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       # taz.de -- In Berlin beginnt wieder die Schule: Mit Abstand und ein bisschen Maske
       
       > Ab Montag können mehr als 335.000 SchülerInnen wieder (fast) normal in
       > die Schule gehen. Welche Vorgaben gibt es? Die taz klärt auf.
       
   IMG Bild: Nicht ohne meine Maske: so wird der Alltag in Berliner Schulen aussehen
       
       Berlin taz | Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres rechnet wegen der
       Corona-Krise mit einem schwierigen neuen Schuljahr – das beginnt am 10.
       August. In Schulgebäuden gilt eine Maskenpflicht für Schüler und Lehrer,
       allerdings nicht während des Unterrichts. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern
       ist nur im Lehrerzimmer einzuhalten. Wie soll das alles gehen? Die taz
       klärt auf:
       
       Die Schule beginnt wieder: Hurra!? 
       
       Tatsächlich dürfte die Freude über den Schulbeginn diesmal größer ausfallen
       als sonst. Schließlich konnten viele SchülerInnen seit Mitte März wegen der
       Corona-Auflagen nur sporadisch zur Schule gehen und wurden mehr oder
       weniger erfolgreich zum Homeschooling verdonnert. Und dass nun der
       Schulalltag fast wieder normal verlaufen soll, hätte Mitte Mai auch keiner
       erwartet. Allerdings gibt es auch viele Kinder, die deswegen Angst vor
       einer Ansteckung in der Schule haben.
       
       Aber SPD-Bildungssenatorin Sandra Scheeres hat doch eine Maskenpflicht
       eingeführt. 
       
       Maskenregelung träfe es besser. Eine „Mund-Nase-Bedeckung“ muss in
       Begegnungszonen getragen werden, etwa auf Gängen, aber nicht während des
       Unterrichts und nicht auf dem Schulhof – anders als etwa in
       Nordrhein-Westfalen.
       
       Mit welcher Begründung? 
       
       Laut Scheeres „nach Rücksprache mit Virologen“, wie sie am Dienstag vor
       Journalisten erklärte. Andere Wissenschaftler halten das für falsch. Etwa
       der TU-Forscher Martin Kriegel, der die Ausbreitung von Aerosolen
       untersucht, die das Virus verbreiten können. „Ich verstehe die Entscheidung
       nicht, auf Masken und Abstand zu verzichten“, hatte er der taz gesagt.
       
       Und die Abstandsregel von 1,5 Meter gilt in Klassenzimmern auch nicht? 
       
       Nein, sonst wäre die Rückkehr zum Regelbetrieb ohne geteilte Klassen mit
       all ihren Folgen gar nicht möglich. Das ist übrigens bundesweit so. Im
       Lehrerzimmer hingegen muss der Abstand eingehalten werden.
       
       Wie soll die Übertragung des Virus verhindert werden? 
       
       Jede Schule hat einen eigenen Hygieneplan, der etwa das regelmäßige
       Reinigen der Hände vorschreibt. Zudem sieht der landesweite
       Musterhygieneplan vor, dass „mindestens einmal in jeder Unterrichtsstunde
       sowie in jeder Pause“ gelüftet werden soll. Und zwar grundlegend, mehrere
       Minuten, durch vollständig geöffnete Fenster und mittels Durchzug.
       
       Und das reicht? 
       
       Das ist umstritten. Laut TU-Forscher Kriegel müsste mindestens 10 bis 15
       Minuten gelüftet werden; eine Verkürzung der Unterrichtsstunde und
       Verlängerung der Lüftungspausen hat Scheeres aber abgelehnt.
       
       Wenn Eltern Angst haben, ihre Kinder unter diesen Bedingungen zur Schule zu
       schicken – dürfen die SchülerInnen dann zu Hause bleiben? 
       
       „Grundsätzlich gilt die Schulpflicht“, hat die Senatorin am Dienstag erneut
       betont. Wer aber schwere Vorerkrankungen hat wie etwa Asthma oder Krebs und
       diese nachweist, muss nicht in die Schule kommen und wird anders
       unterrichtet, zum Beispiel einzeln von Lehrkräften, die ebenfalls als
       gefährdet gelten – etwa 7 Prozent gehören in diese Kategorie –, und nicht
       in Klassen unterrichten.
       
       Was ist mit SchülerInnen, die schlicht keine Mund-Nase-Bedeckung tragen
       wollen. Werden die nach Hause geschickt? 
       
       Laut Scheeres soll erst mit ihnen, dann notfalls auch mit deren Eltern
       gesprochen und an ihr Verantwortungsgefühl für andere appelliert werden.
       
       Dürfen Kinder mit Schnupfen in die Schule? 
       
       Ja, solange es sich um eine leichte Erkältung handelt, brauchen sie dafür
       auch kein Attest eines Kinderarztes.
       
       Derzeit sieht es ja so aus, als würden sich die Infektionszahlen insgesamt
       eher verschlechtern. Wie lange gelten die aktuellen Vorgaben der
       Bildungsverwaltung? 
       
       Das ist unklar. Scheeres geht davon aus, dass „wir uns vielleicht das ganze
       Schuljahr mit der Coronapandemie auseinandersetzen müssen“. Sollten sich
       die Zahlen verschlechtern, soll ein Plan B greifen. Der sieht keine
       pauschalen Schulschließungen vor, sondern eine Mischung aus
       Präsenzunterricht und Homeschooling sowie eine Halbierung der Klassen.
       Anders als bisher stellt die Schulverwaltung klare Vorgaben auf, wie viel
       unterrichtet werden muss und dass sich Lehrkräfte mindestens zweimal die
       Woche bei jede/r SchülerIn melden müssen.
       
       Was ist mit SchülerInnen, die 2021 Abschlussprüfungen machen und viel
       Unterrichtsstoff versäumt haben? 
       
       Beim Inhalt der Abiturprüfungen kommt ihnen die Bildungsverwaltung
       entgegen: In den Grund- und Leistungskursen werde es mindestens eine
       Aufgabe mit Bezug auf das erste Kurshalbjahr geben. Beim Mittleren
       Schulabschluss nach der 10. Klasse sollen sie mehr Auswahl bei den Aufgaben
       haben.
       
       9 Aug 2020
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Bert Schulz
       
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