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       # taz.de -- Neue Klage gegen Rigaer 94: Unbefugten Zutritt verboten
       
       > Die angeblichen Eigentümer versuchen erneut gegen die Bewohner des Hauses
       > Rigaer 94 vorzugehen. Polizei und Senat wollen ihnen nicht mehr helfen.
       
   IMG Bild: Polizist im Eingang der Rigaer Straße 94: Er darf rein, Anwalt und Hausverwalter nicht
       
       Berlin taz | Der Senat hat sich erstmals zu den [1][Polizeieinsätzen in der
       Rigaer Straße 94] Mitte Juli geäußert. Aus der Beantwortung einer kleinen
       Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schrader geht nicht hervor, dass die
       Polizei neue Erkenntnisse über die wahre Eigentümerin des Hauses hinter der
       Lafone Investments Limited, die ordnungsgemäße Führung der Briefkastenfirma
       oder die Legitimierung der Hausverwaltung habe.
       
       Demnach verfüge der Senat lediglich über den Grundbucheintrag, der die
       Lafone als Eigentümerin des Hauses ausweist, und verweist darauf, dass der
       „Polizei Berlin eine entsprechende Hausverwaltervollmacht vorgelegt“ wurde.
       
       Vergleichbare Dokumente waren jedoch in Entscheidungen des [2][Landgerichts
       in der Vergangenheit nicht als ausreichende Legitimation] anerkannt worden.
       Laut Senat sei der Hausverwalter durch die Polizei telefonisch „über die
       durch den Einsatz verursachten Beschädigungen“ informiert worden und habe
       zwei Wohnungen betreten. Laut Schrader habe die Polizei „mit einer nicht
       eindeutig legitimierten Hausverwaltung kooperiert und sich damit über die
       Rechtsprechung des Landgerichts Berlin hinweggesetzt“. Eine Begründung für
       das Vorgehen sind Senat und Polizei weiterhin schuldig geblieben.
       
       Aus der Antwort geht hervor, dass die Polizei zusätzlich zu den zwei
       Wohnungen, für die Durchsuchungsbeschlüsse vorlagen, aufgrund eines
       Angriffs eine weitere Wohnung durchsuchte. Gerüchte, dass die Polizei, etwa
       durch eine interne Weisung, an der Ad-hoc-Verfolgung von Straftaten in
       linken Hausprojekten gehindert sei, sieht Schrader damit widerlegt. Er
       sagt: „So viel zum Vorwurf, die Polizei darf nicht rein bei Gefahr im
       Verzug.“
       
       ## Neue Klage
       
       Die Eigentümerseite, vertreten durch Anwalt Markus Bernau, hat wenige Tage
       nach dem Einsatz ein Eilverfahren vor dem Amtsgericht gegen alle im Haus
       gemeldeten Personen auf Herausgabe des Eigentums angestrengt, da Bernau
       und der Verwalter am 9. und 10. Juni durch ihre Anwesenheit bereits im
       Besitz des Hauses gewesen seien. Der Antrag wurde laut dem Anwalt der
       Hausbewohner*innen, Lukas Theune, abgelehnt.
       
       Dagegen legte Bernau eine Beschwerde beim Landgericht ein. Darin
       argumentierte er mit dem Mangel an Unterstützung durch die Polizei, die
       zuletzt angekündigt hatte, die angeblichen Eigentümervertreter, also ihn
       und den Verwalter, künftig [3][nicht mehr ins Haus zu begleiten]. Nach
       einer Stellungnahme von Theune teilte das Landgericht Bernau mit, dass
       weiterhin begründete Zweifel an Bernaus Prozessbevollmächtigung bestünden.
       
       5 Aug 2020
       
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