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       # taz.de -- EuGH-Urteil zu „Privacy Shield“: Aus für EU-Datenschutzabkommen
       
       > Der europäische Gerichtshof kippt erneut einen Beschluss zum Transfer von
       > Daten von EU-Bürger_innen in die USA. Das könnte weitreichende Folgen
       > haben.
       
   IMG Bild: ... muss sich nun neuen Spielregeln beim Datenschutz beugen
       
       Luxemburg afp | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut ein
       [1][EU-Datenschutzabkommen] mit den USA gekippt. Der EuGH erklärte am
       Donnerstag den „Privacy Shield“-Beschluss für ungültig, der die
       Privatsphäre von EU-Bürgern bei Datentransfers garantieren soll. Keine
       Einwände hatte der Gerichtshof grundsätzlich gegen sogenannte
       Standardvertragsklauseln für die Datenweitergabe durch Unternehmen, weil
       ausreichende Schutzmechanismen bestehen würden.
       
       Auslöser für die Entscheidung war ein Rechtsstreit zur Übermittlung von
       Daten durch das Online-Netzwerk Facebook. Der österreichische
       [2][Datenschutz-Aktivist Maximilian Schrems] wehrt sich dagegen, dass
       Facebook in Europa mit Firmensitz in Irland Daten an den Mutterkonzern in
       den USA weitergibt. Er forderte deshalb von dem irischen
       Datenschutzbeauftragten, alle Datenübermittlungen auszusetzen. Schrems
       begründet dies damit, dass das Unternehmen in den USA verpflichtet sei,
       Daten nationalen Behörden wie der Bundespolizei FBI zugänglich zu machen.
       Die Betroffenen könnten dagegen nicht gerichtlich vorgehen.
       
       Der Oberste Gerichtshof Irlands legte den Fall dem EuGH vor. Der
       Gerichtshof musste sich deshalb erneut mit dem Datenschutzniveau beim
       Datentransfer in die USA befassen. Im Jahr 2015 kippte der Gerichtshof in
       Luxemburg bereits das „[3][Safe Harbor“-Abkommen], das Vorgängerabkommen
       von „Privacy Shield“. Die Abkommen sollen die Grundrechte von Bürgern und
       Unternehmen schützen, deren Daten zwischen der EU und den USA ausgetauscht
       werden.
       
       Vor dem EuGH hatte nun auch der „Privacy Shield“-Beschluss keinen Bestand.
       Es würden nicht die Anforderungen für einen dem Unionsrecht gleichwertigen
       Datenschutz erfüllt, entschieden die Richter. Bei den sogenannten
       Standardvertragsklauseln sahen sie dagegen Schutzmechanismen, die „in der
       Praxis gewährleisten können, dass das vom Unionsrecht verlangte
       Schutzniveau eingehalten wird“.
       
       16 Jul 2020
       
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