# taz.de -- Entscheidung des Verfassungsgerichts: Keine Leihstreikbrecher erlaubt
> Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage einer Kinokette abgelehnt.
> Leihbeschäftigte dürfen weiterhin nicht die Arbeit von Streikenden
> übernehmen.
IMG Bild: Aktuell haben Kinobetreiber andere Sorgen: wegen Corona gesperrte Sitze in einem Cinestar-Kino
Freiburg taz | Leiharbeiter dürfen auch künftig nicht als Streikbrecher
eingesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte [1][ein 2017 vom
Bundestag beschlossenes gesetzliches Verbot]. Das Verbot sei für
Arbeitgeber zumutbar.
Geklagt hatte der Betreiber der Cinestar-Kinokette, der immer wieder von
der [2][Gewerkschaft Verdi] bestreikt wurde, um Tarifverträge
durchzusetzen. Bis 2013 gab es bei Cinestar, dem deutschen Marktführer, gar
keinen Tarifvertrag. Durch das gesetzliche Streikbruch-Verbot sah Cinestar
seine Möglichkeiten, auf die Verdi-Streiks zu reagieren, unverhältnismäßig
beschnitten.
Die Große Koalition hatte das Verbot 2017 im Rahmen einer größeren Reform
des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beschlossen. Mit der Reform
sollte vor allem verhindert werden, dass Dauerarbeitsverträge durch
Leiharbeit ersetzt werden. Das zusätzliche Streikbruch-Verbot war vor allem
auf Wunsch der Gewerkschaften aufgenommen worden. So hatte Verdi 2015 der
Post vorgeworfen, sie setze im Tarifkonflikt Leiharbeitnehmer ein.
Bis 2017 gab es nur ein gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht der
Leiharbeiter. Diese konnten vom Arbeitgeber nicht gezwungen werden, die
Arbeit von Streikenden zu übernehmen. Nun ist dies ausdrücklich verboten,
auch wenn die [3][Leiharbeiter] dazu bereit wären. Bei Verstößen drohen dem
Arbeitgeber jetzt Geldbußen bis 500.000 Euro.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Verfassungsbeschwerde von Cinestar
ab. Das Streikbruch-Verbot sei kein unverhältnismäßiger Eingriff in die
Rechte der Arbeitgeber. Es sei vielmehr durch das Ziel gerechtfertigt, die
Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu bewahren. Es sichere die
Kampffähigkeit der Gewerkschaften, wenn bestreikte Arbeitgeber nicht
einfach Leiharbeiter beschäftigen können, um die Folgen eines Streiks zu
vermeiden.
Die Arbeitgeber könnten sich immer noch ausreichend gegen Forderungen der
Gewerkschaften wehren, etwa indem sie die Beschäftigten aussperren – was
auch Cinestar im Konflikt mit Verdi tat.
6 Aug 2020
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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