerversammlung an.
       
       ## Duschen und schlafen verboten
       
       Es folgte ein [3][gerichtliches Hin und Her] zwischen den Hamburger
       Gerichten und dem Bundesverfassungsgericht. Erst am 6. Juli genehmigte die
       Versammlungsbehörde das Aufstellen von 300 Schlafzelten in Altona. Vorher
       hatte sie lediglich Zelte für Workshops und ein Küchenzelt erlaubt, auch
       Duschgelegenheiten waren verboten. Dadurch wurde das Zelt bei
       Gipfelgegner*innen zum Kampfsymbol. Martialisch ausgestattete
       Polizist*innen überwachten am Campeingang, dass G20-Gegner*innen keine
       „Schlafutensilien“ auf den Platz brachten. Weil die erlaubten Schlafplätze
       nicht ausreichten, öffneten auch Theater, Kultureinrichtungen und Kirchen
       ihre Räume.
       
       16 Jul 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Katharina Schipkowski
       
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